Bei einer Abrechnung zum Gründercoaching Deutschland ist mir ein formaler Fehler unterlaufen. Ich habe eine Frist überschritten.
Dieser Vorgang ist für alle – Coachees und Coachs, die über das Gründercoaching gefördert werden, von Interesse.
Meine Empfehlung: Halten Sie alle Formalismen und Fristen unbedingt korrekt ein!
Die KfW lehnte im unten geschilderten Fall die zugesagte, anteilige Übernahme des Beraterhonorars ab. Daraufhin richtete ich das nachfolgende Schreiben Anfang Juli 2012 an den Vorstand der KfW.
Ablehnung Gründercoaching – Schreiben an die KfW
„Sehr geehrte KfW!
Mit Schreiben vom 26. Juni 2012 lehnten Sie die zugesagte Übernahme des anteiligen Beraterhonorars zum Gründercoaching Deutschland für Herrn Lars Strempel von der Firma BRANDIDEE aus Gummersbach ab.
Auch wenn ich die formale Gültigkeit der Ablehnung anerkenne, kann ich diese moralisch nicht akzeptieren.
Aufgrund Ihrer Zusage unter der Nummer 110265 vom 4. Mai 2011 schlossen Herr Lars Strempel, BRANDIDEE Gummersbach, und ich einen Coachingvertrag zum Gründercoaching Deutschland ab. Sieben Tagewerke wurden vereinbart. Die Zuschusszahlung der KfW wurde vertraglich an mich abgetreten.
Die Beratungsförderung lehnte die KfW u. a. mit folgender Begründung ab:
– „Die Frist für die Einreichung der Abschlussunterlagen zu der o. a. Beratung ist per 04.05.2012 abgelaufen. Ihre Unterlagen sind jedoch erst am 06.06.2012 bei der KfW eingegangen. …
– Darüber hinaus erfolgte ebenso bereits verspätet am 31.05.2012 die Zahlung Ihres Eigenanteils.“
Die Verantwortung der Fristüberschreitung liegt bei mir (ich habe mich leiten lassen von der Beratung Runder Tisch – hier müssen meines Wissens binnen 30 Tagen nach Ablauf des Beratungszeitraumes die Abschlussunterlagen bei Ihnen vorliegen). Somit sehe ich auch die Verantwortung für die Übernahme der Zuschusszahlung zunächst bei mir.
Die BRANDIDEE, eine junge Kreativagentur aus Gummersbach, wird geführt von den Eheleuten Lars Strempel und Frau Gaby Apostel-Strempel. BRANDIDEE hat sich während des Beratungszeitraumes sehr gut entwickelt. Begonnen unter einfachen Umständen aus der privaten Wohnung der jungen Gründer konnte vor einigen Monaten im Gründer- und TechnologieCentrum Gummersbach ein Büro angemietet werden. Zwei Mitarbeiter wurden eingestellt. BRANDIDEE ist mittlerweile im Oberbergischen Kreis selbst zur Marke geworden und ist dabei, sich ebenbürtig neben den bestehenden Agenturen zu etablieren. Die Geschäftszahlen haben sich gut entwickelt und bieten den Gründern und den Beschäftigten eine sichere Existenzgrundlage. Der Firma BRANDIDEE steht eine aussichtsreiche Zukunft bevor.
Das liegt ganz besonders an den guten Leistungen der beiden Gründer. Gaby Apostel-Strempel hat sich im Kreativteil der Agentur einen Namen gemacht, und Lars Strempel verantwortet erfolgreich den Vertrieb und den administrativen Teil der Firma.
Im Falle von BRANDIDEE kann ich guten Gewissens feststellen, dass das Gründercoaching auch einen nennenswerten Anteil an der Erfolgsgeschichte der Kreativagentur hat. Über das Gründercoaching sind wir eng zusammengewachsen. Es gab über die zwölf Monate eine sehr intensive Zusammenarbeit zur gesamten Palette des Geschäftsaufbaus. Wir behandelten Themen der Strategie, der Planung, der PLAN-/IST-Verfolgung, des Vertriebs, der Prozesse, der Stundenschreibung, der Angebotskalkulation sowie zum Personal und zur Personalführung, zur Aufbauorganisation mit Verantwortungsteilung und vieles andere mehr. Dazu gab es Coaching-Treffs, meist in Gummersbach. Aber nicht genug damit. Ungezählt bleiben die vielen Telefongespräche, meist am Abend und zu tagesaktuellen Themen, sei es zur Kundenbetreuung, zur Buchhaltung, zur Personalführung, zur Kalkulation, eben zu ad-hoc-Themen, die schnell behandelt werden müssen – das verstehe ich auch unter Gründercoaching. Ich weiß, und wir wissen, dass die Leistungen aus dem Gründercoaching nicht wegzudenken sind und eben ihren Anteil an der Erfolgsgeschichte des Unternehmens BRANDIDEE haben. Und das zu ungewöhnlich günstigen Bedingungen. Der vereinbarte Tagessatz von … € ist selbst schon niedrig. Nicht angerechnet sind die An- und Abreisezeiten sowie die Vor- und Nachbereitungsarbeiten. Ebenso habe ich keine Kosten für die vielen Telefonberatungen geltend gemacht. Das war und ist mein Verständnis von einem guten Gründercoaching.
