Teil 1: So kalkulieren Sie ihren angemessenen Stundensatz
Sieben Regeln, die Sie beachten müssen, wenn Sie einen angemessenen Stundensatz kalkulieren
Viele Freiberufler und Selbständige verkaufen sich weit unter Wert. Viel schlimmer: Ihr Stundensatz liegt so niedrig, dass sie bei realistischer Betrachtung damit nicht einmal die laufenden Kosten decken, geschweige denn Rücklagen für Auftragsarme Zeiten, Krankheit, Urlaub oder die Altersvorsorge bilden können.
„Das zahlt mir doch kein Mensch, das ist zu viel“ höre ich oft, wenn es um das Aufrufen eines vernünftigen Stundensatz geht. Aber mal ehrlich: Wollen Sie mit Ihrem Business ein angemessenes Gehalt erzielen oder sich weiterhin auf Hilfsarbeiterniveau bewegen?
In diesem Artikel löse ich für Sie diese und andere Fragen, welche sich meine Mandaten immer wieder stellen. Oder verinnerlichen Sie die wichtigen Regeln zur Kalkulation des Stundensatzes mit meinem E-Book als PDF oder Hörbuch für unterwegs.
In dem E-Book erfahren Sie auch, wie ich selbst mit der Hilfe von Lambert Schuster meinen Stundensatz entwickelt und dadurch unabhängiger geworden bin.
6 GUTE GRÜNDER FÜR DAS AUDIOBOOK
1. Sicherheit in der Kalkulation zum Stundensatz
2. Mehr Umsatz durch höheren Stundensatz
3. Vermeidung teurer Fehler bei der Kalkulation
4. Schritt für Schritt Anleitung
5. Das richtige Mindset zu hohen Stundensätzen
Was kostet eine Stunde als Selbständiger?
Was aber ist nun der „richtige“ Stundensatz, den Sie an Ihre Kunden verrechnen müssen, um einerseits konkurrenzfähig zu sein und andererseits ein befriedigendes Einkommen zu erzielen? Wohlgemerkt – ein Einkommen, das auch dann Ihren Lebensunterhalt sichert, wenn die Aufträge für eine Weile ausbleiben, Sie krank werden oder auch mal Urlaub machen wollen.
Stundensatz-Regel Nummer 1:
Ihre Einnahmen müssen höher sein als Ihre Ausgaben!
Es klingt nach einer Selbstverständlichkeit, und doch gibt es nicht wenige Freelancer, deren Einnahmen unter den Ausgaben liegen und die damit ein negatives Ergebnis erzielen. Das fällt nicht immer sofort auf, weil viele Kosten, die man für den Stundensatz eigentlich berücksichtigen müsste, nicht betrachtet werden. Langfristig jedoch rächt sich ein so niedriger Stundensatz, der zwar für Aufträge sorgen kann, Ihnen aber kaum die Butter auf dem Brot bezahlt.
Ihr „Gehalt“ als Selbständiger: Was müssen Sie im Monat verdienen?
Wie hoch müssen Sie also den Stundensatz für Ihre Dienstleistung ansetzen? Wie Ihre Kosten kalkulieren? Und vor allem: Wie legen Sie Ihren Stundensatz im Spannungsfeld der Preisvorstellung Ihrer Kunden, dem Konkurrenzpreis und Ihrer eigenen Selbstkosten fest?
Stundensatz-Regel Nummer 2:
Ihr Gehalt darf nicht unter dem Durchschnittsgehalt eines Angestellten liegen!
Welches „Gehalt“ Sie monatlich erwerben wollen, müssen Sie letztlich selbst festlegen. Aber Sie stimmen sicherlich mit mir überein, dass Sie mindestens gleichgestellt sein sollten mit dem Durchschnitts-verdienst eines Angestellten in Deutschland. Das durchschnittliche Bruttogehalt eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers inklusive Sonderzahlungen beläuft sich das Bruttodurchschnittsgehalt von 3.118 Euro und ein Median von 43.842 Euro für ganz Deutschland. Monatlich runtergebrochen sind letzteres dann 3.653,50 €.
Falls Sie mir nicht glauben, überzeugen Sie sich beim aktuellen Gehaltsreport im Handelsblatt.
Diese Kosten müssen Sie als Freiberufler und Selbständiger für Ihren Stundensatz berücksichtigen
Nun reicht es längst nicht aus, das durchschnittliche Monatseinkommen eines Angestellten durch die Anzahl der üblichen monatlichen Arbeitsstunden zu dividieren, um Ihren Stundensatz zu ermitteln. Denn es sind noch einige zusätzliche Kosten zu berücksichtigen.
Stundensatz-Regel Nummer 3:
Berücksichtigen Sie die Kosten für die Sozialversicherung!
Arbeitgeber eines Angestellten zahlt zum Bruttogehalt von 3.635,50 € noch den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung, also Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung, hinzu. Dieser Anteil beläuft sich auf 19,325 Prozent bzw. 706,03Euro. Für einen korrekten Vergleich zwischen Angestelltengehalt und den Einkünften für Freiberufler oder Selbständige als Basis für einen angemessenen Stundensatz, beläuft sich damit das Bruttogehalt inklusive Arbeitgeberanteil auf 4.341,54 Euro.
Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr? Was bedeutet das für Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger?
Bruttogehalt plus Sozialversicherung, klare Sache: Da muss man nur noch das Ergebnis durch die Anzahl der Arbeitsstunden teilen, dann steht der Stundensatz für Sie als Freelancer oder Selbständiger.
4.341,54 Euro mal 12 (Monate) geteilt durch 365 Tage geteilt durch 8 (Stunden pro Tag) – voilà, macht 17,84 Euro Stundensatz… Oder doch nicht?
Stundensatz-Regel Nummer 4:
Sie können nicht 365 Tage im Jahr arbeiten!
Natürlich nicht. Selbstverständlich wissen Sie, dass Sie nicht 365 Tage im Jahr arbeiten können, schließlich gibt es Wochenenden und Feiertage (die viele Freiberufler und Selbständige aber nicht davon abhalten, trotzdem den ganzen Tag im Büro zu hocken und „endlich einmal in Ruhe etwas abzuarbeiten“). Man geht von durchschnittlich 21 Arbeitstagen im Monat aus, tatsächlich sind es aber deutlich weniger.
Für Sie als Freelancer oder Selbständiger bedeutet das:
– Weniger Arbeitstage = weniger produktive Stunden
– In Ihrem Stundensatz müssen sich diese Zeiten daher widerspiegeln
Ermitteln Sie zunächst die Anzahl der Stunden eines Durchschnittsmonats. Von den 365 Kalendertagen eines Jahres werden alle Tage abgezogen, an denen Sie (regulär) nicht arbeiten, also Wochenenden (104 Tage), Feiertage (zwischen 9 und 16 Tage), Urlaub (25 bis 30 Tage), Krankheit (ca. fünf Tage) und Zeiten für Ihre Weiterbildung (ebenfalls fünf Tage). Ungeachtet dessen, ob Sie tatsächlich am Wochenende nicht arbeiten, wirklich Urlaub machen oder überhaupt nie krank werden – für Ihren Stundensatz sollten Sie diese Zeiten auf keinen Fall außer Acht lassen.
Nach Abzug all dieser Tage bleiben pro Jahr schließlich noch 211 und pro Monat im Schnitt 17,5 reguläre Arbeitstage übrig, wie nebenstehende Rechnung zeigt.
Gut, jetzt ist es aber wirklich einfach, Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger zu ermitteln. 4.341,54 Euro geteilt durch 17,5 Arbeitstage, das macht 248,09 Euro pro Arbeitstag und bei einem Achtstundentag 31,01 Euro pro Stunde. Fertig! Meinen Sie?
Kosten Tagessatz => 4.341,54 € : 17,5 Arbeitstage = 248,09 € pro Tag
Kosten Stundensatz => 4.341,54 € : 17,5 Arbeitstage : 8 Stunden = 31,01 € pro Stunde
(Unnötig zu sagen, dass auf diesen Stundensatz noch 19 % Mehrwertsteuer gerechnet werden, die wir treuhänderisch für den Staat einnehmen und im Monat darauf wieder an das Finanzamt abliefern müssen.)
Welche Kosten fallen an und was bedeutet das für Ihre Stundensatz-Kalkulation als Freiberufler oder Selbständiger?
Jetzt kommen die Kosten ins Spiel. Ein Angestellter geht an seinen Arbeitsplatz in seinem Büro, arbeitet mit einem Computer, der ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und Bedarfsfall repariert und gewartet wird. Er muss sich nicht um Software und Lizenzen kümmern und keinen Gedanken an die Kosten verschwenden, die sein Arbeitsplatz mit sich bringt. Sie als Freiberufler oder Selbständiger müssen das aber sehr wohl, und das muss sich selbstverständlich auch in Ihrem Stundensatz niederschlagen.
Stundensatz-Regel Nummer 5:
Ohne Geschäftsausstattung und Grundkosten geht es nicht.
Miete, Heizung, Strom, Büromaterial, Telefonkosten, Reisekosten, Kosten für Weiterbildung, Versicherungen, Beratung und noch das eine oder andere mehr. Hier kommen schnell 1.500 Euro im Monat zusammen. Vielleicht erscheint Ihnen das ein bisschen zu hoch. Aber das macht nichts. Hier geht es um den Rechenweg der Kalkulation zu Ihrem Stundensatz, und der darf natürlich in Ihrem individuellen Fall etwas anders ausfallen. Also monatlich 4.341,54 Euro plus die 1.500,00 Euro Kosten.
Die monatlichen Gesamtkosten müssen Sie nun zu Ihrem bereits ermittelten Gehalt hinzuaddieren. Bei 17,5 Arbeitstagen ergibt die Stundensatzkalkulation folgendes:
Kosten Tagessatz => 5.841,54 € : 17,5 Arbeitstage = 333,80€ Netto pro Tag
Kosten Stundensatz => 5.841,54 € : 17,5 Arbeitstage : 8 Stunden = 41,73 € Netto pro Stunde
Wie viele Stunden können Sie produktiv arbeiten? Wie wirkt sich das auf Ihren Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger aus?
Sie ahnen es bereits: In obiger Rechnung ist immer noch nicht alles berücksichtigt. Denn leider ist es für Freiberufler und Selbständige nahezu unmöglich, 100 Prozent der Arbeitszeit als Honorar abzurechnen. Büroorganisation und Buchhaltung, Akquise, Marketing und Vertrieb, all dies sind (neben Urlaub, Krankheit etc., welche wir bei der Errechnung der Arbeitstage berücksichtigt haben) weitere Zeiten, die Sie nicht abrechnen können. Bei der Kalkulation Ihres Stundensatzes als Freiberufler oder Selbständiger dürfen Sie diese aber dennoch nicht außer Acht lassen.
