Schlagwort: Businessplan

Wie Sie Ihren Businessplan erstellen. Beiträge als Hilfe aus der Praxis klar, präzise und ohne Umschweife.

  • Ihr Stundensatz als Selbständiger oder Freiberufler (Teil 1)

    Ihr Stundensatz als Selbständiger oder Freiberufler (Teil 1)

    Teil 1: So kalkulieren Sie ihren angemessenen Stundensatz

    Sieben Regeln, die Sie beachten müssen, wenn Sie einen angemessenen Stundensatz kalkulieren

    Viele Freiberufler und Selbständige verkaufen sich weit unter Wert. Viel schlimmer: Ihr Stundensatz liegt so niedrig, dass sie bei realistischer Betrachtung damit nicht einmal die laufenden Kosten decken, geschweige denn Rücklagen für Auftragsarme Zeiten, Krankheit, Urlaub oder die Altersvorsorge bilden können.

    „Das zahlt mir doch kein Mensch, das ist zu viel“ höre ich oft, wenn es um das Aufrufen eines vernünftigen Stundensatz geht. Aber mal ehrlich: Wollen Sie mit Ihrem Business ein angemessenes Gehalt erzielen oder sich weiterhin auf Hilfsarbeiterniveau bewegen?

    In diesem Artikel löse ich für Sie diese und andere Fragen, welche sich meine Mandaten immer wieder stellen. Oder verinnerlichen Sie die wichtigen Regeln zur Kalkulation des Stundensatzes mit meinem E-Book als PDF oder Hörbuch für unterwegs.

    In dem E-Book erfahren Sie auch, wie ich selbst mit der Hilfe von Lambert Schuster meinen Stundensatz entwickelt und dadurch unabhängiger geworden bin.

    6 GUTE GRÜNDER FÜR DAS AUDIOBOOK

    1. Sicherheit in der Kalkulation zum Stundensatz
    2. Mehr Umsatz durch höheren Stundensatz
    3. Vermeidung teurer Fehler bei der Kalkulation
    4. Schritt für Schritt Anleitung
    5. Das richtige Mindset zu hohen Stundensätzen

    E-Book+Audiobook für 14,99 € sichern

    Was kostet eine Stunde als Selbständiger?

    Was aber ist nun der „richtige“ Stundensatz, den Sie an Ihre Kunden verrechnen müssen, um einerseits konkurrenzfähig zu sein und andererseits ein befriedigendes Einkommen zu erzielen? Wohlgemerkt – ein Einkommen, das auch dann Ihren Lebensunterhalt sichert, wenn die Aufträge für eine Weile ausbleiben, Sie krank werden oder auch mal Urlaub machen wollen.

    Stundensatz-Regel Nummer 1:
    Ihre Einnahmen müssen höher sein als Ihre Ausgaben!

    Es klingt nach einer Selbstverständlichkeit, und doch gibt es nicht wenige Freelancer, deren Einnahmen unter den Ausgaben liegen und die damit ein negatives Ergebnis erzielen. Das fällt nicht immer sofort auf, weil viele Kosten, die man für den Stundensatz eigentlich berücksichtigen müsste, nicht betrachtet werden. Langfristig jedoch rächt sich ein so niedriger Stundensatz, der zwar für Aufträge sorgen kann, Ihnen aber kaum die Butter auf dem Brot bezahlt.

    Ihr „Gehalt“ als Selbständiger: Was müssen Sie im Monat verdienen?

    Wie hoch müssen Sie also den Stundensatz für Ihre Dienstleistung ansetzen? Wie Ihre Kosten kalkulieren? Und vor allem: Wie legen Sie Ihren Stundensatz im Spannungsfeld der Preisvorstellung Ihrer Kunden, dem Konkurrenzpreis und Ihrer eigenen Selbstkosten fest?

    Stundensatz-Regel Nummer 2:
    Ihr Gehalt darf nicht unter dem Durchschnittsgehalt eines Angestellten liegen!

    Welches „Gehalt“ Sie monatlich erwerben wollen, müssen Sie letztlich selbst festlegen. Aber Sie stimmen sicherlich mit mir überein, dass Sie mindestens gleichgestellt sein sollten mit dem Durchschnitts-verdienst eines Angestellten in Deutschland. Das durchschnittliche Bruttogehalt eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers inklusive Sonderzahlungen beläuft sich das Bruttodurchschnittsgehalt von 3.118 Euro und ein Median von 43.842 Euro für ganz Deutschland. Monatlich runtergebrochen sind letzteres dann 3.653,50 €.

    Falls Sie mir nicht glauben, überzeugen Sie sich beim aktuellen Gehaltsreport im Handelsblatt.

    Diese Kosten müssen Sie als Freiberufler und Selbständiger für Ihren Stundensatz berücksichtigen

    Nun reicht es längst nicht aus, das durchschnittliche Monatseinkommen eines Angestellten durch die Anzahl der üblichen monatlichen Arbeitsstunden zu dividieren, um Ihren Stundensatz zu ermitteln. Denn es sind noch einige zusätzliche Kosten zu berücksichtigen.

    Stundensatz-Regel Nummer 3:
    Berücksichtigen Sie die Kosten für die Sozialversicherung!

    Arbeitgeber eines Angestellten zahlt zum Bruttogehalt von 3.635,50 € noch den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung, also Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung, hinzu. Dieser Anteil beläuft sich auf 19,325 Prozent bzw. 706,03Euro. Für einen korrekten Vergleich zwischen Angestelltengehalt und den Einkünften für Freiberufler oder Selbständige als Basis für einen angemessenen Stundensatz, beläuft sich damit das Bruttogehalt inklusive Arbeitgeberanteil auf 4.341,54 Euro.

    Selbstständiger Kosten im Monat

    Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr? Was bedeutet das für Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger?

