Gründungen aus der Arbeitslosigkeit werden in Deutschland mit einem Gründungszuschuss über die Bundesagentur für Arbeit besonders gefördert. Dieser wird bei Anträgen vor dem 31. Oktober 2011 für neun Monate gewährt und liegt in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Ab dem 1. November 2011 wird der Gründungszuschuss nur noch auf sechs Monate gewährt und gilt ab diesem Stichtag als „Kann“-Leistung, ist also eine Ermessensleistung und wird unter anderem von der Gründungsüberzeugung und dem Engagement des Gründers abhängig gemacht. (mehr …)