Stundensatz-Regel Nummer 6:
Denken Sie an die „unproduktiven“ Zeiten!
Von den oben ermittelten Arbeitstagen (17,5 pro Monat) ist nicht jede eine „produktive Stunde“, so der Fachterminus, die Sie an Ihre Kunden verrechnen (fakturieren) können. „Unproduktive Stunden“ sind diejenigen, die für administrative Aufgaben und Vertriebsleistungen anfallen.
Für die Weiterführung der Kalkulation zum Stundensatz für Freiberufler und Selbständige gehen wir in dieser Rechnung davon aus (und das ist ein optimistischer Ansatz dass nur zwei Drittel Ihrer verfügbaren Stunden produktiv sind, also 66,7 % Ihrer Arbeitszeit. Dann verbleiben von den 17,5 Arbeitstagen nur noch 11,7 produktive Arbeitstage im Monat. Das wirkt sich für Sie in der Kalkulation zum Stundensatz folgendermaßen aus:
Kosten Tagessatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage = 499,28 € Netto pro Tag
Kosten Stundensatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 8 Stunden = 62,41 € Netto pro Stunde
Das hört sich doch schon ganz annehmbar an. Oder?
Ohne Gewinn kein Geschäft!
Ja, Sie vermuten richtig: Das reicht immer noch nicht. Denn in diesem Stundensatz ist noch kein Cent Gewinn enthalten. Gewinn? Wieso Gewinn?
Stundensatz-Regel Nummer 7:
Jeder Unternehmer, auch der Selbständige oder Freiberufler, braucht einen Gewinn!
Der Gewinn Ihres Unternehmens geht in die sogenannten Rücklagen. Diese werden zum Beispiel bei notwendigen Investitionen benötigt. Auch und ganz besonders bei Freiberuflern oder Selbstständigen können mal „Durststrecken“, also Phasen mit einem Auftragsloch, auftreten. Wohl dem, der jetzt Rücklagen gebildet hat. Diese reichen hoffentlich, um die Durststrecke der Akquise bis zum nächsten Auftrag zu überwinden.
Kalkulieren Sie mit einem Gewinn zwischen 20 bis 30 Prozent. In diesem Beispiel bleiben wir bei 20 Prozent. Beachten Sie bitte: Diese 20Prozent beziehen sich nicht auf die Kosten, sondern auf die Einnahmen, also auf den Umsatz. Wenn wir aber vom Basiswert Kosten ausgehen, dann muss der Stundensatz durch 0,80 dividiert werden. Dann stimmt die Rechnung, und die Kalkulation zum Stundensatz für Selbstständige lautet nun:
Preis Tagessatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 0,80 = 624,10 € Netto pro Tag
Preis Stundensatz => 5.841,54 € : 11,7 Arbeitstage : 8 Stunden : 0,85 = 78,01 € Netto pro Stunde
Jetzt ist es geschafft. Unsere Kalkulation für Selbständige und Freiberufler bei den obigen Ansätzen ermittelt einen Tagessatz von 624,10 Euro und einen Stundensatz von 78,01 Euro. Immer zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.
Fazit: Ihr Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger
muss viele Kriterien berücksichtigen
Hüten Sie sich vor Milchmädchenrechnungen. Sie können nicht einfach das Gehalt eines Angestellten eins zu eins auf Ihre Einnahmen übertragen. Denken Sie bei Ihrer Kalkulation zum Stundensatz immer daran, dass Sie weitaus mehr Kosten zu tragen haben als ein Angestellter. Sozialversicherung, Geschäftsausstattung, Nebenkosten – all dies sind finanzielle Belastungen, die Sie tragen und die sich in Ihrem Stundensatz widerspiegeln müssen. Dazu kommen Krankheits- und Urlaubstage, Zeit für Büroorganisation, Buchhaltung, Akquise, Vertrieb und Marketing. Diese „unproduktiven“ Zeiten können Sie nicht abrechnen, sie müssen daher über einen angemessenen Stundensatz ausgeglichen werden. Kalkulieren Sie in Ihren Stundensatz unbedingt einen Gewinn ein, er ist Ihre Rücklage für auftragsarme Zeiten und Ihr Finanzpolster für Investitionen.
HIER GEHT ES WEITER
Teil 2 zum Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler im Dienstleistungsgeschäft: „Was am Ende übrigbleibt – So viel verdienen Sie tatsächlich“
Hinweis zur Stundensatz-Kalkulation
Dieser Beitrag wurde mit den aktuell gültigen Daten zum 7. Dezember 2019 aktualisiert – alles ohne Gewähr.
[…] sagen, dass man einen Mindesstundensatz benötigt, um langfristig als PHP Freelancer zu arbeiten. Hier auch eine Berechnung wie eine solche Stundensatz Berechnung aussehen kann. Auf der Webseite lambertschuster.de kommt man so auf einen Stundensatz von 78,01 Euro, zuzüglich […]
Ein auch für „alte Freiberufler-Hasen“ sehr hilfreicher Beitrag, weil er höchst informativ und schön formuliert ist. Die große Masse der Freelancer scheint sich immer noch mit Peanuts-Honoraren zufriedenzugeben und sich mit dem Wort „selbständig“ schmücken zu wollen, anstatt den vielleicht etwas steinigen Weg einer systematischen Kalkulation gehen zu wollen. Dabei wissen viele schlicht und ergreifend nicht, dass sich Honorare nicht an irgendetwas „orientieren“, sondern das Ergebnis einer nüchternen Kalkulation sein müssen. Als Knackpunkt bleibt dann das Durchsetzen der so kalkulierten Honorare am Markt, und das wird durch die schiere Masse der Billiganbieter doch sehr erschwert.
[…] Aber was bringen dir diese Zahlen? Sie können dir höchstens eine erste Orientierung bieten. Zu mehr reicht es nicht. Wenn du deinen ökonomischen Wert als Freiberufler realistisch ermitteln willst, brauchst du eine durchdachte Kalkulation. […]
[…] macht Sinn, eine detaillierte Kostenkalkulation aufzustellen. Darin sollte man berücksichtigen, dass man nicht 100% seiner Arbeitszeit verkaufen […]
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[…] Ihr Stundensatz als Selbständiger oder Freiberufler für Dienstleistungen […]
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Vielen Dank für die tolle Aufstellung und für den tollen Beitrag. Für mich als Selbstständiger ist es sehr hilfreich. Es ist wirklich so (selbst & ständig). Auch bei mir kommt ein Umdenken, mit dem Lesen des Beitrages
Danke fürs Schreiben und Teilen – für viele Selbständige sicherlich ein tolles Gerüst zur Orientierung.
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[…] aufschlussreichen Artikel zur Honorarfindung für Selbständige und Freelancer veröffentlicht: Teil 1 und Teil […]
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[…] http://www.lambertschuster.de/existenzgruender/stundensatz-kalkulation […]
[…] Unternehmensberater Lambert Schuster hat 7 Regeln für einen angemessenen Stundensatz für Freelancer*innen veröffentlicht, an die wir uns ab jetzt bitte alle halten. In Teil 2 […]
[…] zum Thema findest du in der Wissensdatenbank von Lambert Schuster und bei […]
Ganz coole Berechnung! Hilft auf jeden Fall sich zu orientieren.
Das ist mal eine detaillierte Rechnung. Vielen Dank dafür!
Was mich noch interessiert: Wie stark fällt der Faktor Berufserfahrung ins Gewicht? Es gibt Freelancer, die selbst nach fünf Jahren Texter-Tätigkeit noch nicht wissen, was ein Genitiv ist. Und es gibt Neueinsteiger, die zwar noch nicht so viele Referenzen, dafür aber ein fundiertes Grundwissen haben. Müssen die dann zwangsläufig weniger verlangen?
Und die Frage, die uns alle umtreibt: Wo finde ich Auftraggeber, die 90€ Stundensatz zahlen? 😀
Beste Grüße
[…] Laut unterschiedlichen Studien und Recherchen liegt der Stundensatz, um alle Kosten tragen zu können bei zirka 81 Euro. Siehe auch hier: https://lambertschuster.de/existenzgruender/stundensatz-kalkulation-fuer-freiberufler-und-selbstaend… […]
Ein wirklich guter Artikel! Vielen herzlichen Dank dafür. Ich hoffe sehr, dieses lesen viele der Kollegen und passen ihre Stundensätze dazu sinnvoll und passend an. Freundliche Grüße!
[…] wir von einem Stundensatz von € 60 ausgehen, unter dem kein Selbstständiger / Freelancer arbeiten soll, müsste ich das alles in 13 […]
[…] sehr umfangreiches schönes Beispiel für die Stundensatzkalkualtion finden Sie auf der Seite http://www.lambertschuster.de. Mit Hilfe dieser Kalkulation sind Sie in der Lage sich auszurechnen, wie hoch Ihr […]
Vielen Dank für den Artikel.
An einer Stelle muss ich widersprechen. Sie schreiben:
,,Das durchschnittliche Bruttogehalt eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers inklusive Sonderzahlungen beläuft sich auf monatlich 4.556 €“.
Der abgebildeten Tabelle kann man entnehmen, dass es sich dabei um den durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst der westdeutschen (alte Bundesländer und Berlin) Vollzeitbeschäftigten im „Produzierenden Gewerbe“ handelt. Der Durchschnittsverdienst (so er sich denn korrekt ermitteln lässt) *aller* Vollzeitbeschäftigten lag im Jahr 2017 bei 3.800€.
[…] Hier geht es zum Artikel! […]
[…] Laut unterschiedlichen Studien und Recherchen liegt der Stundensatz, um alle Kosten tragen zu können bei zirka 81 Euro. […]
[…] Als Freiberufler oder Selbstständiger: Stundensatz für Diensleistungen (lambertschuster.de, abgerufen am 27.10.17) […]
[…] Aber was bringen dir diese Zahlen? Sie können dir höchstens eine erste Orientierung bieten. Zu mehr reicht es nicht. Wenn du deinen ökonomischen Wert als Freiberufler realistisch ermitteln willst, brauchst du eine durchdachte Kalkulation. […]
[…] hilfreich dafür ist dieser Link. Hier findest du nämlich auch die Begründung, warum dein Stundensatz nicht unter €77 netto […]
Hallo Herr Schuster,
vielen Dank fuer diesen Artikel, ich war auch gerade daran einen Stundensatz zu berechnen und ich tue mich etwas schwer mit den Sozialversicherungen, weil hier der Nimbus des „enn da was nicht stimmt, wird es richtig teuer“ drueber schwebt.
Sie haben die 5 Saeulen ja schon sehr gut in einem vorherigen Post beschrieben. Meine Hypothese aufgrund der bisherigen Anrufe und Recherchen ist, dass die 5 Saeulen auf 3 Traeger aufgeteilt werden, die Krankenversicherung (Unfall-, Pflege- und KV) sowie die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. So weit meine Recherche ist Letztere fuer Selbststaendige nicht vorgeschrieben und u.a. dafuer werden eben Rueckstellungen gebildet.
