Schlagwort: Social Media

Ob Social Media das Marketing für kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) geeignet unterstützt und, wenn ja, wie, das erfahren Sie in 16 Artikeln vom Unternehmensberater.

  • Das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) und seine Auswirkungen auf die Crowdfunding-Szene

    Das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) und seine Auswirkungen auf die Crowdfunding-Szene

    Clipart soziale NetzwerkeGastbeitrag von Daniela Schulte, Schulte Unternehmensberatung

    Ende April 2015 hat der Bundestag mit der Verabschiedung des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes (KASG) erstmalig das Crowdfunding in die Regulierung aufgenommen, am 12. Juni 2015 wurde das Gesetz vom Bundesrat gebilligt und soll am 1. Juli 2015 in Kraft treten. Die mit dem KASG verbundenen Erleichterungen für die Finanzierung von Projekten über Crowdfunding beziehen sich dabei ausschließlich auf partiarische Nachrangdarlehen. Genussrechte oder stille Beteiligungen bleiben außen vor.

    Investitionsgrenze für Privatpersonen in Höhe von 10.000 €

    Das KASG hat die Investitionsobergrenze für Privatpersonen bei 10.000 € festgezurrt. Ab einem Anlagebetrag von 1.000 € muss ein Anleger außerdem zusätzlich eine Selbstauskunft gegenüber der Crowdfunding-Plattform abgeben. Hierin muss er bestätigen, dass er über ein frei verfügbares Netto-Einkommen von mindestens 100.000 € verfügt und nicht mehr als 2 Netto-Monatsgehälter investiert. Wie die Anleger auf diese persönlichen Fragen reagieren werden, bleibt abzuwarten. Einkommensnachweise müssen nicht beigebracht werden. Das KASG spricht nur von einer Selbstauskunft – von daher wird die Aussagekraft wohl letztlich eher gering sein. Gut vorstellbar auch, dass potenzielle Investoren abgeschreckt werden, auf einer für sie wenig greifbaren Datenplattform ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen, und lieber ganz einem Investment Abstand zu nehmen. Nicht im KASG vorgeschrieben ist die Form der Erklärung – wenn eine elektronische Auskunft ausreicht, bleibt der Verwaltungsaufwand deutlich geringer als bei einer Papiervorgabe.

    Höhere Investitionsgrenzen nur für Kapitalgesellschaften

    Professionelle Investoren sind von der KASG-Anlagegrenze von 10.000 € ausgenommen, allerdings nur, wenn es sich um Kapitalgesellschaften handelt. Damit misst der Gesetzgeber wie auch bei der Steuergesetzgebung verschiedene Rechtsformen mit zweierlei Maß. Den Rechtsformen GmbH, AG und KGaA wird ein höherer Professionalitätsstandard unterstellt als beispielsweise einer KG. Dabei gibt es durchaus sinnvollere Abgrenzungskriterien, z. B. seit wann oder in welcher Höhe eine Gesellschaft Investitionen tätigt. In der Praxis dürfte die Erlaubnis des KASG für Kapitalgesellschaften aber schon etlichen Investoren helfen, besonders Business Angels, die häufig in der Rechtsform der GmbH organisiert sind.

    Prospektpflicht für Crowdfunding erst ab 2,5 Mio. €

    Die ursprünglichen Grenzen des KASG sahen vor, dass für jede Crowdfunding-Kampagne schon ab 1 Mio. € ein ausführlicher Verkaufsprospekt zu erstellen gewesen wäre. Damit wären schon mittelgroße Projekte durch hohe Prospekterstellungsgebühren belastet gewesen. Dies gilt auch, obwohl die Schwelle von 1 Mio. € realistischerweise derzeit nur bei wenigen Kampagnen überhaupt zum Tragen kommt. Mit dem niedrigen Betrag hätte zudem ein Wettbewerbsnachteil zum europäischen Ausland bestanden, wo deutlich höhere Schwellen gelten. Erfreulicherweise wurde das in der neuen Fassung des KASG korrigiert. Nun gilt eine sinnvolle Obergrenze von 2,5 Mio. € je Kampagne – erst darüber muss ein ausführlicher zeit- und kostenintensiver Verkaufsprospekt erstellt werden. Damit dürfte Crowdfunding auch für andere Branchen attraktiv werden, z. B. Immobilien oder erneuerbare Energien.

