Kategorie: Existenzgründer

Dieser Bereich der Webseite bietet alles Existenzgründer und Startups. Schließlich waren wir ein solches ebenfalls im Jahr 2008. Gemeinsam mit ihnen sind wir gewachsen. Einige von ihnen existieren bis heute. Die meisten haben den Traum leider aufgegeben. Aus beiden Ergebnissen ergeben Sich spannende Einblicke und interessante Geschäftsmodelle, welche Sich die Gründerinnen und Gründer als Aufgabe gemacht haben.

Existenzgründer werden jedes Jahr weniger in Deutschland, obwohl die Potenziale und Möglichkeiten, gerade in Krisenzeiten als nie besser dargestellt haben. Bis heute helfen wir ihnen dabei ihre Selbständigkeit oder Unternehmung auf Kurs zu bringen, zu halten oder Wachsen zu lassen. Alle Artikel auf dieser Seite sind den Themen gewidmet, die wir mit Existenzgründern in den letzten Jahren erlebt haben.

Sie waren ebenso die Grundlage für den Aufbau der Wissensdatenbank. Ohne ihre Fragen und Anregungen wären die Inhalte in der Datenbank nicht so reichlich vorhanden. 60 Artikel für Existenzgründer: Kreativitätstechniken, Versicherungen, Pressearbeit, Marketing, Vertrieb, Gründungsberatung, Gründercoaching uvam.

  • Das erste Geschäftsessen – so meistern Unternehmensgründer dieses Minenfeld mit Bravour

    Das erste Geschäftsessen – so meistern Unternehmensgründer dieses Minenfeld mit Bravour

    Team beim Geschäftsessen im Restaurant
    Geschäftliche Verabredungen zum Essen eigenen sich perfekt, um den Kontakt zu Geschäftspartnern und Kunden zu festigen.

    Beitrag zum Geschäftsessen von Lea Berger

    Wer ein eigenes Unternehmen gründet, wird sich früher oder später in der Situation wiederfinden, ein Geschäftsessen für potentielle Geschäftspartner oder Kunden ausrichten zu dürfen. Geschäftsessen sind eine wunderbare Gelegenheit, den persönlichen Kontakt zu vertiefen und eine langfristige und für beide Seiten gewinnbringende Geschäftsbeziehung aufzubauen. Damit dies jedoch gelingt, müssen erst einmal die zahlreichen Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden. Es ist nicht übertrieben, zu behaupten, ein Geschäftsessen habe etwas von einem Minenfeld. Was müssen Gastgeber also alles beachten, wenn sie mit einem Geschäftsessen bei potentiellen Kunden oder Geschäftspartner punkten wollen? Anbei eine Übersicht, der wichtigsten Regeln und Umgangsformen sowie der größten Fauxpas und Fettnäpfchen.

    Der perfekte Dresscode beim Geschäftsessen

    In Bezug auf den passenden Dresscode, gibt es einiges zu beachten. Männer sollten bei einem offiziellen Geschäftsessen stets zum Sakko, beziehungsweise einem Anzug greifen. Frauen hingegen sind mit einem Hosenanzug, einem Etui-Kleid oder einem Kostüm gut beraten. Die Farbe der Kleidung sollte möglichst dezent und dunkel sein. Grelle Farben haben im Business-Bereich nicht zu suchen. Natürlich ist eine farbige Krawatte in Ordnung, der Anzug sollte jedoch am besten in Anthrazit, Dunkelblau oder Dunkelbraun gewählt werden. Schwarze Anzüge werden zu einem Geschäftsessen nicht getragen. Während tagsüber braune Schuhe durchaus annehmbar sind, sollte bei einem Termin am Abend stets zu schwarzem Schuhwerk gegriffen werden, da Abendveranstaltungen meist noch etwas schicker sind. Fast noch wichtiger, als die Farbe des Schuhwerks ist allerdings dessen Zustand. Zu geschäftlichen Terminen müssen stets hochwertige und perfekt gepflegte Schuhe getragen werden. Wie die akkurate Schuhpflege funktioniert, ist im Ratgeber von HSE24 nachzulesen. Wer seine Schuhe regalmäßig putzt und pflegt, macht einen zuverlässigen und akkuraten Eindruck. Wer hingegen mit ausgetretenen und schmutzigen Schuhen zu solch einem wichtigen Termin erscheint, vermittelt ein unprofessionelles Gesamtbild.