    Bruttogehalt plus Sozialversicherung, klare Sache: Da muss man nur noch das Ergebnis durch die Anzahl der Arbeitsstunden teilen, dann steht der Stundensatz für Sie als Freelancer oder Selbständiger.
    4.341,54 Euro mal 12 (Monate) geteilt durch 365 Tage geteilt durch 8 (Stunden pro Tag) – voilà, macht 17,84 Euro Stundensatz… Oder doch nicht?

    Stundensatz-Regel Nummer 4:
    Sie können nicht 365 Tage im Jahr arbeiten!

    Natürlich nicht. Selbstverständlich wissen Sie, dass Sie nicht 365 Tage im Jahr arbeiten können, schließlich gibt es Wochenenden und Feiertage (die viele Freiberufler und Selbständige aber nicht davon abhalten, trotzdem den ganzen Tag im Büro zu hocken und „endlich einmal in Ruhe etwas abzuarbeiten“). Man geht von durchschnittlich 21 Arbeitstagen im Monat aus, tatsächlich sind es aber deutlich weniger.

    Für Sie als Freelancer oder Selbständiger bedeutet das:
    – Weniger Arbeitstage = weniger produktive Stunden
    – In Ihrem Stundensatz müssen sich diese Zeiten daher widerspiegeln

    Ermitteln Sie zunächst die Anzahl der Stunden eines Durchschnittsmonats. Von den 365 Kalendertagen eines Jahres werden alle Tage abgezogen, an denen Sie (regulär) nicht arbeiten, also Wochenenden (104 Tage), Feiertage (zwischen 9 und 16 Tage), Urlaub (25 bis 30 Tage), Krankheit (ca. fünf Tage) und Zeiten für Ihre Weiterbildung (ebenfalls fünf Tage). Ungeachtet dessen, ob Sie tatsächlich am Wochenende nicht arbeiten, wirklich Urlaub machen oder überhaupt nie krank werden – für Ihren Stundensatz sollten Sie diese Zeiten auf keinen Fall außer Acht lassen.

    Nach Abzug all dieser Tage bleiben pro Jahr schließlich noch 211 und pro Monat im Schnitt 17,5 reguläre Arbeitstage übrig, wie nebenstehende Rechnung zeigt.

    Gut, jetzt ist es aber wirklich einfach, Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger zu ermitteln. 4.341,54 Euro geteilt durch 17,5 Arbeitstage, das macht 248,09 Euro pro Arbeitstag und bei einem Achtstundentag 31,01 Euro pro Stunde. Fertig! Meinen Sie?

    Kosten Tagessatz => 4.341,54 € : 17,5 Arbeitstage = 248,09 € pro Tag
    Kosten Stundensatz => 4.341,54 € : 17,5 Arbeitstage : 8 Stunden = 31,01 € pro Stunde

    (Unnötig zu sagen, dass auf diesen Stundensatz noch 19 % Mehrwertsteuer gerechnet werden, die wir treuhänderisch für den Staat einnehmen und im Monat darauf wieder an das Finanzamt abliefern müssen.)

    Welche Kosten fallen an und was bedeutet das für Ihre Stundensatz-Kalkulation als Freiberufler oder Selbständiger?

    Jetzt kommen die Kosten ins Spiel. Ein Angestellter geht an seinen Arbeitsplatz in seinem Büro, arbeitet mit einem Computer, der ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und Bedarfsfall repariert und gewartet wird. Er muss sich nicht um Software und Lizenzen kümmern und keinen Gedanken an die Kosten verschwenden, die sein Arbeitsplatz mit sich bringt. Sie als Freiberufler oder Selbständiger müssen das aber sehr wohl, und das muss sich selbstverständlich auch in Ihrem Stundensatz niederschlagen.

    Stundensatz-Regel Nummer 5:
    Ohne Geschäftsausstattung und Grundkosten geht es nicht.

    Miete, Heizung, Strom, Büromaterial, Telefonkosten, Reisekosten, Kosten für Weiterbildung, Versicherungen, Beratung und noch das eine oder andere mehr. Hier kommen schnell 1.500 Euro im Monat zusammen. Vielleicht erscheint Ihnen das ein bisschen zu hoch. Aber das macht nichts. Hier geht es um den Rechenweg der Kalkulation zu Ihrem Stundensatz, und der darf natürlich in Ihrem individuellen Fall etwas anders ausfallen. Also monatlich 4.341,54 Euro plus die 1.500,00 Euro Kosten.

    Die monatlichen Gesamtkosten müssen Sie nun zu Ihrem bereits ermittelten Gehalt hinzuaddieren. Bei 17,5 Arbeitstagen ergibt die Stundensatzkalkulation folgendes:

    Kosten Tagessatz => 5.841,54 € : 17,5 Arbeitstage = 333,80€ Netto pro Tag
    Kosten Stundensatz => 5.841,54 € : 17,5 Arbeitstage : 8 Stunden = 41,73 € Netto pro Stunde

    Wie viele Stunden können Sie produktiv arbeiten? Wie wirkt sich das auf Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger aus?

    Sie ahnen es bereits: In obiger Rechnung ist immer noch nicht alles berücksichtigt. Denn leider ist es für Freiberufler und Selbständige nahezu unmöglich, 100 Prozent der Arbeitszeit als Honorar abzurechnen. Büroorganisation und Buchhaltung, Akquise, Marketing und Vertrieb, all dies sind (neben Urlaub, Krankheit etc., welche wir bei der Errechnung der Arbeitstage berücksichtigt haben) weitere Zeiten, die Sie nicht abrechnen können. Bei der Kalkulation Ihres Stundensatzes als Freiberufler oder Selbständiger dürfen Sie diese aber dennoch nicht außer Acht lassen.

    Stundensatz-Regel Nummer 6:
    Denken Sie an die „unproduktiven“ Zeiten!

    Von den oben ermittelten Arbeitstagen (17,5 pro Monat) ist nicht jede eine „produktive Stunde“, so der Fachterminus, die Sie an Ihre Kunden verrechnen (fakturieren) können. „Unproduktive Stunden“ sind diejenigen, die für administrative Aufgaben und Vertriebsleistungen anfallen.