    Für soziale und gemeinnützige Projekte gibt es darüber hinausgehend im KASG eine wesentliche Erleichterung: falls keine Vergütung für das Projekt gewährt wird und der Zinssatz 1,5% nicht übersteigt, können sogar bis zu 10 Mio. € ohne Prospekterstellung eingesammelt werden.

    Clipart FormularVerpflichtendes Vermögensanlagen-Informationsblatt nach KASG

    Verpflichtend wird zukünftig ein 4-seitiges Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sein, das einen Überblick über die Kernpunkte des Projekts und vor allem die Risiken hieraus enthält. Der Empfang muss vom Investor bestätigt werden. Dies muss nicht mehr wie ursprünglich im KASG vorgesehen mit Originalunterschrift auf postalischem Weg erfolgen, sondern kann per Klick auf der Website der Plattform bestätigt werden. Voraussetzung ist, dass die Identität des Investors vorab zweifelsfrei erkennbar ist. Hier sollte ausreichend sein, wenn der Investor auf der Plattform ein Profil angelegt hat.

    Kein Werbeverbot, aber vorgeschriebener Warnhinweis und Widerrufsrecht

    Werbung in sozialen NetzwerkenEine große Sorge der Crowdfunding-Plattformen war das drohende Werbeverbot im KASG für Projekte in den sozialen Medien. Facebook, Twitter und Co. sind wesentliche Multiplikatoren für die Projekte. Ein Verbreitungsverbot hätte die Branche schwer getroffen. Nach dem jetzt verabschiedeten Gesetz darf weiter geworben werden, mit der Einschränkung, dass die Risiken deutlich hervorgehoben werden in Form eines Warnhinweises, der die Möglichkeit des Totalverlustes der Kapitalanlage beinhalten muss. Die vorgeschriebene gesetzliche Formulierung des Warnhinweises laut KASG lautet:

    „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“

    Mit dem Warnhinweis laut KASG kann die Branche sehr gut leben – der Verbreitungsweg über die extrem wichtigen sozialen Netzwerke bleibt erhalten und die meisten Interessenten werden wohl darüber hinweg klicken. Bei einem variablen Zinssatz muss außerdem der Hinweis enthalten sein, dass „der in Aussicht gestellte Ertrag nicht gewährleistet ist und niedriger ausfallen kann.“

    Zudem gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht für die Investoren und eine Verjährungsfrist, z. B. bei Vertragsverstößen, von mindestens 3 Jahren.

    Fazit:

    Der Gesetzgeber hat mit dem neuen KASG eine gute Mischung zwischen Anlegerschutz und Finanzierungsmöglichkeiten für die noch junge Crowdfunding-Szene geschaffen. Nun muss sich das KASG in der Praxis bewähren. Allerdings gilt das KASG derzeit ausschließlich für partiarische Nachrangdarlehen, nicht für andere Formen wie Genussrecht oder stille Beteiligungen, obwohl diese bisher bereits einer höheren Regulierung unterworfen sind. Hier gibt es zukünftig sicherlich Verbesserungsbedarf.

    Da es sich bei Projektfinanzierung per Crowdfunding immer noch um ein sehr neues Spielfeld handelt, war der Gesetzgeber so klug und hat sich selbst eine Testphase verordnet. Ende 2016 soll überprüft werden, ob die Regelungen des neuen KASG den Anforderungen der Praxis standhalten oder ob das Gesetz angepasst werden sollte. Die Reaktion der diversen Crowdfunding-Plattformen auf das KASG ist entsprechend überwiegend positiv, auch wenn im Wunschkonzert immer noch Platz nach oben ist.

    (Fotos: © ClipArt)

    Daniela SchulteDaniela Schulte
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  • Schneller im Web: schnelle Ladezeiten für Ihre Website

    Schneller im Web: schnelle Ladezeiten für Ihre Website

    Mit diesen Maßnahmen wurden deutlich schnellere Ladenzeiten für lambertschuster.de erreicht. Erreichen Sie mit diesen Schritten schnelle Ladezeiten für Ihre Website.