    Die Wahl des richtigen Restaurants

    Wer zum Geschäftsessen einlädt, sollte ein Restaurant wählen, indem er selbst schon mindestens einmal gegessen hat. Nur so können unschöne Überraschungen, also beispielsweise schlechtes Essen oder ein unfreundlicher Service, ausgeschlossen werden. Im Idealfall handelt es sich natürlich um eine Lokalität, in welcher der Gastgeber häufig verkehrt, das Personal kennt und die Gäste auch bei der Wahl der Speisen und Getränke kompetent beraten kann. Soll für den wichtigen Termin eine neue Lokalität gewählt werden, ist es in jedem Fall ratsam, vorher dort Probe zu essen. Ebenfalls essentiell ist die frühzeitige Reservierung eines geeigneten Tischs. Gut ist zum Beispiel ein Tisch am Fenster, wohingegen Tische direkt am Eingang oder in der Nähe der Toiletten weniger geeignet sind, um potentielle Geschäftspartner oder Kunden zufrieden zu stellen. In Hinblick auf die Preisklasse empfiehlt es sich oft, nicht das teuerste Lokal zu wählen, sondern sich für einen guten Mittelweg zu entscheiden. Auch berücksichtig werden müssen natürlich die Vorlieben der Gäste. Wer weiß, dass der potentielle neue Geschäftspartner Vegetarier ist, sollte ihn nicht in ein Steakhouse einladen. Besteht über die Vorlieben des Gastes Unklarheit, kann es sinnvoll sein, einfach seine Sekretärin anzurufen und danach zu fragen. Möglicherweise wird sie es weiter erzählen, aber normalerweise wird sich der Eingeladene durch das Interesse des Gastgebers an seiner Person eher geschmeichelt fühlen, als deshalb verärgert zu sein. Übrigens: Ein gehobenes italienisches Lokal ist laut dem Knigge fürs Geschäftsessen der Süddeutschen Zeitung immer eine gute Wahl. Dort gibt es eine große Auswahl unterschiedlicher Speisen, wie Fleisch, Fisch, Nudeln oder Salaten und es sollte für jeden Geschmack etwas dabei sein.

    Italy food
    Wer einen Tisch in einem gehobenen italienischen Restaurant reserviert, kann eigentlich nichts falsch machen.

    Pünktlichkeit zum Geschäftsessen – ein Muss für einen gelungenen ersten Eindruck

    Ein guter Gastgeber ist bereits vor seinen Gästen im Restaurant und lässt sie keinesfalls orientierungslos vor der Türe oder an der Bar warten. Natürlich kann immer mal etwas sein. Ein eventueller Verkehrsstau oder ähnliches sollten allerdings miteingeplant werden. Besser, der Gastgeber ist eine halbe Stunde zu früh, als fünf Minuten zu spät am vereinbarten Treffpunkt. Wird sich vor der Lokalität getroffen, hält der Gastgeber seinen Gästen die Türe auf. Im Restaurant ist es seine Aufgabe, voranzugehen und die Gäste zu ihrem Platz zu geleiten. Die Gäste setzen sich zuerst, der Gastgeber nimmt immer als Letzter Platz. Ganz wichtig: Jacken und Jacketts werden an der Garderobe aufgehängt und niemals über die Stuhllehne gelegt.  Der Gastgeber setzt sich übrigens an das Kopfende beziehungsweise an die Mitte des Tisches.

    Tischmanieren sind das A und O

    Gepflegte Tischmanieren sind bei einem Geschäftsessen essentiell. Nur, wer weiß, wie er sich in einem gehobenen Restaurant zu benehmen hat, kann auch einen guten Eindruck bei potentiellen Geschäftspartnern oder Kunden hinterlassen.

    Anbei die wichtigsten Dos and Don´ts in der Übersicht:

    Dos and Don´ts beim Geschäftsessen

    Small Talk – gepflegte Konversation will gelernt sein

    Da ein Geschäftsessen vor allem dazu dient, den persönlichen Kontakt zu stärken, wird über Geschäftliches erst nach dem Dessert gesprochen. Vorher steht der Small Talk im Mittelpunkt und dieser will gelernt sein.