Es ist daher umso schwerer einzusehen, wenn die KfW – aus rein formalen Gründen – die Erstattung der zugesagten Übernahme zum Gründercoaching Deutschland verweigert.
Ein Gründercoaching mit außergewöhnlicher Qualität verdient die zugesagte Vergütung, auch wenn formale Fehler vorliegen.
Ich führe viele Beratungen durch, die mit Programmen der KfW gefördert werden: Gründercoaching, Turn Around Beratung und auch die Beratung Runder Tisch. Vermutlich liege ich auch in der Quantität über dem Durchschnitt von manch anderem Unternehmensberater.
In Fällen von Inkorrektheiten gegenüber dem Coachee gehe ich, wenn erforderlich, Konflikten nicht aus dem Wege. Da setze ich mich bedingungslos für den Coachee ein, sofern dieser es verdient hat. So habe ich manchen Kampf für die Coachees durchgestanden. Wenn sich eine Beratung nicht so entwickelt, wie es sein sollte, so breche ich, meist im Einvernehmen mit dem Coachee, die Beratung auch vorzeitig ab und verschone somit die Budgets der KfW.
Im Falle der BRANDIDEE weiß ich, dass die KfW zwar formal richtig gehandelt hat. Bei diesem Gründercoaching ist jedoch die eine Ablehnung des Beraterhonorars schwerlich aufrecht zu halten.
Ich bitte Sie sehr höflich um Äußerung zu meinem Begehren. Egal auf welchem Wege, entweder mit einem entsprechenden Antwortschreiben oder als Kommentar zu diesem Schreiben, welches ich auch auf meinem Blog veröffentliche.
Mit freundlichen Grüßen!“
Antwort der KfW zu meinem Schreiben „Ablehnung Gründercoaching“
Die KfW hat am 10. Juli 2012 mit einem recht freundlichen Schreiben geantwortet. Die KfW zeigt darin Verständnis für meine Betroffenheit und den Wunsch nach einer Einzelfallentscheidung. Allerdings bleibt die KfW aus formalen Gründen bei ihrer Ablehnung der finanziellen Förderung:
… Sehr geehrter Herr Schuster, die geltende Programmrichtlinie erlaubt uns in diesem Punkt keine Ermessens- oder Ausnahmeentscheidung. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir auch unter Berücksichtigung der geschilderten positiven Impulse aus Ihrem Coaching für die Unternehmer keine Kulanzentscheidung treffen werden.
Meine Empfehlung:
Sehr geehrter Herr Reuter!
Fördergelder sind öffentliche Mittel. Der Verwalter dieser Fördergelder muss darauf achten, dass kein Missbrauch entsteht (die Versuchung bei Fördergeldern ist groß) und dass die Fördergelder nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Das macht die KfW.
Ich habe erfahren müssen, dass bei dem Controlling durch die KfW der formale Weg besonders beachtet wird (siehe oben). Der Inhalt der Beratung und des Coachings wird weniger bis kaum beachtet.
Im oben geschilderten Fall habe ich dem jungen Unternehmens viel mehr geboten und geleistet als im Coachingvertrag erwartet war (das findet in meiner Beratung bei einer guten Zusammenarbeit immer wieder statt. Dieses ist auch vom Unternehmen und in anderen Fällen anerkannt.
Zu dem Fall Ihrer Frau: Mein Ziel ist immer dafür Sorge zu tragen, dass mein Kunde/in mit dem Coaching kein Risiko eingeht. Ich berechne nur abgeleistete Stunden und ermögliche zu jedem Zeitpunkt ein Auseinandergehen, z.B. wenn es nicht klappt, die Chemie nicht stimmt …
Mein Ziel ist eine erfolgreiche und eine harmonische Zusammenarbeit
Sehr geehrter Herr Schuster,
wenn aber die vertragl. Verpflichtung des Auftragnehmers (Abschlussbericht spätestens 14 Tage nach Abschluss des Coachings) bzw.die kfw-Auflagen an den Abschlussbericht nicht er-
füllt werden,auf welcher recht./vertragl. Grundlage besteht dann –
neben dem Coachingvertrag – ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der Beratertätigkeit ?
Ein Arbeitsloser,der einen Coachingvertrag abschließt,darf
doch darauf hoffen,dass NUR der Coachingvertrag Rechtswirksam-
keit entfaltet ?
