Werden der Gründungszuschuss und die 90%-ige Förderung zum Gründercoaching gestrichen?
Ist Deutschland ein Förderstaat? Wer an den Schalthebeln der Macht sitzt, benötigt Geld, sehr viel Geld. Denn Geld bedeutet Macht. Und wenn der Mächtige genügend Geld hat, dann kann er nach eigenem Ermessen dieses Geld wieder wohltätig verteilen. Das verhalf Ursula von der Leyen zu enormen Beliebtheitswerten, zumindest zeitweise. Schon als Familienministerin gab es viel Geld und jetzt auch als Arbeitsministerin gibt es für sie noch mehr Geld zum Verteilen. Doch mit einer Wohltat soll jetzt endgültig Schluss sein.
Bis 2011 hatte die Existenzgründung für Arbeitslose (ALG I) in eine Selbstständigkeit besonderen Vorrang. Diese wurden über neun Monate mit einem „Gründungszuschuss“, welcher in der Höhe dem Arbeitslosengeld I gleichkommt, gefördert. Zusätzlich konnten sich die jungen Unternehmer einen Unternehmensberater „leisten“. Das sogenannte „Gründercoaching“ wurde mit 90 % der Kosten gefördert. Das nahm dann jeder Einsteiger in die Selbstständigkeit gern mit und die Unternehmensberater, egal welcher Couleur, hatten Saison. Gründungszuschuss und die Förderung zum Gründercoaching waren praktisch ein MUSS. Es waren nur wenige Voraussetzungen zu erfüllen.
Ab dem 1. Januar 2012, mit Rückgang der Arbeitslosenquote, schränkte Ursula von der Leyen die Förderungen aus der Arbeitslosigkeit für Selbstständige drastisch ein. Diese lag jetzt im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit. Aus dem MUSS wurde ein KANN. Die neuen Quotenvorgaben der Agenturen für Arbeit reduzierten die Förderzusagen enorm. Es galt der Grundsatz, dass nur noch sogenannte „schwer vermittelbare“ Arbeitslose in den Genuss von Gründungszuschuss (und das nur noch für sechs Monate) und Gründercoaching gelangten. Das Geschäft der Unternehmensberater mit dem Gründercoaching ging drastisch zurück.
Will Ursula von der Leyen dem Gründercoaching ab 2014 den Garaus machen?
Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will für Arbeitslose die Gründungsberatung jetzt völlig streichen. So zumindest schreibt das die Tageszeitung „Die Welt“ in ihrer Ausgabe vom 18. Mai 2013 und in der Online-Ausgabe „Die Welt“ am 17. Mai 2013. Das würde bedeuten, dass der Gründungszuschuss und die 90 %-ige Förderung zum Gründercoaching vollends entfallen. Beim Gründungszuschuss geht es um viel Geld, nämlich um 1,8 Milliarden Euro im Jahr, die auf 500 Millionen Euro gesenkt werden.
„Es sei nicht geplant, das Gründercoaching für Arbeitslose in der kommenden Förderperiode des Europäischen Sozialfonds weiterzuführen“, so das Arbeitsministerium. „Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, der Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit völlig den Garaus zu machen“, meint die Grüne Brigitte Pothmer.
Dass es Arbeitslose aufgrund der Reduktion bzw. der Streichung des Gründercoaching und des Gründungszuschusses weniger in die Selbstständigkeit drängt, beweist allerdings die Statistik. Der Rückgang beträgt 90 % bzw. mehr als 100.000 (Vergleich der Monate Januar 2012 und April 2013).
50 %-ige Förderung zum Gründercoaching bleibt bestehen
Das Gründercoaching der KfW für junge Unternehmen, eine Förderung der Unternehmensberatung mit 50 % (75 % in den östlichen Bundesländern) der Kosten für einen Unternehmensberater in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens bleibt davon unberührt und wird auch im Jahr 2014 fortgeführt werden. Dann werden auch Arbeitslose für einen Unternehmensberater zur Hälfte zur Kasse gebeten.
(ohne Gewähr)
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