    Wie dem Portal knigge.de zu entnehmen ist, sollte die Tiefe der Themen beim Small Talk stets entsprechend der Tiefe des Kontaktes verlaufen. Wer seinen Gast also schon besser kennt und auch Persönliches über ihn weiß, darf getrost auch Fragen zur Familie oder ähnlichem stellen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass bestimmte Themenbereiche besser auszuklammern sind. Dazu zählen verfängliche Themen, wie Politik, Religion oder auch Sexualität. Aber auch unerfreuliche persönliche Themen, wie Scheidung oder Krankheit haben bei einem Geschäftsessen nichts verloren. Schließlich will kein Gastgeber seine Gäste während des wichtigen Zusammenkommens deprimieren. Gespräche über das Wetter, über Sport, Hobbys, Filme oder Reisen sind hingegen immer in Ordnung. Auch öffentliche Themen, welche gerade in den Medien diskutiert werden, können aufgegriffen werden. Dann ist es jedoch entscheidend, dass diese weder negativ noch kontrovers sind. Gleiches gilt, wenn über nicht anwesende Personen, etwa gemeinsame Bekannte, gesprochen wird. In diesem Fall sollten nur positive Dinge erwähnt werden, Lästereien oder schlechte Nachrede sind tabu.

    Geschäftsessen im Restaurant mit Essen und Wein
    Gekonnter Small Talk gehört zu einem gelungenen Geschäftsessen stets dazu

    Ebenfalls ist es möglich, Essen und Getränke als Aufhänger für eine Konversation zu wählen. Also etwa, den Wein zu loben oder Empfehlungen zu anderen guten Lokalitäten auszusprechen. Übertriebene Heiterkeit ist genauso unangebracht, wie sich ständig über alles zu beklagen. Am besten ist es, authentisch zu bleiben. Sollte das Gegenüber von sich aus anfangen, über persönliche Themen zu sprechen, darf dies als Geste des Vertrauens gewertet werden. Wichtig ist, dies zu würdigen, indem derlei Informationen keinesfalls weitergetragen werden. Sollte die Unterhaltung zu Anfang etwas schleppend sein, hilft es, ehrliches Interesse am Gast zu zeigen und Fragen zu stellen. Merkt dieser, dass ihm Interesse entgegengebracht wird, taut er etwas auf und wird wahrscheinlich ebenfalls gesprächiger. 

    Die häufigsten Fettnäpfchen und Fauxpas

    Nun folgt noch eine kurze Zusammenstellung der häufigsten Fettnäpfchen und Fauxpas, die bei einem Geschäftsessen lauern:

    • Sitzenbleiben: Sitz der Gastgeber bereits am Tisch und kommt ein neuer Gast hinzu, sollte er aufstehen, um ihm die Hand zu schütteln. Dies ist ein Zeichen der Wertschätzung. Lediglich all jene, denen es aufgrund körperlicher Einschränkungen schwer fällt, sich zu erheben, dürfen sitzenblieben.
    • Essensgeräusche: Das Schlürfen und Schmatzen tabu sind, sollte jedem klar sein. Ebenfalls unerwünscht ist das Kratzen mit der Kabel über den Teller oder auch lautes Gähnen. Mit Letzterem signalisiert der Gastgeber nur, dass ihn die Unterhaltung offensichtlich langweilt und er lieber bereits jetzt die Heimreise antreten würde.
    • Mit der Gabel gestikulieren: Gesten sind manchmal sinnvoll, um das Gesagte zu unterstreichen. Niemand sollte jedoch mit dem Besteck in der Hand wild herumgestikulieren. Zum einen sieht dies albern aus, zum anderen landen so schnell Essenreste auf dem Tisch oder schlimmstenfalls die Gabel im Auge des Tischnachbarn.
    • Den Mund zum Besteck führen: Das Besteck wird stets zum Mund hin geführt und nie andersherum. Auch mit einem gekrümmten Rücken zum Teller zu sitzen, macht keinen besonders souveränen Eindruck.
    • Das Besteck auf den Tisch ablegen: Einmal benutztes Besteck hat nichts auf dem Tisch oder auf der Serviette zu suchen. Auch das sogenannte Brückenbauen, bei dem Messer und Gabel halb auf dem Teller und halb auf der Tischdecke abgelegt werden, ist tabu. Wer dem Kellner signalisieren will, dass er eine kleine Pause einlegt, das Gericht jedoch gerne noch weiter essen will, bringt sein Besteck auf dem Teller in die sogenannte 20 nach 8 Stellung, wobei die Gabel auf acht Uhr und das Messer auf vier Uhr liegt. Wer hingegen fertig ist mit dem Essen, legt Messer und Gabel parallel zueinander auf vier Uhr.