Jetzt habe ich in den Beratungsstellen schon von KV-Beitraegen gehoert, die je nach Modus, von ca. 400 – bis ca. 1100 Euro rangieren koennen. Die RV betraegt wohl ca. 290 Euro bzw. 18,7% vom Umsatz. Gilt dies nur fuer Kleinstunternehmen und gar nicht fuer Freelancer?
Danke und beste Gruesse
Felix
[…] gilt es, alles gut durchzurechnen. Diese Quelle hier, geht von realistischen 1500€ im Monat aus – als […]
Zum einen referenziert die Quelle genau diese Seite hier und außerdem rechnet sie die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung (in ihrem Beispiel 400 € + 500 €) mit ein. Das ist hier aber nicht der Fall, da diese Kosten bereits in dem angenommenen Startwert von 5436 € enthalten sind und nicht zu den Betriebsausgaben gehören.
Aus diesem Grund finde ich die angenommenen 1500 € für einen Freiberufler allgemein betrachtet zu hoch angesetzt.
Vielen Dank für den tollen Artikel! Ich habe noch eine Nachfrage, die ich in den Kommentaren bisher nicht gefunden habe (oder doch übersehen habe?):
Wie verhält es sich mit einer nebenberuflichen Beschäftigung? 20h angestellt + 10 Stunden Selbstständigkeit (pro Woche)? Die Sozialabgaben leistet ja der AG. Die „Erlaubnis“ des AGs liegt vor, 10 Stunden Freiberuflichkeit pro Woche sind genehmigt. Wie wirkt sich das auf die Berechnung aus?
Vorab vielen Dank!
Viele Grüße
Anna
Haha, 619 Tacken Tagessatz. Das kriegt vielleicht ein Unternehmensberater, aber kein Redakteur o.ä. Weltfremd.
Unternehmensberater haben vierstellige Tagessätze. 620 Euro am Tag sind ca 80 Euro pro Stunde, das ist zwar viel, aber nicht unrealistisch oder gar weltfremd, weil das wirklich viele bekommen. Mein Stundensatz als „Webworker“ ist 75,00 Euro zzgl. MwSt und ich habe nur 7 Jahre Erfahrung.
Hi,
was ist ein Webworker? Danke vorab.
Ich finde die Aufstellung ebenfalls ein wenig unrealistisch. Wo bleiben die anderen Faktoren, von denen der Stundensatz abhängt, wie etwa erhöhter Wettbewerb in der jeweiligen Branche, Kundenknappheit usw. Ich kann ja wohl schlecht einen Stundensatz von 80 Euro fest legen, wenn mir darauf hin die Aufträge wegbrechen.
Ja, ja ich weiss, dann habe ich die falschen Kunden. Diese Aussage kommt immer, gilt aber eben nicht pauschal für alle Branchen, sondern nur da, wo der Stundensatz bei mindestens 50 Euro beginnt. Zeigen Sie mir doch mal ein Unternehmen, das z.B. einem Redakteur im Finanzbereich einen Stundensatz von 50 € zahlt. Ich würde Ihnen dafür 5 € des Stundenlohns abgeben, sofern es zu einem längerfristigen Vertrag kommt 🙂
VG
Das ist nicht weltfremd, sondern der realistische Blick. Alles andere nennt man Selbstausbeutung. Wer in einem solchen System steht, z.B. freie Redakteure, sollte endlich wahrnehmen, wie ungesund das ist.
Ein hervorragender Artikel !!
(sagt ein Freiberufler, der sich traut, richtig zu rechnen und die falschen Kunden abzulehnen)
[…] gibt es bereits im Netz einige wertvolle Seiten, so dass ich das Rad nicht neu erfinden muss. Bei Lambertschuster.de finden sich sieben Punkte, was in einem Stundensatz enthalten sein muss. Und unter guru-20.info ist […]
[…] Unternehmensberater Lambert Schuster aus Köln hat 7 Regeln für einen angemessenen Stundensatz für Freelancer veröffentlicht, an die wir uns ab jetzt bitte alle halten. In Teil 2 des […]
[…] tatsächlich produktiv gearbeitet werden können. Dazu fand ich eine brauchbare Berechnung auf der Website eines deutschen […]
[…] ausführlich und hilfreich ist außerdem diese Anleitung von Lambert Schuster (via Nadja Lüders). Vor allem in Kombination mit den oben vorgestellten Brancheninformationen […]
[…] Einen tollen Leitfaden zur Kostenkalkulation für Freelancer findet Ihr hier: Stundensatz Kalkulation für Freelancer […]
[…] Schuster eine super Auflistung gefunden. Die Auflistung zeigt Schritt für Schritt, was Du bei der Kalkulation deines Stundensatzes berücksichtigen […]
[…] Corporate Blog von Gitte Härter fanden, ist eine sehr vereinfachte Methode. Lambert Schubert hat in seinem Beitrag sehr ausführlich dargestellt, wie Selbstständige noch detaillierter den Wert ihrer eigenen […]
Guten Tag Herr Schuster
Ihr Beitrag/Berechnung……………………herrlich!!!!
Ich war 15 Jahre selbstständig in einem handwerklichen Beruf. 7 Jahre Einzelunternehmer, 8 Jahre mit einem gleichberechtigtem Partner.
So eine Berechnung hätte ich mir in meiner Meisterschule gewünscht!
Bin jetzt wieder im Angestelltenverhältnis und glücklich, dass ich aus der Tretmühle raus bin.
So eine ähnliche Berechnung habe ich auch angestellt und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass sich in meinem Beruf die Selbstständigkeit nicht lohnt, weil der Stundenverrechnungssatz der Kollegen falsch berechnet ist und diese mit Kampfpreisen seit Jahren den Markt hemmen,
Was mir fehlt ist die Bewertung des unternehmerischen Risikos.
Sehr schöner Beitrag. Dieser sollte jedem Existenzgründer vorliegen.
Mit freundlichen Gruß
M. Witt
Guten Tag Herr Witt,
vielen Dank für Ihre anerkennenden Zeilen. Ja, die Errechnung des Stundensatzes ist nicht einfach, zumal man sich dabei im Spannungsfeld zwischen Kosten, Wettbewerb und Zahlungsbereitschaft der Kunden befindet. Genau deshalb habe ich diesen Beitrag geschrieben. Natürlich sieht es im Handwerk noch etwas anders aus. Leider werden dort allzu oft die Stundensätze mit Materialaufschlägen subventioniert.
Freundliche Grüße
Lambert Schuster
Auch wenn ich ihrem Beitrag grundsätzlich zustimme haben Sie mMn doch einen entscheidenden Denkfehler in Ihrer Rechnung:
Sie ziehen das durchschnittliche Bruttogehalt eines Angestellten zur Berechnung heran. Da Brutto bei Angestellten und Selbstständigen jedoch zwei völlig verschiedene Dinge sind, geht das so nicht. Sie wollen ja am Ende (nach Abzug aller von Ihnen genannten Kosten) das Nettoeinkommen eines Angestellten erreichen (oder etwas mehr).
Rechnen Sie also mit dem durchschnittlichen Nettogehalt von ~2000€ bis 2500€ je nach Berufsgruppe, so gelangen Sie am Ende Ihrer Rechnung inkl. der 19% USt. auf eben jene 60-90€/h die auch die meisten vernünftig kalkulierenden Selbstständigen aufrufen (natürlich wie gehabt abhängig von vielen Faktoren wie Clientel, Know-How, Bekanntheit, Zwangsmitgliedschaften, usw.).
Gruß
Guten Tag Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Anregungen und Überlegungen.
Am Ende kommen Sie (60 … 90 € inkl MwSt.) und ich (77,39 € zzgl MwSt.) zu ähnlichen Ergebnissen beim Stundensatz.
Darf ich bitte mal erläutern, weshalb ich so vorgegangen bin.
Mein Ansatz ist die (mindestens) Gleichstellung eines Selbstständigen zu einem Angestellten. Das meint nicht nur das Nettoeinkommen sondern auch die Aufwendungen für die Einkommensteuer und die Sozialversicherungen (das sind beim Angestellten Pflichtversicherungen).
Die Einkommensteuer ist in beiden Fällen gleich hoch. Die Sozialversicherung und deren Beiträge sind beim Angestellten gesetzlich festgelegt. Der Selbstständige kann sich (muss nicht) privat versichern. Die Beiträge der privaten Versicherungsträger sind unterschiedlich. Genau deshalb habe ich alles auf Brutto betrachtet. So sind auch die Sozialversicherungen (allerdings auf der Grundlage der gesetzlichen Versicherung) berücksichtigt und zwar sowohl deren Arbeitnehmeranteile als auch deren Arbeitgeberanteile.
Freundliche Grüße
Lambert Schuster
Dann bleibt dennoch ein Denkfehler: erst nehmen sie das Arbeitnehmer brutto und dann noch den Arbeitgeberanteil zusätzlich darauf … Das passt nicht zur Vergleichbarkeit … Gebe meinem Vorredner recht: ihre Berechnungsmethode ist in sich sauber, der Basiswert ist aber falsch gewählt. Können Sie auch einfach prüfen: wenn ein Freiberufler im diese Summe verdient, was bleibt für ihn Defakto dann als Monatsnetto am Ende übrig … Als Freiberufler im Dienstleistungssektor 6000 Netto im Schnitt im Monat von Auftraggebern zu erhalten ist weit über dem Durchschnittseinkommen eines Angestellten
Das mit dem Arbeitgeberanteil ist in der Tat nicht richtig, Man darf nur die AG-Anteile hinzunehmen und muss sie steuerlich noch behandeln, weil das nicht exakt gleich ist. Zudem sind weitere Vergütungen des AG nicht enthalten und bei der Krankenkasse stehen die Selbständigen schlechter, weil sie keine Lohnfortzahlung haben und auch keine Absicherung nach 6 Wochen. Das muss auch noch drauf.
Ich glaube, ich habe die fraglichen Stellen in der Rechnung gefunden, welche in dem gefühlt ziemlich hohen Stundensatz resultieren:
1. Die angenommenen monatlichen Betriebsausgaben von 1500 € sind im Durchschnitt ziemlich hoch. Es wird sicherlich Branchen geben, wo man solche Ausgaben hat, aber ich würde von einem geringeren Wert ausgehen. Für einen IT-Freelancer bin ich z. B. von etwa 850 € ausgegangen.