    Für die Weiterführung der Kalkulation zum Stundensatz für Freiberufler und Selbständige gehen wir in dieser Rechnung davon aus (und das ist ein optimistischer Ansatz dass nur zwei Drittel Ihrer verfügbaren Stunden produktiv sind, also 66,7 % Ihrer Arbeitszeit. Dann verbleiben von den 17,5 Arbeitstagen nur noch 11,7 produktive Arbeitstage im Monat. Das wirkt sich für Sie in der Kalkulation zum Stundensatz folgendermaßen aus:

    Kosten Tagessatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage = 499,28 € Netto pro Tag
    Kosten Stundensatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 8 Stunden = 62,41 € Netto pro Stunde

    Das hört sich doch schon ganz annehmbar an. Oder?

    Ohne Gewinn kein Geschäft!

    Ja, Sie vermuten richtig: Das reicht immer noch nicht. Denn in diesem Stundensatz ist noch kein Cent Gewinn enthalten. Gewinn? Wieso Gewinn?

    Stundensatz-Regel Nummer 7:
    Jeder Unternehmer, auch der Selbständige oder Freiberufler, braucht einen Gewinn!

    Der Gewinn Ihres Unternehmens geht in die sogenannten Rücklagen. Diese werden zum Beispiel bei notwendigen Investitionen benötigt. Auch und ganz besonders bei Freiberuflern oder Selbstständigen können mal „Durststrecken“, also Phasen mit einem Auftragsloch, auftreten. Wohl dem, der jetzt Rücklagen gebildet hat. Diese reichen hoffentlich, um die Durststrecke der Akquise bis zum nächsten Auftrag zu überwinden.

    Kalkulieren Sie mit einem Gewinn zwischen 20 bis 30 Prozent. In diesem Beispiel bleiben wir bei 20 Prozent. Beachten Sie bitte: Diese 20Prozent beziehen sich nicht auf die Kosten, sondern auf die Einnahmen, also auf den Umsatz. Wenn wir aber vom Basiswert Kosten ausgehen, dann muss der Stundensatz durch 0,80 dividiert werden. Dann stimmt die Rechnung, und die Kalkulation zum Stundensatz für Selbstständige lautet nun:

    Preis Tagessatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 0,80 = 624,10 € Netto pro Tag
    Preis Stundensatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 8 Stunden : 0,85 = 78,01 € Netto pro Stunde

    Jetzt ist es geschafft. Unsere Kalkulation für Selbständige und Freiberufler bei den obigen Ansätzen ermittelt einen Tagessatz von 624,10 Euro und einen Stundensatz von 78,01 Euro. Immer zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.

    Fazit: Ihr Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger
    muss viele Kriterien berücksichtigen

    Hüten Sie sich vor Milchmädchenrechnungen. Sie können nicht einfach das Gehalt eines Angestellten eins zu eins auf Ihre Einnahmen übertragen. Denken Sie bei Ihrer Kalkulation zum Stundensatz immer daran, dass Sie weitaus mehr Kosten zu tragen haben als ein Angestellter. Sozialversicherung, Geschäftsausstattung, Nebenkosten – all dies sind finanzielle Belastungen, die Sie tragen und die sich in Ihrem Stundensatz widerspiegeln müssen. Dazu kommen Krankheits- und Urlaubstage, Zeit für Büroorganisation, Buchhaltung, Akquise, Vertrieb und Marketing. Diese „unproduktiven“ Zeiten können Sie nicht abrechnen, sie müssen daher über einen angemessenen Stundensatz ausgeglichen werden. Kalkulieren Sie in Ihren Stundensatz unbedingt einen Gewinn ein, er ist Ihre Rücklage für auftragsarme Zeiten und Ihr Finanzpolster für Investitionen.

    HIER GEHT ES WEITER
    Teil 2 zum Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler im Dienstleistungsgeschäft: „Was am Ende übrigbleibt – So viel verdienen Sie tatsächlich“

    Hinweis zur Stundensatz-Kalkulation

    Dieser Beitrag wurde mit den aktuell gültigen Daten zum 7. Dezember 2019 aktualisiert – alles ohne Gewähr.

  • Kredite für Existenzgründer: Darauf sollten Sie achten

    Kredite für Existenzgründer: Darauf sollten Sie achten

      Gastbeitrag über Kredite und Kreditarten

    Wer als Privatperson einen Kredit aufnehmen will, wählt dafür in der Regel den klassischen Ratenkredit. Das bedeutet: Die aufgenommene Kreditsumme wird über einen vordefinierten Zeitraum in Form von monatlichen Raten an den Kreditgeber zurückgezahlt.

    Anders im gewerblichen Bereich. Hier existiert eine weitaus größere Auswahl an verschiedenen Kreditformen. Das macht es gerade für Existenzgründer nicht leicht, den Überblick zu bewahren. Daher möchten wir Ihnen hier eine Übersicht der wichtigsten Kreditarten für Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler präsentieren – jeweils mit den individuellen Vor- und Nachteilen:

    Betriebsmittelkredit / Kontokorrentkredit

    Die für Laien am einfachsten nachvollziehbare Form eines Kredites für gewerbliche Kunden ist der Betriebsmittelkredit, auch als Kontokorrentkredit bekannt. Es handelt sich hierbei quasi um einen gewöhnlichen Dispositionskredit, der allerdings auf einem gewerblich genutzten Girokonto eingeräumt wird. Kleinere Unterscheide zwischen beiden Kreditformen gibt es allerdings, wie wir gleich sehen werden.

    Zunächst einmal gilt: Der Kontokorrentkredit stellt die von einer Bank eingeräumte, befristete und limitierte Möglichkeit dar, ein Girokonto zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen zu überziehen. Charakteristisch dafür sind die ankündigungslose Abrufbarkeit sowie die jederzeitige Rückzahlbarkeit des Kredites. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Ratenkredit muss der Kontokorrentkredit also nicht für jede Inanspruchnahme separat beantragt und entsprechend genehmigt werden.