    Nein. Ein klares Nein! Früher war nicht alles besser. Zu den Dingen, die ich zum Beispiel nicht im Geringsten vermisse, gehört das Warten auf den Aufbau einer Internetseite Ende der Neunziger Jahre. Schnelle Ladezeiten? Ha! Bis zu fünf Minuten konnte es dauern, bis eine Seite vollständig geladen war. Die Telefonleitung war analog, mit dem Modem und dem damit untrennbar verbundenen Kratzen und Piepen ging man ins Netz. Bezahlen musste man die tatsächliche Online-Zeit, gesucht wurde mit Yahoo, AltaVista oder Lycos. Google? Wer ist Google? Während des Seitenaufbaus konnte man sich in Ruhe einen Kaffee holen – und diesen manchmal noch während der Ladezeit austrinken… Wie gesagt: Früher war nicht alles besser.

    schnelle Ladezeiten gemessen mit Pingdom Website Speed Test

    Schnelle Ladezeiten – höchstens zwei Sekunden

    Heute diktiert uns Google, wie schnell eine Seite geladen sein muss. Ist sie zu langsam, wird sie „downgerankt“, abgewertet – jedenfalls im Google’schen Sinne. Erste Seite bei den Suchergebnissen? Mit fünf Sekunden Ladezeit? Vergiss es! Fünf SEKUNDEN… Im heutigen Internetverständnis eine Ewigkeit. Es muss schnell gehen, immer schneller, Ladezeiten von unter zwei Sekunden – damit ist aktuell vielleicht ein virtueller Blumentopf zu gewinnen. Am besten aber, es geht noch schneller…

    Am Beispiel von lambertschuster.de bekommt man einen Eindruck, was in Sachen „Performance-Steigerung“ für schnelle Ladezeiten so alles möglich ist.

    Wie sich die Webseite lambertschuster.de responsive an das Endgerät (hier ein Smart-Phone) anpasst.Umstellung auf Responsive Design – zulasten der Ladezeiten

    Es bestand Handlungsbedarf! Im März 2014 wurde meine Seite auf Responsive Design umgestellt, das heißt, dass sich meine Website an das jeweilige Endgerät des Nutzers anpasst. Das hat erst einmal nichts mit schnellen Ladezeiten zu tun, aber spätestens seit April 2015 stuft Google Seiten, die nicht im Responsive Design programmiert sind, herunter. Das ist nachvollziehbar bei einer wachsenden Anzahl von Menschen, die mobil im Internet unterwegs sind. Leider spielte aber beim Programmieren von lambertschuster.de vor allem das Aussehen eine Rolle, nicht jedoch die Schnelligkeit. Und da hatte ich den Salat: Ein tolles Responsive Design, aber Ladezeiten von teilweise bis zu neun Sekunden. Nicht drei, nicht fünf, sondern NEUN! Für eine gute Platzierung in den Suchergebnissen war das völlig inakzeptabel, einmal ganz zu schweigen von den Geduldsproben, auf die ich meine Besucher damit stellte.

    Schritt für Schritt zu schnellen Ladezeiten für die Seite lambertschuster.de

    1.    Nur laden, was sichtbar ist

    Der erste Schritt bestand darin, die Seite so zu programmieren, dass beim Aufruf nur noch der auf dem jeweiligen Endgerät zuerst sichtbare Teil geladen wird. Ein prima Kniff mit Blick auf Google und schnelle Ladezeiten, denn die Suchmaschine bewertet nur die erste Ladezeit, alles was nachgeladen wird, kann man hinsichtlich des Rankings zunächst außer Acht lassen.

    2.    Bilder im Kleinstformat anzeigen

    Aber es geht ja wie gesagt nicht nur um Google und das Ranking, sondern um die Nutzerfreundlichkeit. Deshalb bestand der zweite Schritt in Sachen schnelle Ladezeiten darin, ladeintensive Inhalte zu komprimieren. Bilder etwa werden nun erst einmal als Thumbnail, also in „Daumennagel“-großen Vorschau-Ansichten dargestellt, und erst dann mit der vollen Datenmenge geladen, wenn der User sie tatsächlich aufruft.