2. Der gewünschte Gewinn von 15% am Ende der Rechnung bezieht sich auf die monatlichen Kosten pro Monat von 6936 € mit der Annahme, dass hier wirklich nur Kosten enthalten sind. Diese Annahme ist aber falsch, da in dem Startwert ja bei weitem nicht nur Kosten enthalten sind, sondern ein ordentlicher Netto-Anteil. Davon
gehen natürlich die privaten Ausgaben ab, aber es bleibt trotzdem eine ganz gute Summe übrig. Denn man kann ja nicht sagen, dass Festangestellte mit einem Gehalt von 4556 € im Monat von der Hand in den Mund leben. Ich würde schätzen, dass hier ein Gewinn von 15% durchaus bereits enthalten ist. Daher fände ich folgende Rechnung realistischer:
5436 € + 850 € (realistischere Betriebsausgaben für Freiberufler) / 11,7 Tage / 8 Stunden = 67,16 € Stundensatz
Hallo Herr Schuster,
danke für die tolle Auflistung.
Wenn ich das nicht überlesen habe, dann „fehlt“ sogar noch die Altersabsicherung.
So wird aus dem, was für manche Leute scheinbar nach „Mondpreisen“ aussieht, dann doch ein gerechtfertigter Stundensatz.
Herzliche Grüße
Michaela Thiede
Hallo Herr Thiede,
die gesetzliche Rentenversicherung ist mit den „Sozialversicherungen“ berücksichtigt (siehe „Stundensatz-Regel Nummer 3 für Selbständige und Freiberufler: Berücksichtigen Sie die Kosten für die Sozialversicherung!“)
Das sind die fünf Sparten der gesetzlichen Sozialversicherung.
– Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/arbeitslosenversicherung/index.html gewährleistet die existenzielle Sicherheit im Falle einer Arbeitslosigkeit,
– Die gesetzliche Rentenversicherung http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/rentenversicherung/index.html sichert die Mitglieder im Alter sowie im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und im Falle des Todes deren Hinterbliebene ab,
– Die gesetzliche Krankenversicherung http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/krankenversicherung/index.html unterstützt die Gewährleistung und Wiederherstellung der Gesundheit und lindert die Folgen von Krankheit,
– Die gesetzliche Unfallversicherung http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/unfallversicherung/index.html stellt im Falle eines (Arbeits-) Unfalls die Erwerbsfähigkeit wieder her,
– Die gesetzliche Pflegeversicherung http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/pflegeversicherung/index.html sichert dauerhaft pflegebedürftigen Menschen finanzielle Unterstützung zu.
Liebe Grüße
Lambert Schuster
Beschreibung Biete Privatkredit,bi s 5. 000. -EUR und mehr – Voraussetzungen dafür sind Rückzahlung von min. 150€, – pro Monat! Identitätsnachw eis (Ausweiskopie) sowie einen Nachweis über ihr Arbeitsverhältn is und die dazugehörige Lohnabrechnunge n der letzten 3 Monate (wenn vorhanden)!
E-MAIL: jacob.yves58@gmail.com
MFG
Sehr geehrter Herr Schuster,
vielen Dank für diesen sehr hilfreichen Artikel! Ich bin Krankenpfleger in Festanstellung und kann das Arbeitnehmer Grundgehalt nur bestätigen. Jetzt bin ich in meinem Fachbereich recht Qualifiziert und werde oft als Dozent für Vorträge oder Workshops gebucht. Hierfür habe ich selbstverständlich eine Genehmigung meines Arbeitgebers und auch ein Gewerbe angemeldet. Hierfür sind die Honorarre sehr unterschiedlich, von 60€/Std. (Ein Vortrag oder Schulung dauert meißt auch nur 1 Std.) bis zu 500€ (Tagesveranstaltungen) Nun kommt in diesem Jahr ein neues Gesetz „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ und ich versuche herauszubekommen was ist meine Arbeit wert ? Ich habe mind. 15-30 Std. Vorbereitung, An-Abreise, Übernachtung (wird meistens Übernommen, aber 1-2 Tage sind weg) Muß das Geld natürlich auch versteuern. Ich habe, klar, nicht die Probleme wie ein Freiberufler wegen Urlaub, Krank etc. mache dies aber zusätzlich neben meiner Arbeit in meiner Freizeit. Wie kann ich dies berechnen ?
Im voraus vielen Dank
Guten Tag Herr Thomas,
ich fange mal etwas lehrerhaft an. Drei Ks bestimmen den Preis: Ihre Kosten, die Konkurrenz und die Preisbereitschaft des Kunden. Ihre Kosten können Sie selbst schwer ermitteln. Sie sollten von Selbstkosten von 50 € pro Stunde ausgehen. Das ist nicht zu hoch und nicht zu niedrig. Was der Wettbewerb nimmt, also ein anderer Dozent, das weiß ich nicht. Die letzte Frage ist die entscheidende: Was ist dem Kunden das wert? Welchen Preis ist der Kunde bereit zu bezahlen. Das Beste ist, Sie sprechen offen mit dem Kunden darüber.
60 € sind, ich glaube da sind wir uns einig, einfach zu niedrig. Das mindeste für 1 Stunde sind 100 €. Es dürfen aber auch mehr sein. 500 € sind eine ganze Menge. Es sei denn, Sie wären ein Star und weltbekannt. Ihre Vorbereitungszeit zwischen 15 und 30 Stunden können Sie nicht auf eine Vorlesung umlegen. Das sind in der Branche Einmalkosten, die auf mehrere Vorlesungen umzulegen sind.
Lesen Sie auch mal diesen Beitrag: https://lambertschuster.de/finanzplanung/preiskalkulation-preisbildung-preisfindung/
Ein sehr guter und anschaulicher Artikel, vielen Dank dafür!
Das ist wirklich ein sehr guter Beitrag! In meinem Blog geht es auch u.a. um Geld bzw. Geld verdienen. Und gerade beim Geld verdienen (als Selbsständige, Firmengründer, etc.) neigen viele zu Milchmädchen-Rechnungen. Da hilft nur eine nüchterne Analyse die alle Faktoren mit einbezieht und nichts schönrechnet. Dazu leistet dieser Artikel hier einen guten Beitrag.
Guten Tag Herr Werner
Danke Ihnen für die anerkennenden Worte. Jetzt habe ich auch auf Ihren Blog http://www.millionaer-und-mehr.de etwas gestöbert. Schön, wie Sie das machen. Ganz anders als bei mir und richtig ansprechend.
Freundliche Grüße
Lambert Schuster
WE LOVE ALL-IN
Bei einer Vollzeitbeauftragung, die wohnortbedingt mit einer doppelten Haushaltsführung verbunden ist, wird der allseits geforderte bzw. gewünschte All-in-Tagessatz schnell zur Farce.
Bei einer Anreise am Sonntagabend und der Rückreise am Freitagabend liegen die Fahrtkosten und Übernachtungskosten je nach Entfernung zum Heimatwohnort monatsbezogen schnell über dem Limit der Budgetierung von Auftraggebern. Eine Projektvermittlung über die allseits bekannten Provider, die ihre Marge dem Kunden weiterberechnen, bleibt hier mal unberücksichtigt. Dies ist auch unabhängig von der Nutzung öffentlicher oder „privater“ Verkehrsmittel und der Nutzung einer „günstigen Übernachtungsvariante“ zu sehen.
Die steuerrechtlich „Doppelte Haushaltsführung“ sowie den „Verpflegungsmehraufwand“ kann man getrost vernachlässigen, da diese Kosten bei Anerkennung durch die Finanzbehörde ja nur das steuerpflichtige Einkommen mindern und somit niemals die angefallenen Kosten decken.
Die projektvertraglich fixierten Themen „Kündigungsfristen“ durch den Auftraggeber bzw. Provider sowie eine potentielle „Schlechtleistung“ und die damit verbundene Verweigerung der Fakturierung werden hier ebenfalls nicht berücksichtigt. Dies ist nun mal das sogenannte unternehmerische Risiko. Die Vokabel „Pausenregelung“ wird gleichfalls als Fremdwort betrachtet.
Unter Berücksichtigung aller betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen und versicherungstechnischen Faktoren kommt man schnell in Kalkulationsschemata, wo ein jahresbezogenes Negativ-Einkommen nach Steuern erzielt wird.
Eine finale Anmerkung meinerseits: Der Markt macht sich hier selber kaputt. Unternehmen kalkulieren am Limit, Auftragnehmer gleichfalls. Das nennt man dann wohl win-win-Situation.
P.S.
Da lobe ich mir doch den Handwerker um die Ecke, der in seiner Rechnung noch die Anfahrtskosten aufführt.
[…] gibt es bereits im Netz einige wertvolle Seiten, so dass ich das Rad nicht neu erfinden muss. Bei Lambertschuster.de finden sich sieben Punkte, was in einem Stundensatz enthalten sein muss. Und unter guru-20.info ist […]
Danke Herr Schuster für Ihre wertvollen Beiträge, wie diesen.
Eine Frage hierzu: muss nicht noch die zu entrichtende Einkommensteuer in den Stundensatz einkalkuliert werden?
Guten Tag Frau Franziska,
klar!
Das, was Sie an die Steuer abführen müssen, sind Kosten. Das Geld muss ja irgendwoher kommen – in diesem Fall ganz klar aus dem Stundensatz.
Frohe Tage
Lambert Schuster
Lieber Herr Schuster,
vielen Dank für diesen fundierten Artikel! Er bietet sehr viel Hilfestellung bei der Entscheidung zwischen Festanstellung und Freiberuflichkeit. Danke für die Mühe, die Sie sich mit dieser Auflistung gemacht haben!
Sehr übersichtlich, sehr fundiert und auch sehr wachrüttelnd.
Vielen Dank!
(Leider lesen solche Texte nur wir Selbständige und Freiberufler.)
Danke Herr Schuster für den hervorragenden Artikel.
Zur Kritik von einigen wenigen: Natürlich muss der Artikel allgemein gehalten werden, Sie betonen das ja auch immer wieder. Natürlich muss jeder einzelne die Zahlen seiner individueller Situation anpassen. Ist doch logisch, dass das nicht für jeden genau passt.
Aber als Grundlage für die eigene Berechnung, als Überblick über die zu beachtenden Parameter, ist der Artikel mehr als geeignet.
Selten so einen fundierten Beitrag im Internet gefunden.
Herzlichen Dank dafür!
Hallo Herr Schuster,
vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel.
Das monatliche Durchschnittseinkommen (Brutto) der Arbeitnehmer hat mich verwundert – und ich habe es bei destatis auch nicht wieder gefunden. Kann es sein, dass Sie das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen privater Haushalte oder das Durchschnittsbruttoeinkommen von angestellten Männern verwendet haben?
Beste Grüße!
Hallo Herr Gottschalk,
schauen Sie mal bei DESTATIS Fachserie 16 Reieh 2.1 und dann 3. Vierteljahr 2014 (Ende des Jahres passe ich den Beitrag wiedre an); https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/VerdiensteArbeitskosten/Arbeitnehmerverdienste/ArbeitnehmerverdiensteVj2160210143234.pdf?__blob=publicationFile.