    Wer diese Fettnäpfchen gekonnt umschifft, macht schon vieles richtig. Grundsätzlich gilt, dass natürlich immer etwas schiefgehen kann. Dann heißt es, Haltung zu bewahren und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wer seinen Gast beispielsweise aus Versehen mit Wein bekleckert, entschuldigt sich in aller Form für das Malheur, ruft den Kellner zur Hilfe und bietet an, die Kosten für die Reinigung zu übernehmen.

    (Bilder © Kzenon – Fotolia.com Bild 1 | © Maksim Shebeko – Fotolia.com Bild 2 | © Kzenon – Fotolia.com Bild 3 | © Igor Link – Fotolia.com Bild 1 Grafik | © photlook – Fotolia.com Bild 2 Grafik | © graftex – Fotolia.com Bild 3 Grafik | © pab_map – Fotolia.com Bild 4 Grafik | © Andrey Starostin – Fotolia.com Bild 5 Grafik | © stokkete – Fotolia.com Bild 6 Grafik)

  • Das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) und seine Auswirkungen auf die Crowdfunding-Szene

    Das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) und seine Auswirkungen auf die Crowdfunding-Szene

    Clipart soziale NetzwerkeGastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Ende April 2015 hat der Bundestag mit der Verabschiedung des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes (KASG) erstmalig das Crowdfunding in die Regulierung aufgenommen, am 12. Juni 2015 wurde das Gesetz vom Bundesrat gebilligt und soll am 1. Juli 2015 in Kraft treten. Die mit dem KASG verbundenen Erleichterungen für die Finanzierung von Projekten über Crowdfunding beziehen sich dabei ausschließlich auf partiarische Nachrangdarlehen. Genussrechte oder stille Beteiligungen bleiben außen vor.

    Investitionsgrenze für Privatpersonen in Höhe von 10.000 €

    Das KASG hat die Investitionsobergrenze für Privatpersonen bei 10.000 € festgezurrt. Ab einem Anlagebetrag von 1.000 € muss ein Anleger außerdem zusätzlich eine Selbstauskunft gegenüber der Crowdfunding-Plattform abgeben. Hierin muss er bestätigen, dass er über ein frei verfügbares Netto-Einkommen von mindestens 100.000 € verfügt und nicht mehr als 2 Netto-Monatsgehälter investiert. Wie die Anleger auf diese persönlichen Fragen reagieren werden, bleibt abzuwarten. Einkommensnachweise müssen nicht beigebracht werden. Das KASG spricht nur von einer Selbstauskunft – von daher wird die Aussagekraft wohl letztlich eher gering sein. Gut vorstellbar auch, dass potenzielle Investoren abgeschreckt werden, auf einer für sie wenig greifbaren Datenplattform ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen, und lieber ganz einem Investment Abstand zu nehmen. Nicht im KASG vorgeschrieben ist die Form der Erklärung – wenn eine elektronische Auskunft ausreicht, bleibt der Verwaltungsaufwand deutlich geringer als bei einer Papiervorgabe.

    Höhere Investitionsgrenzen nur für Kapitalgesellschaften

    Professionelle Investoren sind von der KASG-Anlagegrenze von 10.000 € ausgenommen, allerdings nur, wenn es sich um Kapitalgesellschaften handelt. Damit misst der Gesetzgeber wie auch bei der Steuergesetzgebung verschiedene Rechtsformen mit zweierlei Maß. Den Rechtsformen GmbH, AG und KGaA wird ein höherer Professionalitätsstandard unterstellt als beispielsweise einer KG. Dabei gibt es durchaus sinnvollere Abgrenzungskriterien, z. B. seit wann oder in welcher Höhe eine Gesellschaft Investitionen tätigt. In der Praxis dürfte die Erlaubnis des KASG für Kapitalgesellschaften aber schon etlichen Investoren helfen, besonders Business Angels, die häufig in der Rechtsform der GmbH organisiert sind.