    3.    Optimierung von Basis- und Hintergrundinformationen

    Jetzt wird es technisch. Auch für mich ist das nicht ganz zu durchschauen, aber es wirkt. Die Datenmenge einer Seite bezieht sich nicht nur auf die sichtbaren Anteile. Viele Datentypen müssen abgefragt werden, um eine Seite zu laden. Unzählige Softwaremodule, so genannte Plugins, sollen das Surferlebnis versüßen. Mit CSS-Dateien wird das Aussehen der Seite, etwa Farben, Schriftart oder Layout, bestimmt. Um dynamische Inhalte (z. B. einen Slider) darzustellen, braucht man JavaScript während HTML statisch ist. Aber wenn JavaScript verarbeitet wird, hält das die Website auf. All dies wurde optimiert – bis hin zu einer komprimierten Ausgabe des Quelltextes, womit eine weitere Performance-Steigerung erzielt werden konnte.

    4.    Zeitfresser externe Abfragen ausschalten

    Ein echter Zeitfresser sind auch externe Abfragen, zum Beispiel für die Kennzahlen der Social-Media-Plattformen. Vor den Anpassungen im Sinne einer schnelleren Ladezeit von lambertschuster.de wurden bei jedem Aufruf der Seite die Kennzahlen extern, zum Beispiel bei Facebook, abgefragt. Jetzt ist es so, dass diese einmal täglich per Script abgerufen und in einen Zwischenspeicher gelegt werden. Ja, richtig, das heißt, dass meine Leser teilweise keine topaktuellen Daten zu sehen bekommen. Doch solche Zugeständnisse an die Schnelligkeit zu Lasten der Aktualität sind vertretbar.

    5.    Meine Daten sind jetzt Amerikaner – VULTR und CloudFlare

    Dieses Zugeständnis gilt auch für den eigentlichen Hosting-Ort meiner Seite. Meine Daten sind nämlich nach Amerika umgezogen. Bevor Sie sich jetzt aber an den Kopf fassen und fragen, ob gerade das nicht für sehr lange Ladezeiten verantwortlich ist, lassen Sie sich sagen, dass es genau andersherum ist.

    Um die Ladezeiten zu verkürzen, nutze ich nämlich einen Dienst namens CloudFlare. Dieser verspricht nicht nur Schnelligkeit, sondern auch Sicherheit und Komfort. CloudFlare ist ein Content Delivery Network (CDN), das Daten schnell ausliefern soll. Dahinter steht das Prinzip, dass die Daten einer Seite über ein globales und weit verzweigtes Servernetz zur Verfügung gestellt werden, und zwar immer von dem Server aus, der dem User am nächsten ist. Kurze Wege = Schnelle Ladezeiten. Dabei wird ein Abbild der Seite aus dem Zwischenspeicher (Cache) zur Verfügung gestellt, nicht die tatsächlich aktuelle Seite. Das geht rasend schnell und wirkt sich sehr positiv auf die Ladezeiten aus. Per automatisiertem Script werden in regelmäßigen Abständen alle Daten neu eingelesen, so dass die Aktualität dann doch erhalten bleibt. Und warum USA? Nun ja, der Server, VULTR, auf dem lambertschuster.de nun liegt, harmoniert nach Ansicht vieler Web-Experten am allerbesten mit CloudFlare.

    6.    Optimale Serverarchitektur für schnelle Ladezeiten

    Damit das alles bestens funktioniert, haben wir schließlich auch noch die gesamte Serverarchitektur meiner Seite lambertschuster.de angepasst. Bereits vorher waren alle Daten im Sinne einer schnelleren Ladezeit auf zwei Quellen verteilt. Nun aber wurde die eigentliche Datenbank von MySQL auf MariaDB und der Webserver von Apache auf Nginx umgestellt.

    Bitte – das ist mir selbst zu kompliziert, das sind Dinge, um die sich meine IT-Spezialisten kümmern. Wer Details möchte, findet sie hier:

    MariaDB vs. MySQL
    Vergleich Apache mit Nginx

    In einer Datenbank sind sämtliche Texte enthalten, aber auch die Informationen für die Struktur der Seite, für den Aufbau, etwa dafür, in welcher Reihenfolge die Inhalte auf der Seite angezeigt werden. Alle Bilder und Videos hingegen sowie der eigentliche Code der Seite, ebenso wie die Gestaltung über Themes und Stylesheets, kurzum alle speicherintensiven Daten befinden sich auf einer Festplatte auf dem Server. Durch diese Struktur gelingt es, diejenigen Daten, die der User auf meiner Seite braucht und sehen will, schneller bereitzustellen – wieder ein Punktgewinn beim Rennen um die schnellen Ladezeiten.