Dort finden Sie unter 4 Durchschnittliche Arbeitszeiten und Bruttoverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im 3. Quartal 2014, 4.2 Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste und Sonderzahlungen nach Wirtschaftszweigen und Leistungsgruppen, B-S Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, Deutschland, Füheres Bundesgebiet (einschl. Berlin) das Einkommen von 3.827 €.
[…] Infos zur richtigen Preiskalkulation findest du hier und hier. Und hier gibt es eine Excel-Tabelle zum herunterladen und […]
Hübsch … und komplett weltfremd.
Wenn man nach Ihren Vorschlägen die Stundensätze ansetzen würde, säßen 90 Prozent der deutschen Freiberufler nächsten Monat beim Jobcenter.
Zu Ihrem Kommentar gebe ich folgendes zu bedenken:
Der Beitrag soll zeigen, wie ein Freiberufler seinen individuellen Stundensatz ermittelt. Es bleibt Ihnen überlassen, die Ansätze zu diesem Beitrag, die typischen Fall repräsentieren, auf Ihren Fall anzupassen.
Das sind die beiden grundsätzlichen Ansätze:
1. Der Freiberufler will monatlich ein adäquates Einkommen wie ein Angestellten mit einem Bruttogehalt von 3.827 € erzielen. Wenn Sie weniger erzielen wollen oder können, dann muss dieser Rechenwert entsprechend reduziert werden.
2. Der Freiberufler will mit Urlaubstagen, Krankheitstagen etc. wie ein Angestellter behandelt werden. Wenn Sie mehr arbeiten wollen, dann liegt es an Ihnen, Ihre Urlaubstage und Krankheitstage hinab zu setzen.
3. Der Freiberufler hat Fixkosten von 1.500 € im Monat. Wenn Sie weniger haben oder gar keine Fixkosten haben (was unwahrscheinlich ist), können Sie auch diese Stellgröße reduzieren.
Wenn Sie diesem Weg folgen, können Sie Ihren individuellen Stundensatz anpassen.
Ich möchte mit diesem Beitrag zeigen, wie ein Stundensatz ermittelt wird und auch bewusst machen, dass alle Kosten abgedeckt werden müssen, auch die Kosten bzw. Zeiten für Büroarbeit und Marketingarbeit.
Kann aus eigener und der Erfahrung mit meinem Kollegenumfeld sagen, dass es umgekehrt eher zutrifft: ohne die vernünftige Berechnung sitzen die Leute teils nach Jahrzehnten der Selbständigkeit auf einem hohen Schuldenberg und ohne Absicherung da, und schließlich leisten sie den Offenbarungseid. Jede Steuererklärung ein Desaster, wenn der Gewinn ausnahmsweise mal höher war als geplant und Nachzahlungen fällig sind, jede Fahrzeugreparatur ein Desaster, jede Auftragsflaute ein Desaster, jede Arbeitsunfähigkeit ein Desaster. Das ist die Realität von Selbständigen, die nicht in der Lage sind, einen ökonomisch angemessenen Stunden- oder Tagessatz zu erzielen und die sich jahrelang irgendwie durchwurschteln.
Jeder, der vorhat sich selbständig zu machen, sollte diese Aufstellung von Herrn Schuster als Grundlage nehmen. Mit den persönlichen Anpassungen und dem Vergleich, was tatsächlich der Markt hergibt hat man eine gute Entscheidungshilfe, ob man in dem Geschäft langfristig existieren kann oder nicht.
Die beste Darstellung der Stundensatzberechnung, die ich bisher gesehen habe. Vielen Dank an den Autor!
Ja, es ist möglicherweise „weltfremd“ für viele Selbständigen (Gott sei Dank nicht für mich!). Das liegt aber nicht an der „falschen“ Kalkulation, sondern daran, dass die Selbständigen sich abspeisen lassen und nicht an Arbeitsausfall und Rente denken!
Noch ein Nachtrag: Bei der Kalkulation des Stundensatzes müssen evt. noch die Reisekosten (Auto, Bahn, Hotelübernachtung etc.) einkalkuliert werden. Da kann 76 EUR schnell nach hinten losgehen, wenn eine Hotelübernachtung bei Messezeit 300,- EUR kostet!
Lieber Herr Schuster,
vielen Dank für ihren großartigen Artikel, der mich bestärkt, da ich seit Jahren dieses Zahlen im Berufskundeunterricht an Medienhochschulen predige. Oft gibt es immer nur ungläubiges Staunen der Studierenden. Für sehr wichtig halte ich den Aspekt des „Länger Leben Risikos“. Ich frage im Unterricht immer gern nach der geschätzten Lebenserwartung. Frauen sind dann überrascht, dass sie durch die immer höhere Lebenserwartung durchschnittlich noch 30! Jahre, Männer noch 25 Jahre nach dem heutigen Renteneintrittsalter leben werden. Diese Zeit muss ebenfalls selbst finanziert werden. Eine monatliche Rücklage von 1.000,- € ist durchaus realistisch dafür und muss auf den Stundensatz aufgeschlagen werden. Es ist nur gut, wenn diese Zahlen transparent werden und möglichst viele Selbständige verstehen, dass Dumping alle ruiniert. Leider geht der Staat mit denkbar schlechtem Beispiel voran und zahlt für Dozenten an Hochschulen nur 31,-/Std. in Deutschland. Wenn es Initiativen gibt sich zu engagieren, ich bin dabei.
Hallo Herr Kunert,
vielen Dank für Ihre lieben Worte. Meine Wissensdatenbank mit den jetzt weit über 400 Beiträgen bedeutet für mich viel Engagement und der tut ein wenig Anerkennung richtig gut.
Liebe Grüße
Lambert Schuster
AN sich ist der Beitrag gut, aber aus meiner Sicht an einigen Stellen viel zu pauschal!
Man kann nicht alle Freiberufler über enen Kamm scheren, sowohl was Einnahmen als auch Ausgaben angeht. Demzufolge müssen auch die sinnvollen Stundenhonorare völlig unterschiedlich berechnet werden.
Beispiel monatliche Ausgaben: 1.500 Euro?? Viele Freiberufler, insbesondere Publizisten, Autoren etc. arbeiten von Zuhause aus am PC. Demzufolge fällt ein ganz großer Posten bei den Ausgaben weg, nämlich Miete, Heizung, Strom etc.. Dann sind ev vielleicht noch 300 statt 1.500 Euro im Mont. Und schon alleine dadurch ist der „benötigte“ stundensatz erheblich geringer.
Wenn man seinen Stundensatz nach dieser „Formel“ hier kalkuliert wundert mich nicht mehr, dass viele Freiberufler die ersten Jahre nicht überstehen, denn dann wird es an manchen Stellen an Kunden mangeln, die einfach nicht so viel zahlen! Es ist aber – wie eingangs erwähnt – sehr von der Branche abhängig.
Guten Tag Oliver,
Sie haben vollkommen recht. Beim Verfassen dieses Beitrages bin ich von typischen Ansätzen ausgegangen. Im Zentrum stand die Überlegung, über welches Gehalt ein Angestellter im Monat verfügt. Da habe ich den Mittelwert aller Angestelltengehälter zugrunde gelegt. Die Überlegung ist, dass ein Selbstständiger oder Freiberufler doch auch über dieses Einkommen verfügen sollte. Natürlich kann man auch andere Ansätze wählen.
Wenn in Ihrem Fall lediglich 300 € für den Heimarbeitsplatz anfallen, dann empfehle ich die obige Rechnung auf dieser Basis zu korrigieren.
Ja, in den ersten Monaten und Jahren wird ein Freiberufler nicht immer den von mir ermittelten Betrag am Markt durchsetzen können. Der Markt kennt ihn ja noch nicht, die Kunden wissen noch nicht um ihn und seine Qualitäten.
Welchen Preis der Freiberufler wirklich am Markt durchsetzen kann, das richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Ich habe dazu einen anderen Beitrag geschrieben. Vielleicht wollen Sie den auch mal lesen: „Preiskalkulation zur Preisbildung: So finden Sie den richtigen Preis – https://lambertschuster.de/finanzplanung/preiskalkulation-preisbildung-preisfindung/„.
Freundliche Grüße
Lambert Schuster
Sehr interessant beschrieben. Die Kalkulation macht Sinn und ist sehr detailliert. Interessant ist dennoch zu sehen, dass einige Bereiche, wie zum Beispiel in der IT, die durchschnittlichen Stundensätze gerade mal, bei dem im Beitrag erwähnten 76 Euro liegen.
Das würde entweder bedeuten, dass die IT Experten von ihrem Lohn leben können, oder aber dass dies am Existenzminimum liegt.
Der Beitrag schafft definitive Klarheit in diesem Bereich.
Da mich das Thema auch sehr interessiert, habe ich auch darüber geschrieben: http://www.yuhiro.de/stundensatz-it-freiberufler-programmierer/ Ihren Beitrag habe ich darin natürlich auch erwähnt, da es sich um einen der wenigen qualitativ hochwertigen Artikel handelt.
Auch super, die vielen Kommentare, welche sich hier finden.
Eine der besten und schlüssigsten Abhandlungen, die ich gelesen habe. Den Stundensatz zu erreichen, immer eine Herausforderung damit sich die Mühe lohnt.
Musterberechnungen super Anschaulich und was soll’s noch … „Just doo it“ (Nike)
[…] hilfreicher Blogartikel zur Stundensatzberechnung für Freiberufler und Selbstständige gibt Auskunft darüber, wie man am besten die Kalkulation eines vernünftigen und realistischen […]
[…] einen Freiberufler oder Selbstständigen zu berechnen. Wer mag, kann sich den kompletten Artikel hier anschauen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass man einen Tagessatz von mindestens 610,69 EUR und einen […]
[…] nette Kollegin hat mich auf diese Internetseite für Freiberufler aufmerksam gemacht. Die Berechnung ist sehr umfangreich und kann natürlich nicht 1:1 auf die […]
[…] mit einem Stundensatz um die 20 Euro wirklich überleben, der sollte sich wirklich mal den Artikel Ihr Stundensatz als Selbständiger oder Freiberufler für Dienstleistungen bei lambertschuster.de […]
Guter Beitrag, allerdings muss man den Markt natürlich berücksichtigen. Nicht immer ist der Preis am Markt durchsetzbar. Hier muss man abwägen. Wenn ich z. B. den Stundensatz bei der Kalkulation einer Dienstleistung ansetze, ist die Frage, ob ich diesen auch erhalten kann, oder den Auftrag mit Abschlag annehme, um überhaupt eine Einnahme zu haben (Verlustminimierung). Aber das ist Firmenpolitik und nicht Gegenstand dieses Artikels.