    Prospektpflicht für Crowdfunding erst ab 2,5 Mio. €

    Die ursprünglichen Grenzen des KASG sahen vor, dass für jede Crowdfunding-Kampagne schon ab 1 Mio. € ein ausführlicher Verkaufsprospekt zu erstellen gewesen wäre. Damit wären schon mittelgroße Projekte durch hohe Prospekterstellungsgebühren belastet gewesen. Dies gilt auch, obwohl die Schwelle von 1 Mio. € realistischerweise derzeit nur bei wenigen Kampagnen überhaupt zum Tragen kommt. Mit dem niedrigen Betrag hätte zudem ein Wettbewerbsnachteil zum europäischen Ausland bestanden, wo deutlich höhere Schwellen gelten. Erfreulicherweise wurde das in der neuen Fassung des KASG korrigiert. Nun gilt eine sinnvolle Obergrenze von 2,5 Mio. € je Kampagne – erst darüber muss ein ausführlicher zeit- und kostenintensiver Verkaufsprospekt erstellt werden. Damit dürfte Crowdfunding auch für andere Branchen attraktiv werden, z. B. Immobilien oder erneuerbare Energien.

    Für soziale und gemeinnützige Projekte gibt es darüber hinausgehend im KASG eine wesentliche Erleichterung: falls keine Vergütung für das Projekt gewährt wird und der Zinssatz 1,5% nicht übersteigt, können sogar bis zu 10 Mio. € ohne Prospekterstellung eingesammelt werden.

    Clipart FormularVerpflichtendes Vermögensanlagen-Informationsblatt nach KASG

    Verpflichtend wird zukünftig ein 4-seitiges Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sein, das einen Überblick über die Kernpunkte des Projekts und vor allem die Risiken hieraus enthält. Der Empfang muss vom Investor bestätigt werden. Dies muss nicht mehr wie ursprünglich im KASG vorgesehen mit Originalunterschrift auf postalischem Weg erfolgen, sondern kann per Klick auf der Website der Plattform bestätigt werden. Voraussetzung ist, dass die Identität des Investors vorab zweifelsfrei erkennbar ist. Hier sollte ausreichend sein, wenn der Investor auf der Plattform ein Profil angelegt hat.

    Kein Werbeverbot, aber vorgeschriebener Warnhinweis und Widerrufsrecht

    Werbung in sozialen NetzwerkenEine große Sorge der Crowdfunding-Plattformen war das drohende Werbeverbot im KASG für Projekte in den sozialen Medien. Facebook, Twitter und Co. sind wesentliche Multiplikatoren für die Projekte. Ein Verbreitungsverbot hätte die Branche schwer getroffen. Nach dem jetzt verabschiedeten Gesetz darf weiter geworben werden, mit der Einschränkung, dass die Risiken deutlich hervorgehoben werden in Form eines Warnhinweises, der die Möglichkeit des Totalverlustes der Kapitalanlage beinhalten muss. Die vorgeschriebene gesetzliche Formulierung des Warnhinweises laut KASG lautet:

    „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“

    Mit dem Warnhinweis laut KASG kann die Branche sehr gut leben – der Verbreitungsweg über die extrem wichtigen sozialen Netzwerke bleibt erhalten und die meisten Interessenten werden wohl darüber hinweg klicken. Bei einem variablen Zinssatz muss außerdem der Hinweis enthalten sein, dass „der in Aussicht gestellte Ertrag nicht gewährleistet ist und niedriger ausfallen kann.“

    Zudem gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht für die Investoren und eine Verjährungsfrist, z. B. bei Vertragsverstößen, von mindestens 3 Jahren.