    Schnelle Ladenzeiten von 9 auf 1,4 Sekunden mit vielen Einzelmaßnahmen bei lambertschuster.de

    Google bestimmt, wo es langgeht – und in welchem Tempo

    Ganz ehrlich: Manchmal klingt es wie ein Kampf gegen Windmühlen. Und manchmal denke ich: Die da in Mountain View, bei Google, die lachen sich jeden Morgen kaputt über ihren neuesten Coup, klopfen sich auf die Schenkel, weil in der ganzen Welt IT-Spezialisten, SEO-Experten, Programmierer und Seitenbetreiber (Sie und ich) dem Diktat der mächtigsten Suchmaschine der Welt hinterherhecheln, um beim Rennen um die buchstäblich besten Plätze ganz vorne mitzuspielen. Aber ich muss gestehen: Auch ich bin genervt, wenn sich eine Internetseite im Schneckentempo aufbaut, und mir ist es total egal, welche tollen Plugins, Style-Sheets, Quellcodes oder wer weiß was alles noch sich dahinter verbergen. Ich will meine Infos – und zwar schnell, sonst klicke ich woanders hin.

    Erreichen auch Sie schnelle Ladezeiten

    Um es auf den Punkt zu bringen: Eine komplexe und dynamische Seite wie lambertschuster.de muss sich ebenso schnell aufbauen wie die vom Friseur um die Ecke (wenn er denn eine hat). So einfach ist nun einmal die virtuelle Welt. Nehmen Sie den Wettlauf an und auf! Viele Wege führen zu schnellen Ladezeiten – auch für Ihre Homepage!

    (Fotos: © Lambert Schuster)

  • Ein Feuerwerk an Website-Views auf lambertschuster.de

    Ein Feuerwerk an Website-Views auf lambertschuster.de

    Mehr als 40.000 Website-Views an einem Tag! Ein kleines virales Wunder.

    41.224 ist eine Zahl, die – je nachdem, worauf sie sich bezieht – einem schon mal vor den Augen flimmern kann. Ich jedenfalls wollte meinen Augen kaum trauen, als ich sie im Frühling des Jahres 2015 auf meiner eigenen Internetseite sah. 41.224 Website-Views an einem Tag!

    Alles begann mit einem (eigentlich) ganz normalen Sonntag. Es war der 22. März 2015. Ich machte meinen Computer an, das mache ich sonntags regelmäßig – endlich Zeit, Mails zu lesen, genüsslich in Facebook zu stöbern oder all jene Artikel lesen, die ich während meiner immer viel zu voll gepackten Woche speichere, um sie mir zu Gemüte zu führen, wenn die Zeit dafür da ist.

    Außerdem nutze ich das Wochenende, um neue Blogbeiträge zu verfassen, meinen Newsletter vorzubereiten und mithilfe verschiedener Analyse-Tools den Erfolg meiner Bemühungen im Content Marketing zu messen.

    Rasanter Anstieg der Besucherzahlen und Website-Views

    Ich nutze zwei Tools zur Messung. Jetpack Statistik, ein Plugin unter WordPress, welches die Website-Views zählt und darstellt sowie Google Analytics. Hier beobachte ich am liebsten unter „Echtzeit“, wie viele Besucher gerade auf meiner Webseite sind und was sie dort lesen.

    In der Vergangenheit war es immer ein Besucher und in Spitzenzeiten auch mal zehn, die sich gleichzeitig irgendwo auf lambertschuster.de herumtrieben, die meisten in meiner Wissensdatenbank, wo man rund 400 Artikel zu Themen wie Marketing, Vertrieb, Existenzgründung und Unternehmensführung findet.

    Aber als ich an besagtem Sonntag im März Google Analytics aufrief, riss es mich fast vom Drehstuhl.