Auch wenn jetzt jemand meint, dass das Gehalt als Grundlage plus einem Gewinnzuschlag doppelt gemoppelt ist, dies ist mitnichten so. Gehalt kommt regelmäßig – das ist im Dienstleistungsgewerbe nicht gegeben. Für Ausfallzeiten ist der (Zusatz-)Gewinn (Rücklage) da.
Viel Erfolg allen Freiberuflern!
[…] Stundensatz Selbständiger / Freiberufler bei Dienstleistungen […]
Insgesamt eine sehr schöne und richtige Rechnung – bis auf einen Punkt: Sie nehmen als Basis ein Vergleichsgehalt, das Sie am Ende des Monats nachbehalten wollen – das ist quasi Ihr geplantes Geschäftsergebnis vor Steuer. Daraus leiten Sie dann über Kosten und Produktivitätskennzahlen die zu realisierenden Einnahmen ab.
Und darauf wird dann wieder eine Gewinnmarge aufgeschlagen – das erscheint doch „doppelt gemoppelt“, war der Plangewinn doch Basis der Rechnung.
[…] Stundensatz Selbständiger / Freiberufler bei Dienstleistungen – Den Artikel schicke ich glaube ich demnächst an Kunden, wenn die sagen, mein Stundensatz sei zu hoch. […]
Vielen Dank für diesen auf den Punkt gebrachten und gut recherchierten Artikel! Man sollte sich als Selbständiger sehr genau überlegen, mit welcher Dienstleistung oder Produkt man in den Markt geht und wie hoch die Bereitschaft des Marktes ist, den gewünschten Preis zu bezahlen. Hinzu kommt, sehr genau herausszustellen, was uns von den Mitbewerbern so unterscheidet, dass wir einen höheren Preis verlangen können, der dann auch bezahlt wird.
[…] So kalkulieren Sie als Selbständiger Ihre Stundensätze richtig […]
Danke für Ihr erhellendes Rechenbeispiel. Nur: Diese Honorare zahlen die Kunden nicht. Inzwischen werden die meisten Jobs ausgeschrieben. Der Billigste bekommt den Zuschlag. Und der liegt weit unter dem, was Sie uns hier korrekt vorgerechnet haben. Die Süddeutsche Zeitung zahlt 150 Euro Tagessatz (in der Wirtschaft), der Hessische Rundfunk auch etwa so viel und der Deutschlandfunk 180 (ohne Fahrtkosten und Unterkunft, die man braucht, wenn man nicht gerade in Köln oder Berlin wohnt), dto. die meisten Akademien. Da sind es für Dozenten zwischen 20 und 33 Euro. Für Unterrichtsvorbereitung gibt es nichts. Konsequenz? Aufgeben? Und dann?
[…] Also dachte ich mir: ich analysiere das mal genauer. Lesen Sie später mehr dazu. Zunächst hier der Artikel von Lambert Schuster, um den es geht: HIER KLICKEN […]
[…] “verkauft” wird. Deshalb hier zwei Links zum Thema “Was kostet ein Foto?” Link 1 Link […]
Sehr gute und logische Herleitung. Die betriebswirtschaftliche Grundrechnung sollte man als Selbständiger wirklich beherrschen und immer mal wieder durchrechnen.
Allein, daß man sich einmal klar macht, wie die tatsächliche zeitliche Auslastung ist – zumal jeder Selbständige ja irgendwann einmal Akquise betreiben muss.
[…] Wie kalkuliert man als Freiberufler einen angemessenen Stundensatz? Die Unternehmensberatung Lambert Schuster gibt in einem Artikel nützliche Tipps. […]
Sehr schön aufgeschlüsselt was pro Stunde abgerechnet werden muss. Danke für die vielen Infos 🙂
Hallo,
eine Übersicht mit Honorar-Literatur habe ich mal hier zusammengestellt:
http://www.adthink.de/literatur-honorar
Freundliche Grüße
Frank Neuhaus
Hallo,
das durchschnittliche Einkommen der Angestellten von 3800 Euro gilt nur für Männer. Ich kenne jochqualifizierte Frauen, die mit einem Monats-Brutto-Lohn von 3750 Euro nach Hause gehen, während vergleichbare Männer zwischen 70 und 80 Tsd. im Jahr liegen.
Bei den freiberuflichen Serveradmins in der IT gilt: Niemals unter 1000 Euro am Tag. Unter 1000 ist Dumping. In der Regel sind die Tages- und Stundensätze weit höher. Ich persönlich halte unter 100 Euro pro Stunde für kaum lebenswert, nichtmal in Niedersachsen oder Bremen.
[…] 26, 2015 Kommentieren Geschrieben von christoff Ihr Stundensatz als Selbständiger oder Freiberufler für Dienstleistungen (1) Uncategorized Lidl: Gegenangriff eines […]
Sehr guter Beitrag!!
Ich war für 4 Jahre Selbständig und habe festgestellt, dass für 10h maximal 300 Euro (Veranstaltungstechnik / Industrieklettern) gezahlt wird – die meisten zahlen aber eher 50 Euro weniger, vor allem am Anfang der Selbstständigkeit.
Mit solch einem Tagelohn kommt man in den ersten Jahren ganz gut voran, allerdings kann ich mir nicht vorstellen damit ein Haus, Kredit, Auto etc. über Jahre abzubezahlen, geschweige denn eine Familie zu versorgen.
Fortbildungen haben geholfen meinen Stundenlohn zu erhöhen, allerdings dann auch nur für bestimmte Arbeiten und nicht den generellen Stundenlohn.
Ich habe zum Glück durch „Kaputtarbeiten“ (60 bezahlte Stunden/ Woche über Monate lang) Rücklagen geschaffen, allerdings gehen die jetzt für eine 6 monatige Krankheit drauf und ich fange nach 4 Jahren von vorne an.
Das hat mich dazu gebracht mal im Ausland zu schauen, wie die Verhältnisse dort sind und evtl. dann doch eher zu studieren.
Ich habe sehr viele Selbstständige getroffen, die sagen „Ich habe ja nicht viele Ausgaben“ – leider hat keiner von ihnen eine Familie und nur wenige haben ein Auto oder eine Rentenversicherung…
Preisabsprachen zwischen Selbstständigen haben dann dazu geführt dass Selbstständige alle gleich bezahlt werden (schade für die, die gut kalkuliert haben…)
Meiner Erfahrung nach verdient man als Selbstständiger auf Dauer einfach zu wenig, Fahrzeiten werden nur sehr sehr selten bezahlt geschweige denn von Vor- und Nacharbeit abseits der Baustelle.
Allerdings ist ein Stundenlohn von 60+ Euro (als Dienstleister/ Einzelunternehmer) denke ich bei keiner Firma drin, da die Konkurrenz einfach mal bei ca. 30 Euro oder eher weniger liegt. Ich habe eine ähnliche Kalkulation den Firmen vorgetragen und leider war keine bereit mehr als 30 Euro zu zahlen; was dazu geführt hat, dass ich Auftraggeber aussortiert habe und letztendlich ins Ausland gehe oder eher studiere, um eine gesicherte Festanstellung zu bekommen – Schade um die eigene Zeiteinteilung.
Bleibt zu hoffen dass sich Europa nicht weiter runterwirtschaftet und die Fachkräfte nicht weiterhin ins Ausland abwandern.
Ich hoffe es trauen sich einige selbständige auf Firmen zu verzichten die unwürdige Zahlungen anbieten.
[…] Ihr Stundensatz als Selbständiger oder Freiberufler für Dienstleistungen […]
[…] Was da so alles zu beachten ist und wie man den berechnen sollte, kann man zum Beispiel hier nachlesen. Im Handarbeitsbereich ist es sicherlich schwieriger, von seiner Arbeit leben zu können – […]
prima Artikel. Mit welchem Argument stützen Sie die Aussage, dass ich nicht weniger als ein Durchschnittlicher Angestellter verdienen darf?
Dieser Kalkulator hier ist auch prima: http://www.bdg-kalkulator.de
Super, vielen Dank.
Bei Regel 6 hat sich noch ein Fehler eingeschlichen, 17,5 Tage, nicht Stunden.
Hallo Herr Lohrum, Danke für den Hinweis. Ich habe den Fehler beseitigt
Der Artikel ist super. Vor allem kann man im Vorfeld der Selbständigkeit den gewünschten/ benötigten Stundensatz kalkulieren und ihn dann mit den üblichen Marktpreisen vergleichen. Wenn man dann feststellt, dass dieser Stundensatz nicht durchsetzbar ist, sollte man weiter als Angestellter arbeiten.
Diese Kalkulation basiert auf einer Theorie. Der Überlebenskampf knallharter Konkurrenz beschreibt viel eindringlicher die Wirklichkeit. In einer Sklavenhaltergesellschaft lässt sich so nicht rechnen. Diese Bemessungsgrundlage führt direkt zu Hartz lV
Hallo Herr Schuster,
vielen Dank für diesen aufschlussreichen Artikel.
Ich komme aus der TV Branche, hier sind die Tagessätze festgelegt und liegen bei 300€/10 STd. für Cutter und 360€/10 Std. für Kameraleute.
das würde sich ja mit ihrer Rechnung nur zur hälfte decken, sprich kein Überleben bedeuten. Aber ich habe ja keine besonders hohe Ausgaben für Büro. Ein Laptop und ein iPhone hat heute ja jeder nur kann ich diese als Geschäftsausgaben geltend machen.
Werbung und Akquise ist auch ein Minimum und beruht auf einem Netzwerk.
Kann ich da nicht auch etwas anders rechnen und kalkulieren?
z.B. bezahlt ja schonmal keine TV Anstalt bzw. Produktionsfirma mehr als die genannten Preise, die befinden sich tendenziell eher 50€ pro Tag weiter unten.
Anders sieht es natürlich bei eigen Produktionen für Agenturen und Endkunden aus. Aber da liegt der Stundenlohn auch viel höher. Aber auch das Risiko.
Über eine Antwort wäre ich verbunden.
Danke.
Schöne Grüße
Christian Wolf
Sehr großartiger Artikel, vielen Dank!
Als ‚auf dem Sprung in die Selbständigkeit‘ befindlicher Entwickler ist so ein Artikel einfach Gold wert.
Vielleicht noch ein Hinweis an diejenigen, die sich letztlich dann doch ihrer Preise ’schämen‘: Ich kenne die Diskussion natürlich auch und habe mir einige Argumente überlegt, die mir die Sache leichter machen und die mir die Einstiegshöhe mindern:
Es ist doch klar, dass man als Freelancer vordergründig(!) teurer ist, als ein festangestellter Mitarbeiter. Dafür ist der Arbeitgeber flexibler, muss sich nicht längerfristig binden, keine Fortbildungen, Krankheitszeiten einplanen etc. Gerade dadurch überträgt ein Auftraggeber ja Teile seines finanziellen Risikos (was macht man mit dem Arbeitnehmer, wenn der Job erledigt ist) an den Freelancer. Risiko kostet.
