14 Antworten zu “Was kostet die Telefonakquise zur Neukundengewinnung?”

  1. Avatar-Foto Marko sagt:

    Guten Tag – stimmen die Preise noch in etwa so oder hat es dort in den letzten 5 Jahren starke Veränderungen gegeben?

  2. Avatar-Foto Heinrich G sagt:

    Die Aufstellung ist prinzipiell sehr gut, leider stimmen die Zahlen aber m.E. nicht.
    Insofern schwer nachvollziehbar.

    Meine Zahlen, wie ich es sehe:

    Variante 1: Nur Mailing
    Adressen: 500€
    Qualifikation von Adressen: 2500€
    Mailing: 2500€
    Interessenten: 5
    Kosten: 5500€
    Kosten pro Interessent: 5500:5= 1100€ pro Interessent ohne telefonische Nachakquise!

    Variante 2: Mailing mit Nachakquise Call-Center
    Kosten Mailing: 5500€
    Kosten Call Center: 2500€ bei 15€/h mal 166,67h bei 500 Adressen und 3 Gesprächen pro Stunde
    Kosten gesamt: 8000€
    Interessenten: 5 +25 = 30
    Kosten pro Interessent: 266,67€

    Variante 3: Mailing mit Nachakquise Chef oder VL
    Kosten Mailing: 5500€
    Kosten Chef oder VL: 10833,55 € bei 65€/h mal 166,67h bei 500 Adressen und 3 Gesprächen pro Stunde
    Kosten gesamt: 16333,55€
    Interessenten: 5 +100 = 105
    Kosten pro Interessent: 155,67€

    Damit betragen die Kosten pro Interessent immer noch gut 100€ weniger als bei Nachakquise über Call-Center:

    Korrekt?:-)
    MfG
    Heinrich G

  3. Sehr gehr geehrter Herr Schuster,

    vielen Dank, dass ich Ihre Analyse gefunden habe!
    Ich bin Call Center, Vertriebsinnendienst und „Chef“ für ein Unternehmen, welches mir einen Dienstleistungsauftrag erteilt, in einem.

    Ich stimme mit Ihrer Analyse vollständig überein.

    Nur eine Anmerkung:
    Welcher Chef oder Vertriebsleiter in der metallverarbeitenden Industrie, in der ich tätig bin, kann 500 Adressaten anrufen? Wo soll die Zeit dafür hergenommen werden?

    Beste Grüße
    Jürgen Simon

  4. Avatar-Foto andreas k. sagt:

    Wie ist das nun mit der telefonischen Akquise? Ich habe gelesen, das auch der gewerbliche Anruf zu Werbezwecken nicht mehr zulässig ist. Ich denke dabei an Urteile, die gegen Branchen-Portale etc. gefällt wurden. Schwebt über einem die Abmahnung, wenn man diesen Weg geht? So kann ich Internetauftritte wohl nicht jedem Unternehmer quer durch den Garten am Telefon anbieten?

    • Sehr geehrter Herr K.,

      bei telefonischen Neukundenansprache unterscheidet die Rechtsprechung zwischen Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern und Gewerbetreibenden. Im ersten Fall ist die Telefonakquise nur bei vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung zulässig. Im Business-to-Business Bereich regelt § 7 UWG die Zulässigkeit der Anrufe. Aufgrund konkreter Umstände, z.B. ein besonders attraktives Angebot, das zum Geschäftsbereich des Angerufenes passt, darf davon ausgegangen werden, dass der Angerufene ein sachliches Interesse am Inhalt des konkreten Anrufes haben könnte. Es handelt sich hier um die sogenannte „mutmaßliche Einwilligung“. Was die Urteile gegen die Branchen-Portale betrifft, sollte man sich die Einzelfälle genauer anschauen. Pauschalaussagen führen bei dem sensiblen Thema leider viel zu oft zu Missverständnissen. Speziell auf Ihr Unternehmen bezogen (Angebot von Internetauftritten) können wir gerne die rechtskonformen Vorgehensweisen bei der telefonischen Neukundengewinnung gemeinsam besprechen. Bei Interesse am Austausch können Sie mich gerne unter i.szumska@wordbridge.de kontaktieren.