    Im Gegensatz zum Dispokredit auf dem Privatkonto legen für den Betriebsmittelkredit allerdings viele Banken eine Frist fest, bis zu der das Konto wieder ausgeglichen sein muss, oder bis zu der der Kreditnehmer zumindest einen festgelegten Teilbetrag zurückgeführt haben muss. Auch monatliche Beträge zur Rückführung werden von manchen Banken gefordert. Die Kreditinstitute sind also bei Betriebsmittel- bzw. Kontokorrentkrediten in der Regel etwas strenger als bei Dispokrediten für Privatpersonen – zumindest was die Rückzahlungsmodalitäten betrifft. Auf fuer-gruender.de wird dieses Thema noch weiter im Detail behandelt.

    Betriebsmittelkredite für Existenzgründer

    Auch Betriebsmittelkredite gibt es über den ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW

    Eine Sonderform der Betriebsmittelkredite hat sich in der Startup-Szene herauskristallisiert. Existenzgründer verfügen oft über nur wenig Eigenkapital. Gerade in der Anlaufphase benötigen Startup Betriebsmittel zur Finanzierung der Fixkosten wie Gehälter, Marketingaufwendungen, Mieten usw. Hier helfen die stattlichen Banken durch Gewährung von Betriebsmitteln, zwar in eingeschränkter Höhe, jedoch mit langen Laufzeiten. Der bekannteste Kredit ist das ERP-Gründerkredit Startgeld der KfW, welches Darlehen bis zu 100.000 € zur Verfügung stellt und zwar für Investitionen, Betriebsmittel oder für eine Betriebsübernahme. Die darin enthaltene Summe für Betriebsmittel ist begrenzt auf 30.000 € – immerhin – und das bei Laufzeiten bis zu 10 Jahren. Aber auch die NRW.BANK bietet Darlehen und Finanzierungen für Existenzgründer. Der Gründungskredit, der Universalkredit und das Mikrodarlehen beinhalten jeweils auch Betriebsmittel.

    Wofür eignet sich der Betriebsmittelkredit?

    Die Bank gewährt den Betiebsmittelkredit als Dispokredit (Kontokorrentkredit)

    Mit den genannten Eigenschaften eignet sich der Betriebsmittelkredit insbesondere zum Einsatz bei kurzfristigen Engpässen in der Liquidität von Unternehmen. Mit ihm können beispielsweise Einkäufe – Waren, Halbzeuge, Rohstoffe etc. – vorfinanziert werden. Sobald das fertige Endprodukt dann an die Kunden verkauft werden kann, lässt sich der in Anspruch genommene Kredit mit den Umsätzen bzw. Gewinnen wieder zurückführen. Allerdings schreiben manche Kreditinstitute vor, dass ein Betriebsmittelkredit nicht zur Finanzierung von Anlagegütern verwendet werden darf, da diese nicht in einem überschaubaren Zeitraum für den nötigen Rückfluss des Kapitals sorgen, und sich somit das Ausfallrisiko für die Bank erhöht. Zur Anschaffung solcher Anlagegüter gibt es ebenfalls eine spezielle Kreditform, sie nennt sich Investitionskredit. Genau darauf wollen wir nun etwas genauer zu sprechen kommen.

    Investitionskredit

    Grundsätzlich wird im Rahmen des Finanzierungsbedarfs in Unternehmen zwischen kurzfristigem Kapitalbedarf und mittel- und langfristig ausgelegten Investitionen unterschieden. Während der kurzfristige Kapitalbedarf z. B. durch eigene Rücklagen des Unternehmens oder durch einen Betriebsmittelkredit abgedeckt werden kann, ist der sogenannte Investitionskredit für den mittel- und langfristigen Kapitalbedarf vorgesehen. Charakteristisch für den Investitionskredit ist also die vergleichsweise lange Laufzeit, welche in der Regel mindestens zwölf Monate beträgt.

    Investitionsplan für einen Investitionskredit

    Mit dem Investitionskredit wird also sogenanntes Anlagevermögen finanziert. Doch was ist Anlagevermögen überhaupt?

    Man bezeichnet mit dem Begriff „Anlagevermögen“ alle Dinge, die in einem Unternehmen dafür angeschafft werden, einen langfristigen wirtschaftlichen Zuwachs zu erzielen oder das erreichte Level (Umsätze, Absatzzahlen etc.) zumindest zu halten. Somit zählen zum Anlagevermögen vor allem Dinge wie Immobilien und Grundstücke, Produktionsmaschinen, sonstige Maschinen oder auch Fahrzeuge.

    Die Aufnahme eines Investitionskredites ist allerdings fast immer mit deutlich größeren Hürden verbunden als z. B. bei der Inanspruchnahme eines Betriebsmittel- bzw. Kontokorrentkredites. So müssen Selbstständige – und insbesondere Existenzgründer – in der Regel eine angemessene Eigenkapitalausstattung mitbringen, damit der Investitionskredit letztendlich bewilligt wird. Fehlt es an der nötigen Ausstattung mit Eigenkapital, sind zumindest ausreichende Sicherheiten notwendig, damit die Bank einem Investitionskredit zustimmt. Solche Sicherheiten können z. B. Bürgschaften, Hypotheken oder auch Anteile am Unternehmen sein.

    Der Investitionskredit hält allerdings auch einige Fallstricke bereit. So muss beispielsweise die Finanzierungszeit auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Anlagevermögens bestmöglich abgestimmt werden. Ein einfaches Beispiel: Soll ein Fahrzeug finanziert werden, muss der dazu nötige Investitionskredit so abgestimmt werden, dass er nicht länger läuft, als das Fahrzeug voraussichtlich genutzt wird. In diesem Zusammenhang müssen auch die Zinsen für den Investitionskredit im Auge behalten werden, denn sie bemessen sich sowohl an der Finanzierungsdauer als auch an den vom Kreditnehmer eingebrachten Sicherheiten. In der Praxis bedeutet das: Je größer die Sicherheiten und je geringer sich dadurch das Risiko für die Bank darstellt, desto günstiger fallen die Zinssätze für einen Investitionskredit aus. Und je länger die Finanzierungszeit gewählt wird, desto höher fallen die Zinssätze aus. Es gilt hier also, das richtige Maß zu finden.