    Über 30 Besucher waren gleichzeitig auf meiner Webseite. Ganz ruhig, Lambert… das kann auch einfach ein glücklicher Zufall sein… sprach ich zu mir, aber der Besucherstrom hielt an. Ich war so fasziniert, dass ich überhaupt nicht mehr aufhören konnte, auf Google Analytics zu schielen. Am Ende des Tages hatten sich sagenhafte 5.102 Seitenaufrufe angesammelt. Taumelnd vor Glück schaltete ich den Rechner aus.

    Zum Start 33 Website Views

    Eine wahre Besucher-Lawine: Über 40.000 Website-Views pro Tag!

    Doch mit dem Sonntag, der mir ja schon ein echtes Feuerwerk an Website-Views gebracht hatte, war es noch lange nicht getan. Montag, 23. März: über 8.000 Website-Views, Dienstag, 24. März: über 15.000 Website-Views, Mittwoch, 25. März: rund 23.000 Website-Views und dann der Höhepunkt: Am Donnerstag, dem 26. März 2015 erreichte meine Seite mehr als 41.000 Website-Views und 250 gleichzeitig auf meiner Seite surfende Besucher. Der absolute Rekord! Mit dem Freitag und dem dann einsetzenden Wochenende ging die Besucherschar wieder zurück, bewegte sich aber seitdem immer noch bei 5.000 Website-Views am Tag!

    Ein wahres Feuerwerk an Website Views

    Was war geschehen?

    Social Media Post und Likes zum Beitrag "Stundensatz"Der beliebteste unter den rund 400 Beiträgen auf meiner Website ist der Artikel „Ihr Stundensatz als Selbstständiger oder Freiberufler für Dienstleistungen“. Wahrlich ein schwieriges Thema, mit dem man sich eingehend beschäftigen sollte, wenn man seine Preise kalkuliert. Durchschnittlich erreicht dieser Beitrag 300 Views an einem Tag, am Wochenende sind es um die 100.

    An besagtem Sonntag kam dieser Artikel aber auf mehr als 4.000 Besucher. Bei näherem Hinsehen konnte ich in den Analysetools erkennen, dass der Besucherstrom hauptsächlich über Facebook verursacht war. Also musste irgendwer den Beitrag bei Facebook gepostet haben. Dieser irgendwer (er ist nicht zu identifizieren) muss eine beachtenswerte Gefolgschaft aufweisen, sonst hätte dieser Hype nicht einsetzen können. So mancher Besucher kommentierte den Beitrag, und immer mehr Leser teilten ihn daraufhin bei Facebook, Twitter und auf anderen Portalen. Und auch weitere Artikel erzielten jetzt mehr Aufmerksamkeit, wurden kommentiert, „geliked“ und geteilt. Die Lawine war nicht aufzuhalten (und das lag mir ja auch fern).

    Beispiel einer Verlinkung zum Beitrag "Stundensatz"

    Content Marketing lohnt sich –  das wusste ich schon immer

    Ich weiß nicht, wie oft man mich das schon gefragt hat: „Warum betreiben Sie so einen Aufwand? Was haben Sie als Unternehmensberater denn davon?“ Meine Antwort: „Viel Wahrnehmung als kompetenter Ansprechpartner und immer wieder Aufträge über die Website.“

    Seit 2010 betreibe ich kontinuierlich Content Marketing über meinen Blog. Als ich damals mit meinen Artikeln zum Unternehmertum startete, gab es gerade mal rund 500 Seitenaufrufe (Website-Views) – im Monat! Kontinuierlich und unerschütterlich habe ich immer wieder neue Beiträge gepostet, Geld investiert bis hin zu einer hochkomplexen Wissensdatenbank, die ich auf meiner Seite installiert habe.

    Mit der Zeit ist es mir gelungen, immer mehr Besucher auf meine Webseite zu holen, und bereits Ende 2014 konnte ich 1.000 Website-Views vermerken, und zwar pro Tag. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2015 ging die Kurve weiter nach oben, bis ich schließlich im März die 40.000er Marke bei den monatlichen Views geknackt habe.