    Fazit:

    Der Gesetzgeber hat mit dem neuen KASG eine gute Mischung zwischen Anlegerschutz und Finanzierungsmöglichkeiten für die noch junge Crowdfunding-Szene geschaffen. Nun muss sich das KASG in der Praxis bewähren. Allerdings gilt das KASG derzeit ausschließlich für partiarische Nachrangdarlehen, nicht für andere Formen wie Genussrecht oder stille Beteiligungen, obwohl diese bisher bereits einer höheren Regulierung unterworfen sind. Hier gibt es zukünftig sicherlich Verbesserungsbedarf.

    Da es sich bei Projektfinanzierung per Crowdfunding immer noch um ein sehr neues Spielfeld handelt, war der Gesetzgeber so klug und hat sich selbst eine Testphase verordnet. Ende 2016 soll überprüft werden, ob die Regelungen des neuen KASG den Anforderungen der Praxis standhalten oder ob das Gesetz angepasst werden sollte. Die Reaktion der diversen Crowdfunding-Plattformen auf das KASG ist entsprechend überwiegend positiv, auch wenn im Wunschkonzert immer noch Platz nach oben ist.

    (Fotos: © ClipArt)

    Daniela SchulteDaniela Schulte
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  • Crowdinvesting und Co. – Die jungen Finanzierungsformen auf dem Crowdday bei der IHK Köln

    Crowdinvesting und Co. – Die jungen Finanzierungsformen auf dem Crowdday bei der IHK Köln

    Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Crowdfinancing, Crowdinvesting, Crowdfunding – auf dem Crowdday der IHK Köln am 26.3.2015 drehte sich alles um die jungen Finanzierungsformen im Schwarm. Kurzpräsentationen im 20-Minuten-Rhythmus nach Branchen, Plattformen, Anbietern und den verschiedenen neuen Finanzierungsspielarten – ein gut gefüllter und interessanter Tag. Wie wichtig Crowdinvesting für Start-Ups mittlerweile geworden ist, zeigt die folgende Abbildung:

    Volumen Crowdinvesting

    (Quelle: Crowdday IHK, Volumen des Crowdinvesting-Marktes)

    Vor drei Jahren noch in der Bedeutungslosigkeit, hat sich Crowdinvesting zu einem kleinen (im Vergleich zum gesamten Kreditmarkt), aber extrem wachsenden Segment gemausert. Die Finanzierungen liegen in der Regel zwischen 25 TEUR und 500 TEUR. Größere Summen sind die absolute Ausnahme.

    Aber worum geht es beim Crowdinvesting eigentlich und wie differenzieren sich die Anbieter? Die Plattformen Fundsters und FunderNation gehören neben Seedmatch, Companisto, Innovestment und funded by me zu den größeren Anbietern von Crowdinvesting im Markt und haben ihr jeweiliges Geschäftsmodell auf dem Crowdday vorgestellt. Die Aussagen zu den Plattformen wurden den Präsentationen der Unternehmen entnommen.

    Um die Größenordnungen einschätzen zu können: Fundsters beispielsweise hat bisher knapp 1 Mio. EUR über Crowdinvesting eingesammelt und damit 10 Start-Ups finanziert. Sehr überschaubare SummenCrowdinvesting für Start-Ups, aber im konventionellen Kreditmarkt hätten diese Firmen gar keine Finanzierung und damit Chance bekommen. Interessant in diesem Zusammenhang der Blick auf die Insolvenzquoten: Im High Tech-Gründer-Fonds liegt die Insolvenzquote laut Aussage beim Crowdday bei ca. 50%, im Crowdinvesting deutlich niedriger. Dies kann daraus resultieren, dass Crowdinvesting einfach ein sehr junges Segment ist und die Insolvenzen noch auftreten. Oder aber vielleicht ist es auch die Schwarmintelligenz. Durch die offene und öffentliche Diskussion des Geschäftsmodells werden Fehler vermieden und sinnvolle Anregungen gegeben. Das ist auch der Hauptgrund für Crowdinvesting: Ein Start-Up kann einen riesigen Zusatznutzen aus der Crowd ziehen. Vertragstexte können gegengecheckt, Gestaltungshinweise gegeben, Türen für den Produktabsatz geöffnet werden. Letztlich werden über Crowdinvesting Kontakte aufgebaut und viele Tipps und Feedback aus der Crowd kostenlos eingesammelt. Crowdinvesting wirkt dabei wie ein Multiplikator. Auch Feedback zu den Produkten und Dienstleistungen gibt die Crowd – wertvolle Marktforschung ohne teures Budget. Last but not least: Ziel der Anleger beim Crowdinvesting ist nicht als erstes die Rendite, sondern die Markenbildung. Die Crowd möchte an einer tollen Unternehmensstory teilhaben.