    Wenn es um Kredite geht bei der Unternehmensberatung ...

    Kredite vom Staat

    In unserer heutigen Zeit, nach diversen Krisen im Bankensektor und im gesamten Wirtschaftswesen, ist es für Existenzgründer gar nicht mehr so leicht, an dringend benötigtes Kapital zu kommen. Längst vergeben die Banken nicht mehr leichtfertig Kredite, und Gründer werden zudem oftmals auch noch mit horrenden Zinssätzen bestraft.

    Doch wie wäre es, einfach den Staat an den Kosten für die Existenzgründung und/oder für das Wachstum des Unternehmens zu beteiligen? Genau das ist möglich, und zwar in Form von staatlichen Fördermöglichkeiten, zu denen auch verbilligte Kredite bzw. Kredite mit besonders vorteilhaften Konditionen gehören.

    Jedem Gründer kann daher geraten werden, sich zunächst darüber zu informieren, ob er Chancen auf Kredite beziehungsweise Fördermöglichkeiten von staatlicher Seite hat. Eine sehr gute Anlaufstelle hierfür ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie hält eine ganze Reihe von Förderprogrammen bereit und bietet damit zahlreiche Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung, natürlich auch für Existenzgründer.

    Doch über eines muss sich der Existenzgründer im Klaren sein: Ohne ein tragfähiges und verständliches Geschäftskonzept wird auch die KfW keine verbilligten Kredite oder andere Fördermöglichkeiten an Existenzgründer vergeben. Am besten eignet sich hierfür ein Businessplan, in dem die Geschäftsidee in allen Details beschrieben und durchkalkuliert wird.

    Der größte Vorteil von Krediten, die durch die KfW vergeben werden, besteht in den fairen Konditionen. Das bedeutet konkret: Solche Kredite besitzen besonders lange Laufzeiten in Verbindung mit vergleichsweise niedrigen Zinssätzen. Zudem fallen die Raten für die Anfangszeit besonders niedrig aus und werden erst später – mit zunehmendem Geschäftserfolg – entsprechend erhöht.

    Zum Schluss noch ein Tipp: Immer mehr Existenzgründer gehen dazu über, Kredite durch Eigenkapital zu ersetzen – und insbesondere durch Kapital, das sie beispielsweise in Form von Trading generiert haben. Traden können Sie mit fast allen, u. a. mit Aktien, aber auch mit Währungen, CFDs usw. Zum professionellen Traden benötigen Sie allerdings einen leistungsstarken Partner in Form eines Brokers. Unser Tipp: Schauen Sie sich doch einmal die Internetplattform brokervergleich.net an. Hier finden Sie ausführliche Informationen und viele Insidertipps zum Handel mit Aktien, Binären Optionen, Währungen und anderen Werten!

    (Bilder: Fotolia © Heinzgerald | © bluedesign | © Primabild | © Tino-Neitz)
    Quelle: Lucas Nestler, deutsche Bloglinks [trotz aller Sorgfalt kann ich eine Haftung nicht übernehmen]

  • Crowdfunding und Crowdinvesting – Startup-Finanzierung leicht gemacht

    Crowdfunding und Crowdinvesting – Startup-Finanzierung leicht gemacht

    Gastbeitrag zum Crowdfunding und Crowdinvesting von Franz Schmid.

    Das Startup-Leben ist nicht nur cool und lässig, wie man es von außen denken würde. Es ist harte Arbeit, ein junges Unternehmen erfolgreich aufzubauen – insbesondere dann, wenn es an Kapital fehlt. Banken sind hier meist keine Hilfe, denn das Ausfallrisiko wird als zu hoch eingeschätzt. In den letzten Jahren sind deshalb zwei neue Finanzierungsformen entstanden: Crowdfunding und Crowdinvesting.

    Crowdfunding muss sich für beide Seiten lohenCrowdfunding und Crowdinvesting – so funktioniert die Finanzierung

    Der Finanzierungsprozess beim Crowdfunding und Crowdinvesting ist im Vergleich zur klassischen Kreditvergabe sehr einfach. Ist eine Plattform, auf der Startups ihr Glück versuchen möchten, gefunden, ist der erste Schritt relativ klassisch: Das eigene Projekt wird den Initiatoren der Plattform mithilfe des Businessplans vorgestellt.

    Kann dieser überzeugen, dürfen die Gründer an die Investoren (die Crowd) herantreten und ihr Projekt vorstellen, um Kapital einzusammeln:

    • Vorab wird die benötigte Finanzierungssumme festgelegt – nur, wenn sie komplett erreicht wird, gibt es tatsächlich den Geldregen für das Startup.
    • Wird die Summe nicht erreicht, erhalten alle Investoren ihr Geld zurück und das Startup geht leer aus.
    • Auf der anderen Seite gilt: Besonders gute Ideen schaffen es meist, mehr Geld als benötigt einzusammeln – hier wird natürlich die gesamte Summe ausbezahlt.

    Da bei dieser alternativen Finanzierungsform nicht ein, sondern mehrere Investoren große und kleine Beträge bereitstellen, können hierbei auch Millionenbeträge eingesammelt werden. Wichtig ist natürlich, dass die Idee überzeugt – dabei sind folgende Punkte entscheidend:

    • Eine interessante Headline
    • Informative Texte
    • Schöne Bilder
    • Ein ansprechendes Pitch-Video

    Gegenleistungen für Investoren beim Crowdfunding

    Komplett ohne Gegenleistung funktioniert natürlich auch das Crowdfunding nicht – die Geldgeber erhalten zwar keine monetäre Gegenleistung, dafür aber andere Formen der „Belohnung“ für ihre Investitionsbereitschaft. Abhängig von der Höhe der Summe bekommen Sie kleine Fanartikel oder größere Dinge, wie ein Vorverkaufsrecht oder exklusive Zugänge zu Betatests und Ähnlichem.