    Entwicklung der Website Views von September 2010 bis März 2015
    Entwicklung der Website Views von lambertschuster.de im Zeitraum September 2010 bis März 2015

    Das ist virales Marketing

    Content Marketing (also das Veröffentlichen von werthaltigen Beiträgen über die eigene Website oder das eigene Blog) lohnt sich immer und hat sich schon vor besagtem Sonntag im März für mich gelohnt. Bislang fiel es allerdings vor allem in die Kategorie Suchmaschinenoptimierung mit den richtigen Keywords. Aber nun hat mich endlich auch einmal eine virale Welle erfasst. Das bestätigt mich und ist eine echte Belohnung für meine Anstrengungen.

    Plötzlich wird so ein Beitrag zu einem Selbstläufer und verbreitet sich viral im Netz. Die Wege sind meist nicht mehr ganz genau nachzuvollziehen – wer hat wann was kommentiert, geteilt, geliked…? Sicher ist nur, dass ein Beitrag nur dann verbreitet wird, wenn der Inhalt stimmt. Ob witzig, spannend, informativ – ganz egal, Hauptsache, der Inhalt ist für den Leser oder Betrachter so werthaltig, dass er ihn mit anderen teilen möchte, nach dem Motto „Schaut mal, was ich da Tolles gefunden habe.“ Wenn es gelingt, solche werthaltigen Inhalte zu schaffen und ansprechend darzustellen, ist die halbe Miete schon bezahlt.

    Die Wissensdatenbank ist endlich salonfähig geworden

    Im Falle des Artikels zur Stundensatzkalkulation ist dies zu 100 Prozent eingetreten. Und scheinbar war es eine Art Türöffner. Denn seitdem stelle ich fest, dass sich viel mehr Leser auch die anderen Beiträge ansehen, diese kommentieren und teilen. Der Traffic und die Views haben sich deutlich erhöht. Meine Wissensdatenbank mit den unzähligen wertvollen Informationen zu allen Themen rund um das Unternehmertum scheint – im viralen Sinne – salonfähig geworden zu sein.

    Betreiben Sie Content Marketing!

    Ich weiß, dass gutes Content Marketing aufwändig ist, Geld und Zeit verschlingt und die Erfolge nicht direkt sichtbar werden. Hier braucht es viel Geduld. Unternehmer (vor allem in kleinen Unternehmen), Selbständige und Freiberufler haben diese Zeit meist nicht bzw. sind nicht bereit, sie sich zu nehmen. Dennoch kann ich es nur immer wieder empfehlen: Betreiben Sie Content Marketing! Glauben Sie mir: Es lohnt sich!

    (Fotos: © Lambert Schuster)

  • Responsive – Die Web-Anwendung ideal an jedes Ausgabegerät anpassen

    Responsive – Die Web-Anwendung ideal an jedes Ausgabegerät anpassen

    Vor wenigen Jahren wurden viele Web-Seiten noch für eine bestimmte Auflösung „optimiert“. Diese Zeiten sind seit dem Siegeszug der mobilen Geräte, wie Tablets und Smartphones vorbei. Web-Seiten werden heute grundsätzlich „responsive“ gestaltet. Eine Web-Seite wird „responsive“ genannt, wenn die Seitenelemente wie Texte, Textblöcke und Bilder sich an kleine Display-Größen anpassen, ohne dass die Inhalte einfach nur kleiner werden.

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    Bei einem verkleinertem Display-Bereich gelten dabei folgende Regeln für die Inhalte:

    • Die Schriftgröße skaliert nicht oder nur in geringem Maße.
    • Der Inhalt ist in Blöcken strukturiert, die schmaler und höher werden.
    • Inhaltsblöcke, die horizontal nebeneinander stehen, ordnen sich vertikal untereinander an, bevor sie zu schmal werden.
    • Es wird grundsätzlich der Scroll-Balken (Bildlaufleiste) für die vertikale Scroll-Bewegung vermieden.

    Zum Glück sind damit die Zeiten weitestgehend vorbei, in denen die Zoom-Funktion des Smartphone in der Art einer Lupe benutzt werden musste, um eine auf dem Smartphone zusammengeschrumpfte Seite überhaupt lesen zu können.

    Responsive App Design

    Auch wenn die Begriffe „Web-Anwendung“ und „Web-App“ (App = engl. Applikation, also Anwendung) sprachlich die gleiche Bedeutung haben, verwendet man den Begriff „Web-Apps“ oft dann, wenn die Anwendung hauptsächlich für die Nutzung mit dem Smartphone entwickelt wurde.