Mein alter Chef gab mir die Daumenregel mit, dass man als Arbeitgeber ca. das doppelte des Bruttogehalts für einen Arbeitnehmer plant: 50.000€ brutto im Jahr-> 100.000€/Jahr Kosten für den Arbeitgeber (Alles zusammen, incl Arbeitsplatzausstattung, Fortbildungen, …, plus „Chef erzählt“-Bonus). Und man bindet sich eben langfristig. Mit Freelancern spart man hier.
Andersherum: Wer Leistungen zum „Angestellten-Preis“ haben möchte, kann das ja auch. Dann muss man als Arbeitgeber eben Leute einstellen. Tut man das nicht, hat das einen Grund.
Außerdem geht man i.d.R. als Freelancer ja mit ganz anderem Elan an ein Thema heran (was nicht die festangestellten Kollegen abwerten soll, aber doch oft so ist, weil man eben ‚für die Sache / von der Sache‘ lebt). Hier gilt es vorsichtig zu argumentieren. Sich selbst groß machen, indem man andere schlecht redet, klappt natürlich nicht.
Natürlich muss das Angebot stimmen. Ich argumentiere oft so, dass es natürlich Leute gibt, die Teile von dem, was ich anbiete, günstiger machen können – aber eben nicht alles. Um die kompletten Skills abzudecken, braucht es dann eben mehr Einsatz von anderen. auf die direkte Verbindung zu den anfallenden Kosten muss man dann meist gar nicht mehr explizit hinweisen.
Wenn ein Auftraggeber dann immer noch Preisdumping betreiben will, rechne ich vor, was ihn das Kosten würde, wenn er es selbst täte (wichtig: Einarbeitung, Wissensaufbau, etc mit einplanen). Damit ist es dann oft wasserdicht (und ehrlich und transparent).
Hallo Herr Schuster,
Exzellenter Beitrag, ich danke Ihnen sehr! Ich kann die Zahlen sehr gut mit anderen Ansatzrechnungen überlappen und komme zu ähnlichen Ergebnissen. Das schafft vertrauen.
Können Sie mir zwei Fragen beantworten:
– Was halten Sie davon die Honorare auf der eigenen Webseite zu publizieren? (Sie haben das glaube ich nicht?)
– Bitte halten Sie die Rechnung für 2015 und die kommenden Jahre so aktuell wie möglich. Vielleicht kann man auch noch andere Beispiele oder Varianten einbauen, z.B. was ist wenn die Fixkosten irgendwie erheblich höher sind oder sonstige Beispiele.
Viele Grüße
Hallo und guten Tag zusammen, aber insbesondere Ihnen Herr Schuster,
besser und Allgemeinbildender kann man wohl ein Problem / Sachverhalt nicht beschreiben. Man kann alles wunderbar nachvollziehen, man wird Menü artig geführt, Fragen werden, bevor man Sie erstellt hat bereits beantwortet. Einfach ein „dickes Lob“ für diese Arbeit. Und…………………..keine Kosten für tolles Wissen, dass vor allem einzigartig vermittelt wird.
DANKESCHÖN!
Einzig, das Thema Gewinn sehe ich etwas anders. Wenn man Gewinn als „den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben “ sieht, dann ist nicht klar, warum man einfach einen prozentualen Aufschlag macht, denn man möchte doch schon von dem Gewinn „leben“ und wird wohl kaum den Erlös, also sprich das was übrig bleibt, als Kosten ansehen, oder?
Aber das schmälert den Artikel nicht.
Alles Gute für den Autor
Freundliche Grüße
fmschmelzer
Klasse Artikel!
Einige Freelancer sollten sich diesen Artikel mal gründlich durchlesen. Wenn ich von anderen Freelancern aus meiner Branche höre, dass sie mit 4 bis 5 Jahren Erfahrung einen Stundensatz von 40 bis 45Euro fordern, bin ich einfach nur geshockt.
Genialer Artikel. Vielen Dank. Hoffentlich lesen ihn einige der Kolleginen und Kollegen die Dumpingpreise nehmen und ändern ihre Stundensätze.
Ein „potentieller“ Kunde hat gerade per Email angefragt, ob ich für 21 EUR die Stunde „all in“ als Stockmanager im IT-Rollout arbeiten würde. Als Freelancer mit 200Km täglicher Fahrt hin und zurück! Projektdauer 2,5 Monate. Wie geschrieben „all in“. Ich habe 25 Jahre Erfahrung, bin gut ausgebildet und dreifach MS zertifiziert. Es wäre nur zu schön, wenn man seine Preise, wie Sie absolut richtig richtig vorgerechnet haben, auch dem Kunden vermitteln könnte. Ich habe eine Stunde vor der Email gesessen und mich geärgert. Manchmal ist es echt eine Frechheit. Vielen, vielen Dank für den augenöffnenden Artikel. Ihr Artikel hat mich letztlich Haltung bewahren lassen.
Mit besten Grüßen aus Köln
Christian
Hallo Christian,
das ist schon eine „tolle“ Begebenheit, nicht typisch aber auch mir kommt so etwas immer wieder vor. Ich habe in solchen Fällen zwei Erfahrungen gemacht:
Variante A: Der Kunden war unbedarft oder einfach frech. Da macht es wenig Sinn
Variante B: Der Kunde hat es probiert, ist aber einsichtig, zumal der Markt ihn abblitzen lässt
Mein Rat: den Kunden als Kunden zu behandeln. Höflich und korrekt die Anfrage beantworten. Polemik vermeiden (was mir selbst oft schwer fällt). Die Anfrage höflich und sachlich korrekt beantworten. Oft beeindruckt das den Gegenüber. Wenn er nicht gerade unbedarft ist, dann wird er von der Höflichkeit und Sachlichkeit beeindruckt sein und positiv reagieren.
Lesen Sie auch mal dienen Beiträge:
https://lambertschuster.de/vertrieb/preisargumentation-und-pricing-kostenverteidigung-oder-nutzenargumentation/
https://lambertschuster.de/finanzplanung/preiskalkulation-preisbildung-preisfindung/
https://lambertschuster.de/unternehmensfuehrung/dialog-szumska-scout-muenster/
Sehr geehrter Herr Schuster, Ihre Seminare wurden mir von einem Kontakt empfohlen. Ich möchte gern in Köln teilnehmen: wann sind Ihre Termine?
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort im Voraus.
Beste Grüsse,
Anné Schwarzkopf
Es fehlt natürlich der Vermerk bei der MwSt, das es nicht nur 19 % sind, sondern manchmal auf 7 %. Bzw. 0 %
Sehr geehrte Frau Sara,
leider muss ich da ein klein wenig widersprechen. Alle Zahlen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese kommt noch hinzu und beträgt hier in der Regel immer 19 %. Das zu betrachten ist aber nicht Sinn dieses Beitrages.
Ein schöner Beitrag der die Problematik des Preises in bestimmten Weisen betrachtet. Allerdings wie oben schon angemerkt stellt sich auch immer die Frage nach der Durchsetzbarkeit eines Preises. Ich muss zugeben – unter 40 €/h – das kann eigentlich bei keinem Selbstständigen funktionieren.
Wir haben dazu auch einen kleinen Rechner entwickelt mit den verschiedenen Punkten (wie z.B. auch die verkaufte Zeit).
http://www.existenzgruender-helfer.de/online-rechner/stundenverrechnungssatz/
Was die Mitbewerber nehmen halte ich für nicht ganz so entscheidend, schließlich gibt es gerade im Dienstleistungssektor eine sehr große Spanne bei den Preisen und ja eben auch bei der Qualität. Und hier habe ich für mich erkannt, das die Leute für eine gute Arbeit sehr wohl bereit sind entsprechend zu bezahlen. Und man muss auch nicht jeden Kunden nehmen.
Gruss Klaus
Hallo Herr Schuster & Community,
ich bin (seit kurzem freiberufliche) Mode Designerin, mit knapp 4 Jahren Berufserfahrung.
Nun nehme ich einen neuen Job an, 4-Tage die Woche fest, freitags (und manchmal samstags) dann für einen anderen Klienten.
Meine Vorgängerin erhielt für 5 Tage die Woche, Festanstellung, 31200 Euro brutto.
ich soll nun ein Angebot machen. Ich will weder dreist noch zu bescheiden sein, man ist mir mit der 4-Tage Woche bereits sehr entgegen gekommen.
Was soll ich für 4 Tage monatl. verlangen, bitte Sie dringend um Rat Herr Schuster! ?
Vielen herzlichen Dank,
Lana Ciric
…. habe mich missverständlich ausgedrückt, die 4 Tage würde ich natürlich auch als Free Lancer antreten, keine Festanstellung im herkömmlichen Sinne.
Guten Abend Frau Lana,
das würde ich gern mit Ihnen am Telefon besprechen. Nur hier vorweg: 31.200 € erscheinen mir recht wenig. Wollen Sie mich mal anrufen. Meine Tel.-Nr finden Sie auf jeder Seite oben recht. Ich kann Sie ja nicht, weil ich keine Nummer von Ihnen habe.
Liebe Grüße
Lambert Schuster
@Samuel Schneider:
Danke, Herr Schneider, für das Feedback. Das freut mich.
Liebe Grüße
Lambert Schuster
Vielen dank Herr Schuster!
dieser artikel hatt mir die augen geöffnet! jetzt weiß ich endlich wo ich dran bin und was ich machen kann, damit ich mich nicht zu tode schuffte. vielen vielen dank!
gruß samuel
Kurze Frage, da ich ja den Arbeitgeberanteil oben prozentual auf das Brutto drauf rechne, muss ich dann die private KV/PV noch in die Fixkosten rechnen, oder ist das damit abgegolten?
Hallo Frau Bianca,
ich vermute, Sie errechnen Ihre Privatentnahme als Unternehmerin. Ja, da ist auch der „Arbeitgeberanteil“ für die KV/PV zu berücksichtigen. Das machen Sie richtig. Noch besser ist, Sie erfragen bei Ihrer Krankenkasse, die genauen Beträge. In jedem Fall haben Sie den „Arbeitgeberanteil“ berücksichtigt. Dann gehört dieser Posten nicht noch einmal in die Fixkosten.
@Ulrich Nelting
Hallo Herr Nelting. Das mit der richtigen Festlegung des Stundensatzes ist recht schwierig. Ich freue mich, wenn dieser Beitrag Ihnen dabei behilflich war.