Wie soll er denn später die 100 % Beraterkosten zahlen,wenn er nur
von einem Eigenanteil von 10 % ausgegangen ist ? Das wäre ja sein
finanzieller Ruin.
Im Coachingvertrag steht unter § 2:Abschlussbericht:“Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtung (Abschlussbericht) nicht oder
nur unvollständig bzw. nicht termingerecht oder mangelhaft,so ist der Auftraggeber berechtigt,neben den sonstigen gesetzlichen Ansprüchen,seine Gegenleistung zurückzubehalten.“
Kann dann eine Einigung nur intern erzielt werden,so wie Sie es ge-
macht haben,indem der Auftragnehmer auf einen wesentlichen Betrag verzichtet,da die vertragliche Rechtsgrundlage entfallen ist ?
Im Übrigen bin ich über Ihre unternehmerische Darstellung hier im
Internet begeistert.Da steckt fachliche Kompetenz dahinter,die nicht
überall anzutreffen ist.
Ich selber bin weder Coach noch (bisher) kfw-Antragsteller für einen Gründercoaching-Vertrag;nur ein Rechtsinteressierter (kein Jurist).
Meine Frau ist jedoch arbeitslos und macht sich Gedanken über Ihre
weitere berufliche Zukunft.Sie möchte mit einem Coaching-Vertrag
keine Risiken eingehen.
Sehr geehrter Herr Reuter!
Da haben Sie grundsätzlich recht. In diesem Fall sehe ich aber intern die moralische Verantwortung gegenüber dem Vertragspartner bei mir. Ich war es, der das nicht nachgehalten hatte und den Termin verpatzt hatte. Der Vertragspartner hatte mich sogar zwei Wochen vor Ende aufmerksam gemacht, dass das Ende bevorstünde. Ich hatte dann das Enddatum nicht richtig vor Augen und habe die Schlussunterlagen zu spät erstellt. Intern haben wir uns dann fair geeinigt. Ich habe auf einen wesentlichen Teil des Honorars verzichtet. Und wir sind heute noch enge Freunde.
Sehr geehrter Herr Schuster,
mit Interesse habe ich in Ihrem o.a. Bericht von der Ablehnung Ihres
durchgeführten Gründercoachings durch die kfw gelesen,weil Sie Ihre Unterlagen ca. 13 Monate nach Abschluss des Coaching-Vertrages eingereicht haben,d.h.,der vertraglich festgelegte Termin
wurde nur 1 Monat überschritten.
Wenn Sie gem. Stellungnahme der kfw den vertraglich festgelegten Zuschuss nicht bekommen konnten bzw. nicht bekommen haben
(Vertragsverletzung),so konnten Sie doch Ihre tatsächlich erbrachten
Beratertätigkeiten ganz normal Ihrem Vertragspartner in Rechnung
stellen.Denn dieser hat es versäumt,Sie auf die vertraglichen Fristen
hinzuweisen.Er hat die Abgabefristen versäumt.Oder war gar keine Abrechnung nach Fristverletzung möglich?
Lieber Herr Strempel,
Lieber Herr Schuster,
ich kann Euren ärger sehr gut verstehen. Leider werden in hektischen Zeiten schnell Fristen vergessen oder außer acht gelassen. Deshalb bedaure ich Euren Fall.
Allerdings finde ich das ein Jahr Coachingzeitraum für bestimmte Gründungen nicht ausreichend ist, gerade wenn eine qualitative hochwertige Beratung erfolgen soll. Erfolgsorientierte und existenzsichernde Entscheidungen bedürfen große Sorgfalt, deshalb benötigen sie auch viel mehr Zeit.
Auch ich hätte gerne einen längeren Zeitraum um die Coahings durchzuführen!
Wünsche Euch beiden auch ohne Förderung eine erfolgreiche Zukunft.
Liebe Grüße
Yusuf Tombul
Lieber Herr Strempel!
Ganz vielen Dank für Ihren Kommentar. Danke für Ihre Geradlinigkeit, für die offenen Worte. Danke für Ihre Gedanken und Bemühungen. Danke für Ihre Anerkennung und Wertschätzung.
Ich gebe das gern an Sie zurück. Sie wissen, wie ich Ihre Leistungen, die Ihrer Frau und die von Ihnen schätze. Jemand, der sich so fordert wie sie, der verdient gefördert zu werden.
Ich wünsche der BRANDIDEE viel Erfolg auf dem weiteren Weg nach oben. Das ist eine große Herausforderung. Sie (Ihre Frau, Sie und das Team) stellen sich dieser Herausforderung und die Zeit wird Ihnen weiterhin zeigen, dass sich dieser Weg lohnt.
Liebe Grüße
Lambert Schuster
PS: Ich gratuliere zu Ihrer gelungenen neuen Webseite. (http://brandidee.com/de/)