6 Antworten zu “Gründercoaching – Schreiben an die KfW zur Ablehnung der Förderung”

  1. Sehr geehrter Herr Reuter!
    Fördergelder sind öffentliche Mittel. Der Verwalter dieser Fördergelder muss darauf achten, dass kein Missbrauch entsteht (die Versuchung bei Fördergeldern ist groß) und dass die Fördergelder nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Das macht die KfW.

    Ich habe erfahren müssen, dass bei dem Controlling durch die KfW der formale Weg besonders beachtet wird (siehe oben). Der Inhalt der Beratung und des Coachings wird weniger bis kaum beachtet.
    Im oben geschilderten Fall habe ich dem jungen Unternehmens viel mehr geboten und geleistet als im Coachingvertrag erwartet war (das findet in meiner Beratung bei einer guten Zusammenarbeit immer wieder statt. Dieses ist auch vom Unternehmen und in anderen Fällen anerkannt.

    Zu dem Fall Ihrer Frau: Mein Ziel ist immer dafür Sorge zu tragen, dass mein Kunde/in mit dem Coaching kein Risiko eingeht. Ich berechne nur abgeleistete Stunden und ermögliche zu jedem Zeitpunkt ein Auseinandergehen, z.B. wenn es nicht klappt, die Chemie nicht stimmt …

    Mein Ziel ist eine erfolgreiche und eine harmonische Zusammenarbeit

  2. Avatar-Foto Reuter sagt:

    Sehr geehrter Herr Schuster,
    wenn aber die vertragl. Verpflichtung des Auftragnehmers (Abschlussbericht spätestens 14 Tage nach Abschluss des Coachings) bzw.die kfw-Auflagen an den Abschlussbericht nicht er-
    füllt werden,auf welcher recht./vertragl. Grundlage besteht dann –
    neben dem Coachingvertrag – ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der Beratertätigkeit ?
    Ein Arbeitsloser,der einen Coachingvertrag abschließt,darf
    doch darauf hoffen,dass NUR der Coachingvertrag Rechtswirksam-
    keit entfaltet ?
    Wie soll er denn später die 100 % Beraterkosten zahlen,wenn er nur
    von einem Eigenanteil von 10 % ausgegangen ist ? Das wäre ja sein
    finanzieller Ruin.
    Im Coachingvertrag steht unter § 2:Abschlussbericht:“Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtung (Abschlussbericht) nicht oder
    nur unvollständig bzw. nicht termingerecht oder mangelhaft,so ist der Auftraggeber berechtigt,neben den sonstigen gesetzlichen Ansprüchen,seine Gegenleistung zurückzubehalten.“
    Kann dann eine Einigung nur intern erzielt werden,so wie Sie es ge-
    macht haben,indem der Auftragnehmer auf einen wesentlichen Betrag verzichtet,da die vertragliche Rechtsgrundlage entfallen ist ?
    Im Übrigen bin ich über Ihre unternehmerische Darstellung hier im
    Internet begeistert.Da steckt fachliche Kompetenz dahinter,die nicht
    überall anzutreffen ist.
    Ich selber bin weder Coach noch (bisher) kfw-Antragsteller für einen Gründercoaching-Vertrag;nur ein Rechtsinteressierter (kein Jurist).
    Meine Frau ist jedoch arbeitslos und macht sich Gedanken über Ihre
    weitere berufliche Zukunft.Sie möchte mit einem Coaching-Vertrag
    keine Risiken eingehen.

  3. Sehr geehrter Herr Reuter!
    Da haben Sie grundsätzlich recht. In diesem Fall sehe ich aber intern die moralische Verantwortung gegenüber dem Vertragspartner bei mir. Ich war es, der das nicht nachgehalten hatte und den Termin verpatzt hatte. Der Vertragspartner hatte mich sogar zwei Wochen vor Ende aufmerksam gemacht, dass das Ende bevorstünde. Ich hatte dann das Enddatum nicht richtig vor Augen und habe die Schlussunterlagen zu spät erstellt. Intern haben wir uns dann fair geeinigt. Ich habe auf einen wesentlichen Teil des Honorars verzichtet. Und wir sind heute noch enge Freunde.

  4. Avatar-Foto Reuter sagt:

    Sehr geehrter Herr Schuster,
    mit Interesse habe ich in Ihrem o.a. Bericht von der Ablehnung Ihres
    durchgeführten Gründercoachings durch die kfw gelesen,weil Sie Ihre Unterlagen ca. 13 Monate nach Abschluss des Coaching-Vertrages eingereicht haben,d.h.,der vertraglich festgelegte Termin
    wurde nur 1 Monat überschritten.
    Wenn Sie gem. Stellungnahme der kfw den vertraglich festgelegten Zuschuss nicht bekommen konnten bzw. nicht bekommen haben
    (Vertragsverletzung),so konnten Sie doch Ihre tatsächlich erbrachten
    Beratertätigkeiten ganz normal Ihrem Vertragspartner in Rechnung
    stellen.Denn dieser hat es versäumt,Sie auf die vertraglichen Fristen
    hinzuweisen.Er hat die Abgabefristen versäumt.Oder war gar keine Abrechnung nach Fristverletzung möglich?

  5. Lieber Herr Strempel,
    Lieber Herr Schuster,

    ich kann Euren ärger sehr gut verstehen. Leider werden in hektischen Zeiten schnell Fristen vergessen oder außer acht gelassen. Deshalb bedaure ich Euren Fall.

    Allerdings finde ich das ein Jahr Coachingzeitraum für bestimmte Gründungen nicht ausreichend ist, gerade wenn eine qualitative hochwertige Beratung erfolgen soll. Erfolgsorientierte und existenzsichernde Entscheidungen bedürfen große Sorgfalt, deshalb benötigen sie auch viel mehr Zeit.

    Auch ich hätte gerne einen längeren Zeitraum um die Coahings durchzuführen!
    Wünsche Euch beiden auch ohne Förderung eine erfolgreiche Zukunft.

    Liebe Grüße
    Yusuf Tombul

  6. Lieber Herr Strempel!

    Ganz vielen Dank für Ihren Kommentar. Danke für Ihre Geradlinigkeit, für die offenen Worte. Danke für Ihre Gedanken und Bemühungen. Danke für Ihre Anerkennung und Wertschätzung.

    Ich gebe das gern an Sie zurück. Sie wissen, wie ich Ihre Leistungen, die Ihrer Frau und die von Ihnen schätze. Jemand, der sich so fordert wie sie, der verdient gefördert zu werden.

    Ich wünsche der BRANDIDEE viel Erfolg auf dem weiteren Weg nach oben. Das ist eine große Herausforderung. Sie (Ihre Frau, Sie und das Team) stellen sich dieser Herausforderung und die Zeit wird Ihnen weiterhin zeigen, dass sich dieser Weg lohnt.

    Liebe Grüße
    Lambert Schuster

    PS: Ich gratuliere zu Ihrer gelungenen neuen Webseite. (http://brandidee.com/de/)

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