Vielen Dank für diesen sehr informativen Artikel. Das behandelte Thema hat mir einen guten Überblick darüber gegeben, in wie weit ich mit meinem Stundensatz richtig liege, oder nicht. Es brauchte bei mir Zeit, den für mich und für den Markt richtigen Stundensatz zu finden. Durch Ihren Artikel weiss ich jetzt, dass mein Stundensatz soweit richtig kalkuliert ist.
Beste Grüße
Ulrich Nelting
Sehr guter, sachlicher Artikel.
Ich beschäftige mich mit den Arbeitsbedingungen in der Medienbranche und wenn ich die Zahlen von oben mit meinen Erfahrungen vergleiche (30 Euro für einen Artikel, in dem mindestens drei Zeitstunden drin stecken), wird mir schwarz vor Augen.
Ein freier Journalist müsste für einen solchen Artikel nach den angestellten Berechnungen ja über 150 Euro verlangen. Das ist eine so herrliche wie niemals praktikable Idee!
Es ist doch ganz einfach: Wenn man als Freiberufler von 10 Euro Stundenhonorar nicht leben kann, muss man sich andere Auftraggeber oder ein anderes Geschäftsmodell suchen.
@besorgte, Guten Abend!
Hier ist es nicht einfach Ihnen einen verantwortungsbewussten Rat zu geben. Ich erstelle mal folgende Grobrechnung:
60.000 € + MwSt. Jahreseinkommen (30*169 h/Mt*12), ohne Urlaub
15.000 € Steuer
22.000 € Sozialabgaben (AG- + AN-Anteil)
23.000 € haben Sie im Jahr netto. Das macht 11,34 € netto pro Stunde.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
– kommen Sie mit 23.000 € aus?
– wie viel hatte Sie zuvor netto in der Tasche?
– können Sie 12 Monate ununterbrochen arbeiten, ohne Urlaub, ohne Krankheit?
– können Sie volle 169 Stunden im Monat arbeiten?
– müssen Sie nicht auch noch Zeit rechnen für Büro, Marketing?
Sie sehen 30 € sind sehr, sehr wenig. Wenn Sie kein besseres Angebot haben, dann können Sie ja so lange, bis Sie was Besseres haben, für 30 € arbeiten. Es ist sehr wenig
Wollen Sie mich mal anrufen? Meine Telefonnummer finden Sie auf der Kontaktseite.
Gruß
L. Schuster
guten abend!
ich habe 7 jahre berufserfahrung. 1 jahr im öffentlichen dienst und 6 jahre als festangestellte projektleiterin im architekturbüro.
die trennung vom abeitgeber ging auf gutem weg, mit einem sehr gutem zeugnis. heute habe ich ein vorstellungsgespräch und man hat mir 30 euro/h angeboten. mein aufgabengebiet, sowie ausgeschildert wurde, verantwortet hauptsächlich projektleitung sowie bürostruktur, vertrieb, qualitätsmanagement, wetbewerbe, messen…usw.
seit 5 stunden geht mir das gespräch nicht aus dem kopf. vor allem, weil es 7 freie Mitarbeiter für diesen stundensatzt arbeiten.
das ist mein erstes gespräch in richtung „freie mitarbeit“. mein verlangen lag bei 40 euro/h. man sagte mir, wir beginnen mit 30 euro/h, und je nachdem wie die produktivität ist, kann man dementsprechend auch den stundensatzt anpassen (wieviel-keine angabe, abwarten).
meine frage: akzeptiert man das angebot mit dem ziel den stundensatzt von 30 euro/h auf 40 euro/h innerhalb 2 Monate zu erreichen, oder steigt man erst ein, und wenn sich etwas besseres ergibt, soll man gehen.
für jede eure antwort bin ich dankbar.
beste grüsse
Hervorragend.
Diesen Beitrag empfehle ich meinen Klienten und bespreche ihn dann beim nächsten Beratungstermin.
Besten Dank.
@Katja Der Profit eines Freiberuflers (aka Selbständigen) ist notwendig, um einerseits die Risiken abzudecken, die das eigene Unternehmen hat. Selbständigkeit ist nicht so sicher wie die (vermeintlich) sichere Festanstelllung. Daher müssen Preise so angemessen sein, dass sie das gegenwärtige Leben ausreichend gut ermöglichen – unabhängig wieviele Löcher ein Gürtel zum enger schnallen hat. Was die meisten jedoch überhaupt und gleich gar nicht berücksichtigen, ist die Zukunft. Profite müssen deshalb sein, um auch die Zukunft möglichst gut zu gestalten. Kaum ein Selbständiger hat Rücklagen bzw. kommt zum „Sparen“.
So lügt man sich leider viel zu oft in die eigene Tasche – mit der Begründung, man sei ja jetzt „freier“ als in Festanstellung beim blöden Chef. Das ist nicht böse gemeint, aber leider die Realität. Und: Wer es nicht lernt, richtige Preise zu machen (und sich immer als „Billigheimer“ positioniert, weil der böse Wettbewerb es nicht zulässt), der wird in den Zeiten ein Problem haben, wenn er mal wirklich Geld braucht. Spätestens dann wenn Kinder in Planung sind oder andere unvorgesehene Ereignisse passieren.
Ich habe auf meinem Blog einiges zu diesem Thema schon geschrieben. http://wertsatz.de/2013/06/06/stundensatz-berechnen/ Es kommt aber gewiss noch mehr dazu …
Guten Tag Frau Katja,
ich kann dem, was Sie schreiben, zustimmen. Zum Start ist es mir lieber, Sie erzielen einen Auftrag mit zum Beispiel 30,00 € pro Stunde als überhaupt keinen. Es soll aber nicht dabei bleiben … Das Ziel muss sein, dass Sie Ihre Leistungen zu einem adäquaten Preis vermarkten.
Unternehmer befinden sich hier immer im Spannungsfeld der drei K’s, zwischen Ihren Kosten, der Konkurrenz und den Kunden (und deren Preisvorstellungen). Dazu habe ich auch einen Beitrag geschrieben: https://lambertschuster.de/unternehmensfuehrung/preisargumentation-scout-veranstaltung-muenster/.
Schauen Sie, das Wirken eines echten, eines guten Unternehmers ist sehr anspruchsvoll. Er kann nur erfolgreich sein, wenn er sehr viele Anforderungen erfüllt. Ich will aber auch, dass er an sich denkt und dem Markt das Geld abnimmt, welches er wert ist.
Bitte noch persönlich zu Ihnen: Schön, dass Sie bescheiden sind, schön dass Sie mit wenig Geld auskommen. Vielleicht helfen Ihnen diese Fragen weiter:
– sind Ihre Leistungen das wert, was Sie den Kunden abnehmen oder bringen Ihre Leistungen dem Kunden einen höheren Wert als er Ihnen Geld dafür gibt?
– wie lange halten Sie so ein „bescheidenes Leben“ durch?
Guten Tag liebe Community,
ich erbringen kaufmännische Dienstleistungen für Schwangerschafts-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen. Dies kann über den Zeitraum nur einiger Wochen gehen, aber auch recht langfristig ausgelegt sein. Bin aktuell rund +- 32 Stunden die Woche mit Aufträgen ausgelastet, habe aber damit auch noch Puffer für Neuaufträge bzw. Zeit für meinen eigenen Papierkram. Wenn ich mir für meinen Bereich die hier aufgeführte „realistische“ Kalkulation zu Gemüte führe, dann kann ich nur schmunzeln. So ein Stundensatz ist für meine Branche völlig abwegig! Erstens ist die Konkurrenz (sogar selbständige Steuerberaterfachangestellte nehmen weniger) um ein Vielfaches günstiger, kalkuliert also aus Eurer Sicht auch falsch, und zum anderen gehören zu meinen natürlichen Feinden die Zeitarbeitsfirmen sowie 450-Euro-Kräfte. Vielleicht sollte man sich auch immer erst mal überlegen, was man im Leben möchte und wo man hin strebt. Ich lebe nach wie vor sehr preisbewusst, beäuge keinen 911 und möchte kein Marmorschloss bauen. Dafür winde ich mich auf der anderen Seite auch ganz schön, bin äußerst flexibel, schreibe zum Beispiel auch für eine Textbörse und führe Testkäufe durch. Unnötige Ausgaben sind bei mir ebenso wenig zu finden, wie überflüssige Versicherungen und überstürzte Investitionen. Natürlich war mein Ziel zu Beginn, dass ich nicht schlechter wie eine Angestellte gestellt sein möchte, aber dafür auch viele berufliche Freiheiten habe und zufrieden bin. Und das ist der Fall. Außerdem lautet meine Devise, erst mal mit dem Fuß in die Tür zu kommen. Wenn ich einen Kunden von meinem Konzept, Kompetenz und damit seinen Vorteilen überzeugen kann, ist mir der Auftrag fast sicher. Preisanpassungen sind dann einfacher und plausibel zu erwirken, wie ein von vorne herein völlig utopischer Stundensatz der weder den Auftrag an Land zieht, noch leere Mägen füllt. Wünsche Euch einen schönen Tag!
Hallo Herr Schuster,
besten Dank für diesen guten Beitrag. Mit Ihrer Berechnung kann man schnell und übersichtlich seinen Satz kalkulieren und realistisch planen.
Beste Grüße
Jörg Heeger
Eine einfache und schnelle online Kalkulation vom Tages und Stundensatz bietet dieser Honorar- bzw Tagessatzrechner mit Urlaubstagen, Gewinn, Steuersatz, ect..
http://www.berufsfotografen.com/honorarrechner
Als Vergleich und zum Berechnen des Netto Monatslohn auf Basis der wirtschaftlichen Kosten für Freelancer kann man gerne hier ausprobieren: https://www.mein-tagwerk.de/app/stundensatzrechner.html
Mit Auslastungsplanung.
Neben der hier gut dargestellten Kalkulation was am Ende übrig bleibt, bietet es sich natürlich auch an mal zu vergleichen für welchen Stundensatz sich Freelancer aus der eigenen Branche anbieten. Bei http://www.freelance-market.de kann man beispielsweise durch Eingabe von “Berater-Strategie” schnell sehen, wer sich dort für 30 Euro anbietet und wer für 157 €/h.
Es ist schon eine gute Schule des reellen Geschäftes die Beiträge des Herrn Schuster. Sehr klare Mathematik und Logik.
Und doch fallen wir manchmal der Versuchung anheim die Zahlen „schön zu rechnen“, zum eigenen Nachteil.
Der Beitrag ist ziemlicher Klartext.
Danke dafür!
Ja, in der Tat, wie Herr Gräbner schon erwähnte, ein sehr guter Beitrag und bei mir ein intensives Aha Erlebniss aulöste. In der Realität, eine enorme Herausforderung!
Sehr guter Beitrag! Der wird bei vielen Freelancern und „Selbst-und-Ständig“ Arbeitenden wohl ein gewisses Aha-Erlebnis verursachen, so zumindest bei mir.