Insolvenzrecht – Basiswissen für Unternehmer

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Es ist ein Thema, an das man am liebsten keinen Gedanken verschwenden würde, wenn man hochmotiviert und voller Zuversicht ein Unternehmen gründet: die Insolvenz. Tatsächlich sind Unternehmer jedoch gut beraten, wenn sie sich mit dem Insolvenzrecht von Anfang an auseinandersetzen und sich das notwendige Grundwissen aneignen. Denn im Fall der Fälle kann ein Insolvenzverfahren Gläubiger und Schuldner gleichermaßen schützen. Zudem muss die Insolvenz nicht in jedem Fall das Ende eines Unternehmens bedeuten.

Das Insolvenzrecht in Deutschland

Das Insolvenzrecht regelt Rechte und Pflichten von Unternehmen, die sich in einer finanziellen Krise befinden, die zahlungsunfähig oder überschuldet sind oder denen eine Zahlungsunfähigkeit droht. Das übergeordnete Ziel des Insolvenzrechts ist es, eine strukturierte Abwicklung der Insolvenz zu gewährleisten. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sollen sowohl Gläubiger als auch Schuldner bestmöglich geschützt werden und die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens soll wiederhergestellt werden.

Das Insolvenzrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsrechts. Es hat Auswirkungen auf das Unternehmen sowie auf die Geschäftsführer und Gesellschafter. Es ist für Unternehmer essentiell, in der Krise rechtzeitig die Reißleine zu ziehen und einen Insolvenzantrag zu stellen.

Die Folgen einer Insolvenzverschleppung

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss ein Unternehmen binnen einer bestimmten Frist – genauer gesagt spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung – einen Insolvenzantrag stellen. Wird der Insolvenzantrag falsch, zu spät oder gar nicht gestellt, spricht man von Insolvenzverschleppung.

Zu einem Insolvenzantrag verpflichtet sind juristische Personen bzw. Kapitalgesellschaft sowie Personengesellschaften, deren persönlich haftender Gesellschafter keine natürliche Person ist.

Dabei kann eine Insolvenzverschleppung sowohl strafrechtliche als auch haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Ganz konkret kann ein versäumter Insolvenzantrag zu einer Gefängnisstrafe für die Verantwortlichen führen. Zudem kann es dazu kommen, dass die Geschäftsführer persönlich für die Schulden des Unternehmens haften müssen. Auch für die Gesellschafter kann die Insolvenzverschleppung Konsequenzen haben, wenn sie durch konkrete Handlungen oder Unterlassung zur Insolvenz beigetragen haben.

Diese Insolvenzverfahren gibt es

Es gibt im Wesentlichen drei Arten von Insolvenzverfahren:

  • das Regelinsolvenzverfahren
  • das Verbraucherinsolvenzverfahren
  • das Insolvenzplanverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren ist sozusagen das klassische Insolvenzverfahren. Es kann von Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern angewendet werden. Es dient dazu, Schulden zu regulieren und eine Restschuldbefreiung zu ermöglichen. Im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens werden von einem Insolvenzverwalter alle Vermögensgegenstände des Schuldners erfasst und verwertet, um die Gläubiger zu bedienen.

Reicht das Vermögen nicht aus, um allen Verpflichtungen nachzukommen, kann der Schuldner nach Ablauf einer sogenannten Wohlverhaltensperiode von seinen verbleibenden Schulden befreit werden.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz)

Diese Art des Insolvenzverfahrens ist auf natürliche Personen ausgerichtet, die nicht oder nicht mehr unternehmerisch tätig sind und über kein nennenswertes Vermögen verfügen. Ziel des Verfahrens ist es, dem Schuldner nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode eine Restschuldbefreiung zu gewähren. Dabei muss der Schuldner im Unterschied zum Regelinsolvenzverfahren allerdings nicht sein komplettes Vermögen verwerten. Zur Begleichung der Schulden werden meist vor allem pfändbare Einkünfte herangezogen.

Das Insolvenzplanverfahren

Diese Sonderform des Regelinsolvenzverfahrens ermöglicht es dem Schuldner, zusammen mit seinen Gläubigern einen Plan zur Schuldenregulierung zu erarbeiten. Statt eines Insolvenzverwalters kann ein Sachwalter als Kontrollinstanz bestellt werden. Der Insolvenzplan muss von einer Mehrheit der Gläubiger angenommen werden und meist kommt es zu einem Verzicht auf Teile der Forderungen.