    Beim Crowdinvesting sieht es dann schon eher nach der klassischen „Geld gegen Wert“ Methodik aus. Startups vergeben bei dieser Finanzierungsform Unternehmensanteile oder zahlen die Summe mit Zinsen wieder zurück.

    Crowdfunding muss sich ebenfalls für beide Seiten lohenWarum sich Crowdfunding für beide Seiten lohnt

    Beim Crowdinvesting ist der Fall klar: Investoren zielen darauf ab, einen Gewinn zu erwirtschaften und sind deshalb bereit höhere Summen zu investieren. Doch, was versprechen sich die Geldgeber auf Crowdfunding-Plattformen? Die Antwort ist für manchen ein wenig überraschend: Es geht ihnen häufig einfach nur darum, gute Ideen junger Gründe zu unterstützen. Es ist also eher ein moralischer Akt, um der Startup-Szene unter die Arme zu greifen und so natürlich auch die deutsche Wirtschaft zu unterstützen. Für die Startups selbst wiederum sind die Vorteile natürlich vielfältiger:

    • Der Vorgang ist komplett unbürokratisch – wurde die Finanzierungssumme erreicht, landet das Kapital wenige Tage später auf dem Konto.
    • Investoren sind gleichzeitig erste Kunden, was vor allem in der Startphase sicher nicht unwichtig ist.
    • Da die Bindung zwischen Startup und Crowd meist sehr eng ist, gibt es natürlich auch wichtiges Feedback, das direkt in die (Weiter-)Entwicklung einfließen kann.

    Das Kleinanlegerschutzgesetz: Regeln für die Finanzierung über die Crowd

    Deutschland ist immer ein wenig langsamer, wenn es darum geht, neue Märkte auf dem Schirm zu bekommen und entsprechend zu regulieren – was im ersten Moment einzig und allein nach mehr Bürokratie klingt, ist wichtig, um schwarze Schafe vom Markt fernzuhalten und Investoren vor Fehlentscheidungen zu bewahren. Um genau das zu erreichen, hat die Bundesregierung das Kleinanlegerschutzgesetz ins Leben gerufen. Für Finanzierungen über die Crowd sind dabei folgende Punkte wichtig:

    • Investoren müssen ab einer Investitionssumme von 1.000 Euro eine Selbstauskunft abgeben, um die Finanzlage offenzulegen.
    • Nun wird das freie Vermögen und das Netto-Monatseinkommen geprüft.
    • Es gilt: Nur wer über mehr als 100.000 Euro freies Vermögen verfügt, darf mehr als 1.000 Euro investieren. Gleichzeitig darf die Investition jedoch nicht das doppelte Monatsnettoeinkommen übersteigen.
    • Außerdem: Niemand darf mehr als 10.000 pro Jahr investieren.
    • Auf Startup-Seite gibt es ebenfalls Regeln: Bei jeder Kampagne ist ein Vermögensanlagen-Infoblatt zu veröffentlichen – sie gleicht einer Selbstauskunft bei Privatpersonen.
    • Zusätzlich gilt ab einer Finanzierungssumme von 2,5 Millionen Prospektpflicht – ein Dokument, dass das Startup komplett durchleuchtet und von einem Juristen angefertigt werden muss.

    Crowdfunding und Crowdinvesting für Startup

    All diese Punkte machen natürlich Sinn. Allerdings zielen Sie nur auf den Bereich des Crowdinvesting ab. Der Grund dafür ist einfach: Als Finanzierungsinstrumente werden lediglich Unternehmensbeteiligungen, Beteiligungen an Treuhandvermögen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen, gewinnabhängige Darlehen und Nachrangdarlehen sowie vergleichbare Anlagen genannt – die sind beim Crowdfunding natürlich nicht im Spiel, weshalb das Kleinanlegerschutzgesetz hier (noch) nicht greift.

    Plattformen für Crowdfunding und Crowdinvesting

    In den letzten Jahren gab es bereits einige sehr erfolgreiche Kampagnen über diese alternative und vollkommen unbürokratische Finanzierungsform. Startups, die diesen Weg ebenfalls gehen möchten, sollten sich die folgenden Plattformen genauer anschauen:

    • Beim Crowdfunding sind vor allem Kickstart, Indiegogo und Startnext empfehlenswert.
    • Im Bereich Crowdinvesting gehören Seedmatch, Bergfürst und Companisto zu den besten.

    Als praktische Übersicht die wichtigsten Fragen auf einem Blick:

    • Crowdfunding oder Crowdinvesting – was passt für das eigene Projekt besser?
    • Welche Plattform ist die Richtige?
    • Welche Gegenleistungen kommen für die Investoren infrage?
    • Wie soll das Projekt auf der Plattform beschrieben werden (Texte, Bilder, Videos)?
    • Wie kann das „gewonnene“ Kapital perfekt genutzt werden, um die Investoren nicht zu enttäuschen?

    Ohne Kapital ist die Geschäftsidee schnell gescheitert. Da Banken hier oft einen Rückzieher machen, werden Crowdfunding und Crowdinvesting immer beliebter. Um für die nötige Finanzspritze zu sorgen, ist ein gewisses Vorwissen nötig, denn auch hier ist entsprechende Vorbereitung wichtig. Im Zweifelsfall ist eine Beratung bei einem Crowdinvesting Profi ratsam.

    Steuerberater Franz Schmid

     

     

     

     

     

    Seit 1991 leitet Franz Schmid die Geschäfte seiner gleichnamigen Steuerberatungskanzlei Franz Schmid in Tirol. Unter anderem aufgrund seines umfangreichen Branchenwissens, seiner langjährigen Erfahrung und der Nähe zum Kunden vertrauen auch viele Startups auf seine Leistungen.