    Wie sieht die Situation aktuell bei Web-Anwendungen und Web-Apps aus, wenn sie auf einem Smartphone oder einem Tablet benutzt werden? Ähnlich wie bei Web-Seiten, reagieren hier die Anwendungen oft gerade mal durch die Vergrößerung der Seitenelemente oder der Zwischenräume auf ein größeres Display. Ein echtes Gefühl der Anpassung an den verfügbaren Platz kommt so nicht auf.

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    Dabei lässt sich das Vorgehen bei der responsive Gestaltung von Web-Seiten gerade auf hybride Apps hervorragend übertragen. „Hybrid“ wird eine responsive Web-App genannt, wenn sie durch einen nativen Rahmen (der auch die Nutzung von Kamera und Sensoren ermöglicht) auch in den App-Stores veröffentlich werden kann. Die Bilder mit der Kaffeemaschine zeigen eine gelungene Produktpräsentation aus einem Online-Shop für drei verschieden breite Geräte.

    Wenn Sie für Ihre Kunden Apps anbieten wollen, können Sie diese für Android, iOS oder Windows entwickeln (lassen) oder plattformunabhängig. Die Entwicklung für eine Plattform nennt man „native“ Entwicklung. Die native Entwicklung bietet sich für rechen- und grafikintensive Anwendungen, wie Spiele an, da die Rechenleistung des mobilen Endgeräts mitgenutzt werden kann.

    Kostengünstige hybride Apps

    Bei typischen eCommerce-Anwendungen, wie Shop- oder Buchungssystemen dagegen, kommt es auf die Übermittlung aktueller Daten und das Erreichen der Kunden auf Ihrem individuellen Gerät an. Hier kann die Entwicklung einer auf den App-Betrieb optimierten Web-Anwendung, vor allem in der Wartung, wesentlich günstiger sein. Die plattformunabhängige Entwicklung einer Web-App nutzt Web-Technologien (mit den Web-Standards HTML, CSS und JavaScript). Die Einbettung der Web-Anwendung in einen nativen Rahmen für die Installation in die App-Stores reicht aus, um die unterschiedlichen Plattformen zu bedienen. Änderungen an der Anwendung müssen dagegen nur einmal und nicht je Plattform erfolgen.

    Die Entwicklung hybrider Apps mit einer Web-Anwendung im Kern (Bild in der Mitte) ist günstiger, da Sie mit einer Lösung mehr Kunden erreichen. Denn so kann ihr App-Angebot durch Desktop-Browser im Internet genutzt werden, wie auch als hybride App für Android, iOS und weitere Betriebssysteme. Verfügen Sie über eine Entwicklungsabteilung mit Web-Entwicklern, können Sie die Wartung der responsive web-App sogar selbst übernehmen, ohne in die Details der Entwicklung für mobile Geräte einsteigen zu müssen. Die Verwendung von Produkten wie z. B. rAPPit, welche die Grundfunktionen für die App-Entwicklung bereits bieten, ermöglicht den schnellen Einstieg in die Entwicklung geräteunabhängiger responsive Anwendungen.

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    Autor: Dirk Pessarra, neomatt GmbH. Die neomatt GmbH aus Essen ist spezialisiert auf geräteunabhängige Web-Anwendungen, die sich direkt auch als Apps nutzen lassen.
    (Bilder: @ Fotolia © bagiuiani | @ Dirk Pessearra)
  • Social Media für Jungunternehmer und Existenzgründer

    Social Media für Jungunternehmer und ExistenzgründerDie Wirkungskraft des Internets darf von Jungunternehmern und Existenzgründern in der heutigen Zeit längst nicht mehr unterschätzt werden. Eine eigene Homepage für das jeweilige Unternehmen gehört zum guten Ton und ist fast schon so etwas wie eine Pflicht geworden. Doch eine optisch und inhaltlich gut aufbereitete Webpräsenz allein reicht häufig nicht mehr aus, um sich langfristig auf dem Markt behaupten zu können. Gerade in den ersten Jahren ist es für Unternehmer überaus wichtig, sich mit ihrem Produkt oder ihrer Dienstleistung auf dem Markt zu etablieren, neue Vermarktungskanäle zu finden und neue Kundenstämme zu erschließen. (mehr …)

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