Ablauf und Phasen eines Insolvenzverfahrens

Das für die meisten Unternehmen relevante Regelinsolvenzverfahren besteht aus drei Phasen: der Eröffnungsphase, dem eigentlichen Insolvenzverfahren bzw. der Fortführungsphase und der Schlussphase.

Ein Insolvenzverfahren für Unternehmen beginnt in der Regel mit der Antragstellung durch das Unternehmen selbst, es kann aber auch durch einen Gläubiger eingeleitet werden. In jedem Fall muss ein Insolvenzantrag in Form eines entsprechenden behördlich vorgegebenen Formulars beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden.

Sieht das Insolvenzgericht tatsächlich einen Insolvenzgrund, folgt auf die Antragstellung die eigentliche Eröffnungsphase. Das Verfahren wird offiziell – die Insolvenz des Unternehmens wird bekannt gegeben – und ein Insolvenzverwalter wird bestellt. Dieser übernimmt die Geschäfte des Unternehmens und verwaltet das Vermögen. Er prüft die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und entscheidet, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder eine Liquidation stattfinden muss.

Wenn der Insolvenzantrag aufgrund eines Mangels an Masse abgewiesen wird, kann das Unternehmen nicht fortgeführt werden. Es wird liquidiert.

In der Fortführungsphase wird das Unternehmen weitergeführt, um eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden und den Unternehmenswert zu erhalten. Es können auch Maßnahmen durch den Insolvenzverwalter ergriffen werden, um das Unternehmen zu sanieren, so durch den Verkauf von Unternehmensteilen oder die Umstrukturierung des Unternehmens. Im Laufe des Insolvenzverfahrens müssen alle Gläubiger des Unternehmens ihre Forderungen anmelden.

Es wird dann ein Insolvenzplan erstellt, der die Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Gläubiger regelt. In der Schlussphase erfolgt dann die Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Gläubiger. Das Insolvenzverfahren endet mit der Aufhebung oder der Einstellung des Verfahrens.

Insolvenz vermeiden

Im Idealfall kommt es gar nicht erst zu einem Insolvenzverfahren und Warnsignale werden von Unternehmern rechtzeitig erkannt und Gegenmaßen entsprechend eingeleitet. Zudem gibt es verschiedene Maßnahmen, um einer Insolvenz vorzubeugen.

Ein gutes Liquiditätsmanagement: Unternehmer sollten sicherstellen, dass sie Einnahmen und Ausgaben im Blick behalten und dass das Unternehmen stets ausreichend liquide ist, um laufende Kosten zu decken. Im Sinne eines guten Liquiditätsmanagements sollten beispielsweise Überinvestitionen und unnötige Ausgaben vermieden werden. Auch zu hohe oder zu viele Kredite stellen ein Risiko dar. Die Wachstumsziele des Unternehmens sollten realistisch sein.

Durchdachtes Risikomanagement: Mit einem guten Liquiditätsmanagement hängt nicht zuletzt ein gutes Risikomanagement zusammen. Es gilt, potenzielle Risiken zu identifizieren und einen entsprechenden Plan zur Minimierung oder Vermeidung dieser Risiken auszuarbeiten.

Ausreichende Diversifizierung: Unternehmen, die von einem einzigen Produkt oder einem einzigen Kunden abhängig sind, haben es schwerer als Unternehmen, die ihre Geschäfte diversifizieren und verschiedene Märkte erschließen.

Innovationen und Technik richtig nutzen: Um einen Wettbewerbsvorteil zu sichern und effizient zu bleiben, sollte an den richtigen Stellen in für das Unternehmen relevante Technologien und Innovationen investiert werden.

Professionelle Beratung und Flexibilität: Noch ein Punkt, bei dem im schlimmsten Fall am falschen Ende gespart wird, ist der Verzicht auf professionelle Unterstützung. Anwälte, Steuerberater und Unternehmensberater sollten bei Problemen oder besser schon, bevor Probleme entstehen, zu Rate gezogen werden.

Guter Kontakt mit Kunden und Lieferanten: Wer gute Beziehungen zu Kunden, Auftraggebern und Lieferanten pflegt, kann Probleme schneller und einfacher gemeinsam lösen und wird eine größere Kulanz entgegengebracht bekommen.

Flexibilität: Last but not least sollten Unternehmer ausgesprochen flexibel sein, um sich schnell an sich ändernde Bedingungen und Umstände anpassen zu können. Das Motto „Haben wir aber schon immer so gemacht“ kann für eine erfolgreiche Unternehmensführung hinderlich werden.

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