    (Bilder: Fotolia Gina Danders | Fotolia © lemontreeimages | © Franz Schmid)

  • StartUp gründen – Privatkredit als empfehlenswerte Option?

    StartUp gründen – Privatkredit als empfehlenswerte Option?

    Gastbeitrag zum Privatkredit oder Direktkredit

    Seit einigen Jahren gelten StartUps für viele kreative und kluge Köpfe als absolutes Nonplusultra, wenn es um die Gründung eines eigenen Unternehmens geht. Start-Ups bestechen durch eine innovative Geschäftsidee und zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf rasantes Wachstum bei der Unternehmensgröße wie auch bei den Gewinnen ausgelegt sind. Nicht selten werden StartUps heutzutage nur noch gegründet, um nach wenigen Jahren erfolgreich wieder verkauft zu werden.

    Viele junge Unternehmensgründer aber, die für eine Idee mit Leidenschaft und Herzblut brennen, scheitern schon an der ersten Finanzierung ihres Projektes. Wenn von den Banken keine Kredite gewährt werden und das eigene Budget von vornherein eher knapp bemessen ist, haben StartUp-Gründer meist nur wenige Möglichkeiten:

    1. Sie stampfen das Projekt mitsamt ihrer Idee wieder ein.
    2. Sie veräußern ihre Idee und schauen dabei zu, wie jemand anderes damit Geld verdient.
    3. Sie suchen nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten abseits der klassischen Bankkredite.

    Insbesondere der dritte Vorschlag dürfte für die meisten gründungswilligen Unternehmer eine echte Alternative sein. Viele Menschen wissen aber nicht, woher sie eine potentielle Finanzierung bekommen können, welche Tipps und Tricks ihnen dabei helfen und auf welche Fallstricke sie gegebenenfalls achten müssen. Wichtige Begriffe, die in diesem Zusammenhang immer wieder fallen sind „Privatkredit“ und „Direktkredit“. Genau diese beiden Begrifflichkeiten sowie auch die damit verbundenen Möglichkeiten sollen nachfolgend ausführlicher besprochen werden.

    Privatkredit oder Direktkredit von Lendarena

    Was ist eigentlich ein Privatkredit oder ein Direktkredit?

    Sowohl der Privatkredit als auch der Direktkredit sind aus konzeptueller Sicht teilweise eher schwammig definiert. Der Begriff „Direktkredit“ wird zwar häufig verwendet, ist allerdings eher als eine Art Werbeslogan ohne näher spezifizierten Inhalt einzustufen. Der Privatkredit hingegen besitzt schon etwas mehr Substanz: Bei einem Privatkredit handelt es sich um einen Kredit, der von einer Privatperson im Gegensatz zu einem gewerblichen Kreditinstitut vergeben wird. Das Geld kommt in diesem Fall demnach nicht von einer Bank oder einem sonstigen Kreditinstitut, das sein Geld damit verdient, Kredite zu vergeben, sondern von anderen Institutionen. Das können sowohl tatsächliche Privatpersonen sein, wie es die Bezeichnung dieser Kreditform impliziert, oder aber auch Unternehmen. Gerade große Unternehmen beteiligen sich häufig an der Finanzierung neuer oder kleiner Projekte, um dadurch eine attraktive Rendite herauszuholen. Alternativ dazu gibt es auch Privatkredite, die von Banken wie etwa der Sparkasse vergeben werden. Hierbei handelt es sich aber um eine andere Kreditform, da es vorrangig um kleinere Kreditsummen für Konsumgüter geht. Wer beispielsweise sein Auto reparieren lassen muss oder einen Urlaub mit einem Kredit vorfinanzieren möchte, der kann dies mithilfe eines Privatkredits bei einer Bank wie der Sparkasse tun.

    Info: Privatkredite, die von Banken und Kreditinstituten vergeben werden, sind meist Kredite für private Ausgaben. Sie haben in der Regel eine begrenzte Höhe, sind dafür aber häufig besonders schnell verfügbar und mit individuellen Rahmenrichtlinien ausgestattet.

    Woher kommen Privatkredite?

    Grundsätzlich gibt es verschiedene Anlaufstellen, wenn Jungunternehmer und StartUp-Gründer auf der Suche nach einem flexiblen und günstigen Privatkredit sind. Die meisten Menschen auf der Suche nach einer Investition möchten sich dann gern  Geld von privat leihen und gehen in ihrem Bekannten- oder Familienkreis auf die Suche nach einer Finanzspritze. Je nach individueller Ausrichtung des eigenen StartUps-Projektes kann dies eine sehr einfache und unbürokratische Möglichkeit sein. Rahmenrichtlinien zur Tilgung der Darlehenssumme, Zinsen und so weiter sollten aber auch bei einem solchen Verwandten- oder Freundeskredit festgelegt werden. Allein schon aus steuerlichen Gründen kann dies zwingend notwendig sein.

    Alternativ dazu bieten sich verschiedene Kreditbörsen im Internet an. Diese noch recht jungen Dienstleistungen haben sich mittlerweile wegen der unkomplizierten Handhabung sowie der vielversprechenden Erfolgsaussichten für viele Junggründer etabliert und rentiert gemacht. Dabei gibt es Projekte, die nach dem klassischen Crowdfunding-Prinzip finanziert werden, und andere bei denen ein Kreditsuchender mit einem Kreditgeber zusammengebracht wird.

    Wie funktionieren Online Kreditbörsen?