    Beim Crowdinvesting über Fundsters gehen die Investoren eine typisch stille Beteiligung an Fundsters VC ein, die wiederum eine atypisch stille Beteiligung am Start-Up eingehen. Bewertet werden die Start-Ups nach VC-Methoden anhand einer Plan-GuV-Rechnung. Nach dem Proof of Market ist dann eine deutlich höhere Bewertung als nur anhand des Businessplans möglich.

    Was bietet Fundsters laut eigener Aussage den Start-Ups?

    • Sicherheit durch ein BaFin-reguliertes Beteiligungsmodell
    • Bilanzielles Eigenkapital
    • Investorenbetreuung
    • Finanzierungen auch über 100 TEUR, wobei Fundsters die Prospekthaftung übernimmt
    • Planungssicherheit durch eine Beteiligungsdauer von mind. 5 JahrenClipart Crowdinvesting
    • Geringer administrativer Aufwand durch Pooling der Investorenrechte

    Und was wird auf der anderen Seite den Investoren im Crowdinvesting bei Fundsters geboten?

    • Die Möglichkeit, an Venture Capital auch mit kleinen Beträgen zu partizipieren
    • Sicherheit durch ein BaFin-reguliertes Beteiligungsmodell
    • Kontakt und Betreuung der Beteiligungen auch während der Beteiligungsdauer
    • Erlebnis und aktive Teilnahme an einer Unternehmensstory
    • Überdurchschnittliches Renditepotenzial durch unbegrenzte Teilnahme an Unternehmenserfolgen
    • Pauschalbesteuerung 25% von Gewinnen

    Ein Exit ist beim Crowdinvesting über Fundsters frühestens nach 5 Jahren möglich, um den Start-Ups eine gewisse Investitionssicherheit zu gewähren. Laufende Ausschüttungen erhalten die Investoren nicht. Die Investitionssumme zzgl. Ausschüttungen wird komplett am Ende der Laufzeit gezahlt. Damit trägt der Schwarm nochmals ein erhöhtes Risiko. Die vorstehenden Kriterien zeigen, dass bei den Investoren tatsächlich nicht die Rendite im Vordergrund stehen sollte – dafür sind die Risiken zu hoch und die Investoren haben letztlich keine wirkliche Kontrollmöglichkeit über ihr Geld. Die Erfolgsbewertung für die Investoren wird also noch ein paar Jahre warten müssen, bis die ersten Start-Ups ihre dauerhafte Zukunftsfähigkeit und die Plattformen ihre Seriosität bewiesen haben.

    Fundsters selbst macht deutlich, dass Crowdinvesting nicht für alle Start-Ups geeignet ist. Erst einmal muss natürlich der Kapitalbedarf innerhalb der genannten Grenzen liegen. Zu große Gründungsvorhaben werden Probleme in der Abwicklung bekommen. Das Produkt selbst muss die Crowd begeistern können. Es sollte sich um eine Innovation handeln, die aber schon greifbar ist. Reine Hirngespinste haben keine Chance. Zumindest ein Prototyp sollte existieren. Das Geschäftsmodell muss nachhaltig sein und Wachstumspotenzial haben. Und natürlich muss das Team passen. Eine hohe Motivation und die notwendigen Fähigkeiten sind selbstverständlich.

    Was unterscheidet nun FunderNation von der klassischen Form des Crowdinvesting z.B. bei Fundsters?

