Der Bildungsscheck NRW kann ab dem 5. Januar 2015 wieder beantragt werden
Nachdem das Arbeitsministerium des Landes NRW die Ausgabe von Bildungsschecks unerwartet zum Ende Oktober 2014 gestoppt hatte, kann das Förderinstrument ab dem 05.01.2015 wieder zur finanziellen Unterstützung beruflicher Weiterbildung genutzt werden.
Mit einem Bildungsscheck reduzieren sich für Beschäftigte bzw. für Unternehmen die Kosten für eine Weiterbildung um 50 Prozent. Wie das geht, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Lebenslanges Lernen im schnellen Wandel unserer Zeit
Die betriebliche Weiterbildung gewinnt im schnellen Wandel unserer Zeit eine immer höhere Bedeutung. Mitte des vergangenen Jahrhunderts war mit der Ausbildung oder mit dem Studium die Ausbildung im Wesentlichen abgeschlossen. Große Veränderungen waren im Berufsleben selten.
Das hat sich mittlerweile radikal geändert. Heute ist lebenslanges Lernen angesagt. Wer sich auf seinen Lorbeeren ausruht, ob Betrieb oder Mitarbeitende, verliert schnell den Anschluss. Im Gegenteil, die Fähigkeit zum schnellen Wandel und zur Innovation ist wesentlich – für Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen. Im hart umkämpften Wettbewerb kann nur bestehen, wer permanent eine hohe Wandlungsfähigkeit beweist. Betriebe und Mitarbeiter müssen ständig am Puls der Zeit sein und laufend hinzulernen. Das gilt ein Leben lang. Kleine und mittlere Unternehmen im Beharrungszustand versündigen sich viel zu häufig an ihren Mitarbeitenden und damit an sich selbst.
Weiterbildung kostet Zeit und Geld. Ich nenne mal eine Kennzahl. Zwei Prozent der jährlichen Arbeitszeit gehören durchschnittlich in die Fortbildung investiert. Ich vertrete die Meinung, dass Betriebe und Mitarbeitende gleichermaßen an den Weiterbildungsinvestitionen beteiligt sein sollten. Weiterbildung findet während der Arbeitszeit und auch in der Freizeit statt. Fortbildung erfolgt auf vielerlei Wegen: Training on the Job oder Besuche von Kursen, Seminaren und Schulungen. Letzteres kostet wiederum Geld. Genau hier setzt der Bildungsscheck NRW an.
Was leistet der Bildungsscheck NRW?
Betriebe oder Beschäftigte können für eine Weiterbildungsmaßnahme in NRW den Bildungsscheck beantragen und nutzen. Mit dem Bildungsscheck NRW werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die andere Hälfte trägt das Unternehmen oder der/die Beschäftigte.
Bildungsscheck können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (auch Minijöbler und Beschäftigte im Mutterschutz) in KMU direkt oder deren Arbeitgeber in Anspruch nehmen. Der Bildungsträger (Seminaranbieter) muss bereit sein, den Bildungsscheck anzunehmen.
Art der Förderung für Mitarbeiter
Der Zuschuss beträgt 50 % der Weiterbildungskosten (inkl. Kurs- und Prüfungsgebühren), maximal jedoch 500,– € bei Kosten von mindestens 500,– €. Ein Beschäftigter kann maximal 1 Bildungsscheck in zwei Jahren erhalten.
Art der Förderung für Betriebe (KMU)
Der Zuschuss beträgt 50 % der Weiterbildungskosten (inkl. Kurs- und Prüfungsgebühren), maximal jedoch 500,– € bei Kosten von mindestens 500,– €. Ein Unternehmen kann maximal 10 Bildungsschecks in zwei Jahren (flexibel gestaltbar) bzw. pro Beschäftigten maximal 1 Bildungsscheck pro Jahr erhalten.
Was fördert der Bildungsscheck NRW?
Die Kosten für eine Weiterbildung zum Zwecke der beruflichen Qualifizierung, der Verbesserung der fachlichen Kompetenzen werden mit dem Bildungsscheck gefördert. Hierzu gehören berufsbezogene Angebote, Sprachkurse, EDV-Kenntnisse sowie Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden zum Beispiel Auszubildende, Arbeitsstätten außerhalb von Nordrhein-Westfalen oder arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei der Einführung von neuen Produkten. Der Bildungsscheck spricht auch ausdrücklich Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zuwanderer an, die eine Weiterbildung anstreben.
Wie wird der Bildungsscheck NRW beantragt?
Über 250 Weiterbildungs-Beratungsstellen sind in NRW eingerichtet. Zusätzlich steht Interessenten eine Hotline über das Info-Telefon 0211-837-1929 zur Verfügung. Mit einem Online-Check können Interessierte überprüfen, ob sie berechtigt sind, einen Bildungsscheck zu erhalten.
So gehen Sie bei der Beantragung des Bildungschecks NRW vor:
- Sie suchen eine Beratungsstelle auf. Nach einer verbindlichen Beratung erhalten Sie dort den Bildungsscheck, den Sie beim Bildungsträger (z. B. Seminarveranstalter) einlösen.
- Die Beratungsstelle nennt auf dem Bildungsscheck das Weiterbildungsziel und mögliche Weiterbildungs-Anbieter (sogenannte anerkannte Weiterbildungsträger, die mit dem Bildungsscheck arbeiten dürfen).
- Sie buchen den Kurs bei einem der benannten Weiterbildungs-Anbieter. Dieser akzeptiert die Annahme des Bildungsschecks (es ist sinnvoll, den Weiterbildungsträger vorab zu fragen, ob dieser mit dem Bildungsscheck arbeitet).
- Der Weiterbildungs-Anbieter beantragt die Zuwendung in Höhe der Förderung.
Der Bildungsscheck hilft Beschäftigten auf Ihrem Weg
- Um im Beruf weiterzukommen oder bei einer Neuorientierung,
- Um einen Berufsabschluss nachzuholen.
- Bei Veränderungen der Anforderungen am bestehenden Arbeitsplatz.
- Beim Wiedereinstieg in den Beruf.
- Bei der Nachqualifizierung einer im Ausland erworbenen Ausbildung.
Anmerkung:
Trotz sorgfältiger Recherchen kann ich keine Gewähr für die Richtigkeit aller Ausführungen übernehmen.
(Foto: © arbeitspolitik NRW)