    Eine Online Kreditbörse hat im Grunde genommen viel Ähnlichkeit mit einer klassischen Singlebörse oder einer Dating-Plattform: Kreditsuchende erstellen ein Projekt und stellen sich und Ihre Unternehmensidee darin vor. Potentielle Darlehensgeber stöbern durch die Datenbank der verschiedenen Projekte und wenn sie auf eines stoßen, das ihnen zusagt, können sie Kontakt aufnehmen und eine Finanzierung anbieten. Was banal klingt, funktioniert bereits für viele junge Unternehmer sehr gut. Ein kleines Video kann dabei helfen, die Funktionsweise der Kreditbörsen noch besser zu verstehen: Kredit ohne Schufa von Lendarena

    Erklärvideo zum Privatkredit von Lendarena

     

    Doch was auf den ersten Augenblick relativ einfach und vielversprechend klingt, sollte auch bei näherem Hinsehen mit der größtmöglichen Aufmerksamkeit betrachtet werden. Kreditbörsen, die aktuell ihre Vermittlungsdienste anbieten, sind im Netz immer häufiger anzutreffen. Die Konditionen und Richtlinien mit und nach denen die jeweiligen Anbieter arbeiten, sind jedoch durchaus unterschiedlich.

    Welche Konditionen bieten Kreditbörsen im Internet?

    Im vorangegangenen Abschnitt wurde bereits berichtet, dass die Konditionen wie auch die Vergaberichtlinien für Kredite auf verschiedenen Online Portalen recht unterschiedlich ausfallen können. Zu überblicksartigen Verdeutlichung sollen deshalb nachfolgend zwei verschiedene Portale kurz gegenübergestellt werden. Hierbei handelt es sich um die Portale auxmoney und Lendarena.

    auxmoney – Besser etabliert, aber weniger flexibel

    auxmoney ist das bekanntere und größere der beiden Kreditportale, engt Kreditsuchende auf der anderen Seite aber mit sehr statischen, klassischen und wenig individuellen Bedingungen ein. So gibt es bei auxmoney eine feste Vermittlungsgebühr in Höhe von 2,95%. Weiterhin kommt für Kreditnehmer eine zusätzliche Bankgebühr hinzu, die allerdings mit einer Höhe von 2,50 Euro eher zu vernachlässigen ist. Als viel störender dürfte die Tatsache empfunden werden, dass auxmoney wichtige Individualisierungsmöglichkeiten wie zum Beispiel das Festlegen eines eigenen Zinsrahmens nicht gestattet.

    Lendarena – Noch recht neu, aber individuell und flexibel

    Die Lendarena ist aktuell noch ein wenig kleiner als die Community bei auxmoney, da diese Kreditbörse erst seit kurzer Zeit aktiv ist. Dafür punktet das Online Portal mit verschiedenen positiven Eigenschaften bzw. Konditionen: Eine maximale Kreditsumme von 75.000,00 Euro ist möglich, es gibt keine laufenden Kosten im Anschluss an die einmalig zu zahlende Projektgebühr und eben diese Projektgebühr beläuft sich auf maximal 2,1 Prozent der individuell festgelegten Kreditsumme. Weiterhin haben Unternehmensgründer bei Lendarena die Option mögliche Darlehensgeber mit einem attraktiven Zinssatz für ihr Projekt einzunehmen, da Kreditsuchende dies bei Lendarena komplett selbst festlegen können.

    Die nachfolgende Tabelle stellt die charakteristischen Vor- und Nachteile der Kreditbörsen gegenüber

    Lendarena

    auxmoney

    Vermittlungsgebühr

    einmalig zwischen 0,2 % und 2,1 %

    einmalig 2,95 %

    Bankgebühr

    monatlich 2,50 Euro

    maximale Kreditsumme

    75.000,00 Euro

    25.000,00 Euro

    Zinssetzung

    individuell

    vorgegeben

    Fazit: StartUp-Gründer können mit Privatkrediten gründen

    Ein StartUp zu gründen, kann in vielen Fällen eine zeitkritische Angelegenheit sein. Häufig bietet sich nur einmal die Chance eine Idee beim Schopf zu packen und damit das ganz große Los zu ziehen. Dies gelingt aber nur mit einer grundsoliden Finanzierung, die nicht immer über klassische Bankkredite erreicht werden kann. Privatkredite, die über verschieden Kreditbörsen im Internet vermittelt werden, können eine gute Alternative sein. Hierbei sind die potentiellen Kreditrahmen aber immer begrenzt und neben Zinsen müssen die Kreditsuchenden immer auch mit Gebühren für die Kreditvermittlung rechnen. Dementsprechend gilt es bereits bei der Auswahl der Kreditbörse größte Aufmerksamkeit walten zu lassen, da sich die Angebote von Fall zu Fall unterscheiden. Auch bei der Finanzierung der eigenen Unternehmensgründung via Privatkredit sollte zudem ein vernünftiger Finanzierungsplan aufgestellt werden, der alle wichtigen Faktoren und Posten einkalkuliert.

    (Bilder: © Screenshot bei YouTube | © bagiuiani)
    Quelle: Lucas Nestler, deutsche Bloglinks [trotz aller Sorgfalt kann ich eine Haftung nicht übernehmen]

  • Wettbewerbsvergleich und Wettbewerbsanalyse: lernen vom Wettbewerb

    Wettbewerbsvergleich und Wettbewerbsanalyse: lernen vom Wettbewerb

    Lernen vom Wettbewerb über eine Wettbewerbsanalyse und den Wettbewerbsvergleich

    Mit dem  Wettbewerbsvergleich und derer Wettbewerbsanalyse immer besser werden

    Erfolgreich sein, sich stetig verbessern und den Wettbewerbsvergleich nicht scheuen – das sind die Motive, die Unternehmen, vom Existenzgründer und Kleinstunternehmer über kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis hin zum Großunternehmen antreiben. Doch wo findet man Verbesserungspotentiale? Die einfache Antwort: „Lernen vom Wettbewerb durch die Wettbewerbsanalyse und den Wettbewerbsvergleich!“ Vergleichen Sie Ihr Angebot und alles was dazu gehört mit zwei oder drei Hauptwettbewerbern und ermitteln Sie, was dort besser und was dort schlechter gemacht wird. Das Bessere übernehmen Sie einfach für sich selbst.

    (mehr …)

MENÜ