Betriebsausgaben sichern – Geschenke im Geschäftsleben

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Geschenke und BetriebsausgabenGeschenke: Vorgaben der Steuer für die Geltendmachung bei den Betriebsausgaben

Geschenke an Geschäftsfreunde dienen im Geschäftsleben der Pflege von Geschäftsbeziehungen. Derzeit schaut hier das Finanzamt Köln bei Betriebsprüfungen verstärkt hin. Das gilt sehr wahrscheinlich auch für andere Städte in NRW wie Bonn, Düsseldorf über Dortmund bis Münster. Wie lauten die gesetzlichen Vorgaben?

Betriebsausgabenabzug für Geschenke

Geschenke gelten aus der Sicht des Finanzamtes als unentgeltliche Zuwendungen. Der Empfänger liefert also keine Gegenleistung. Das Geschenk stellt für den Beschenkten einen wirtschaftlichen Vorteil dar. Ein Geschenk ist meist betrieblich veranlasst, da der Grund in der Verbesserung der Geschäftsbeziehung liegt.

Ein Geschenk im Geschäftsinteresse darf pro Jahr und Empfänger 35 € nicht überschreiten. Bei mehrmaligen Geschenken an ein und dieselbe Person muss also Buch geführt werden. Es sind alle Geschenke eines Jahres an eine Person zusammenzurechnen. Zur Kontrolle muss der Name des Empfängers auf dem Einkaufsbeleg vermerkt sein.

Geschenke: Vorgaben der Steuer für die Geltendmachung bei den Betriebsausgaben

35 €-Grenze mit oder ohne Umsatzsteuer?

Ob die 35 €-Grenze inklusive oder exklusive Umsatzsteuer gilt, das hängt davon ab, ob der Beschenkte vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.

Am besten wird das an einem Beispiel klar. Der Unternehmer erwirbt ein Geschenk zu einem Bruttopreis von 41,50 €. Darin sind 19 % Umsatzsteuer, also 6,63 € enthalten. Wenn die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, dann gilt der Nettowerts in Höhe von 34,87 €. Das Geschenk liegt also unter der 35 €-Grenze. Besteht hingegen keine Vorsteuerabzugsberechtigung, dann ist der Bruttowarenwert in Höhe von 41,50 € maßgeblich, so dass in diesem Fall die 35 €-Grenze überschritten ist und der Abzug als Betriebsausgaben entfällt.

Versteuerung von Geschenken beim Beschenkten

Jetzt wird es kompliziert. Betriebliche Geschenke muss der Beschenkte als Betriebseinnahmen versteuern. Wie das geht und welche Haken und Ösen dabei zu beachten sind, das überlasse ich mal Ihrem Steuerberater. Die Versteuerung beim Beschenkten kann nämlich unterbleiben, wenn der zuwendende Unternehmer eine Pauschalversteuerung anwendet.

Wichtig für Sie bleibt die 35 €-Grenze für Geschenke beim Abzug als Betriebsausgaben.

Weitere Informationen finden Sie auch im Lexikon für Betriebsausgaben und Buchführung

(Fotos: © Mikhail Mishchenko – Fotolia | © Willee Cole – Fotolia)

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