    FunderNation verknüpft Crowdinvesting noch enger mit der VC-Welt. Die Vision sind wachsende Unternehmen mit steigendem Kapitalbedarf, der irgendwann dann auch nicht mehr durch die Crowd gedeckt werden kann. Spätestens dann sollten nach den Vorstellungen von FunderNation VC-Profis an Bord kommen und im optimalen Fall eine Ergänzung von Crowdinvesting und VC erfolgen. Allen ist dabei bewusst, dass VCs komplett andere Zielsetzungen hat als das dem Unternehmen, seinen Gründern und seiner Story sehr zugetane Crowdinvesting. VCs haben genau ein Ziel: den Gewinn zu maximieren. Nur das Ergebnis zählt und dafür will der VC mitreden. Aber eben auch oft voranbringen. Die notwendige Aufmerksamkeit für die Innovation des Unternehmens dagegen erreicht mit geringen Mitteln das Crowdinvesting. Es lässt den Unternehmer Unternehmer sein, verschafft ihm dazu seinen Markt. Will also nicht mitbestimmen wie der VC, sondern gibt nur Feedback. Mit einem Mix der beiden kann eine Win-Win-Situation entstehen: Es gibt neues Geld und die Erfahrung des VC, während dieser von den Marketingerfolgen mit profitiert.

    Aber es ist ein langer Weg, bis Crowdinvesting und VC für beide sinnvoll zusammen finden: Lange Verhandlungen zu Investitionsbedingungen, Mitspracherechten und Exit sind zu erwarten. Laut FunderNation kann sich die Mühe für jede Seite lohnen. In der Theorie durchaus plausibel. Auch hier gilt jedoch abzuwarten, wie die Praxis aussehen wird. Sehr wahrscheinlich scheint es mir, dass die VC-Profis die Idealisten beim Crowdinvesting einfach überrollen werden.Clipart Crowdinvesting

    Das zeichnet sich schon an den im Vortrag genannten Hürden ab:

    • Investitionsbedingungen und Exit: VC verhandeln jeden Satz – für alle Investoren müssen gleiche Bedingungen gelten, auch für die vielen Investoren im Crowdinvesting. Der Exit ist nicht das vorrangige Ziel für Crowdinvesting. Genau diesen Exit und zwar möglichst schnell und profitabel will aber ein VC. Die Lösung könnte in einer vertraglichen Fixierung von Folge-Investments liegen.
    • Anzahl der Investoren: Auf langwierige Diskussionen mit einer Vielzahl von Investoren hat ein VC keine Lust, Zeit und Geduld. Beim Crowdinvesting sind aber 100 Investoren und mehr keine Seltenheit. Die Regelung der Mitspracherechte aller Investoren dürfte da kein Zuckerschlecken werden, es sei denn, ein Investoren-Pooling auf Seite des Crowdinvesting gelingt.

    Fazit: Der Markt für Crowdinvesting steht immer noch am Anfang. Ein Zusammenspiel von Crowdinvesting und VC noch mehr. Die Risiken und Erfolgsaussagen für Investoren können erst in einigen Jahren realistisch eingeschätzt werden. Aber für Start-Ups mit innovativen Konzepten, die es am konventionellen Kreditmarkt sehr schwer haben, ist es eine riesige Chance. Kapital und Markt wird ihnen geöffnet.

    (Fotos: © ClipArt | © Daniela Schulte)

    Daniela Schulte

     

     

    Daniela Schulte
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  • Der Mikromezzaninfonds – Eigenkapital für Existenzgründer

    Der Mikromezzaninfonds – Eigenkapital für Existenzgründer

    Gastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Bei der Planung einer Existenzgründung merken die meisten Jungunternehmer schnell, dass es nicht reicht, nur eine geniale Idee zu haben, um erfolgreich ein Unternehmen zu gründen. Genauso wichtig ist es, den Start auch richtig zu finanzieren. Bei einer Neugründung erwarten Kreditgeber in der Regel, dass die Existenzgründer auch Eigenkapital mitbringen. (mehr …)

  • Finanzierungen für Ihre Existenzgründung: Teil 2 – ERP – Gründerkredit Universell

    Finanzierungen für Ihre Existenzgründung: Teil 2 – ERP – Gründerkredit Universell

    Unternehmensberatung zum ERP – Gründerkredit Universell der KfWGastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Im ersten Teil der Finanzierungen für Existenzgründungen habe ich den ERP – Gründerkredit StartGeld vorgestellt. Ein weiterer Gründerkredit aus dem Kreditportfolio der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau ist der ERP-Gründerkredit – Universell, die Komplettlösung bis 25 Mio. Euro. (mehr …)

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