      Mit freundlichen Grüßen
      Izabela Szumska

  5. Avatar-Foto andreas k. sagt:

    Wie ist das nun mit der telefonischen Akquise? Ich habe gelesen, das auch der gewerbliche Anruf zu Werbezwecken nicht mehr zulässig ist. Ich denke dabei an Urteile, die gegen Branchen-Portale etc. gefällt wurden. Schwebt über einem die Abmahnung, wenn man diesen Weg geht? So kann ich Internetauftritte wohl nicht jedem Unternehmer quer durch den Garten am Telefon anbieten?

    • Sehr geehrter Herr K.,

      bei telefonischen Neukundenansprache unterscheidet die Rechtsprechung zwischen Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern und Gewerbetreibenden. Im ersten Fall ist die Telefonakquise nur bei vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung zulässig. Im Business-to-Business Bereich regelt § 7 UWG die Zulässigkeit der Anrufe. Aufgrund konkreter Umstände, z.B. ein besonders attraktives Angebot, das zum Geschäftsbereich des Angerufenes passt, darf davon ausgegangen werden, dass der Angerufene ein sachliches Interesse am Inhalt des konkreten Anrufes haben könnte. Es handelt sich hier um die sogenannte „mutmaßliche Einwilligung“. Was die Urteile gegen die Branchen-Portale betrifft, sollte man sich die Einzelfälle genauer anschauen. Pauschalaussagen führen bei dem sensiblen Thema leider viel zu oft zu Missverständnissen. Speziell auf Ihr Unternehmen bezogen (Angebot von Internetauftritten) können wir gerne die rechtskonformen Vorgehensweisen bei der telefonischen Neukundengewinnung gemeinsam besprechen. Bei Interesse am Austausch können Sie mich gerne unter i.szumska@wordbridge.de kontaktieren.

      Mit freundlichen Grüßen
      Izabela Szumska

  6. Sehr klar und eindeutig aufgeschlüsselt – vielen Dank.

    Allerdings denke ich, dass man bei der Berechnung der Kosten pro Interessenten die 3.000 Euro für den Kauf der Adressen und deren Qualifikation mit berücksichtigen sollte. Denn auch das sind ja Ausgaben, die man nicht tätigen würde, wenn man keine Akquise betreiben wollte.
    Dann liegen die Kosten pro Interessent zwar höher, rechnen sich bei neuen Aufträgen jedoch immer noch.

    Freundliche Grüße
    Matthias Krause

    • Vielen Dank Herr Krause für Ihren Hinweis. Ich sehe das genauso. Da haben wir keinen Dissens. In der Tabelle erschien mir die Gesamtbetrachtung zu unübersichtlich. Das war ein Fehler. Das baue ich noch ein.

      Hier vorweg:
      – In der Variante Telefonakquise „Callcenter“ gewinnen wir insgesamt 30 Interessenten und kommen in der ganzheitlichen Betrachtung auf 267 EURO je Interessent.
      – in der Variante Telefonakquise „Chef“ gewinnen wir insgasamt 105 Interessenten und kommen in der ganzheitlichen Betrachtung auf 128 EURO je Interessent.

      Das sind im Übrigen realistische Zahlen. Interessant – nicht wahr?

  7. Sehr klar und eindeutig aufgeschlüsselt – vielen Dank.

    Allerdings denke ich, dass man bei der Berechnung der Kosten pro Interessenten die 3.000 Euro für den Kauf der Adressen und deren Qualifikation mit berücksichtigen sollte. Denn auch das sind ja Ausgaben, die man nicht tätigen würde, wenn man keine Akquise betreiben wollte.
    Dann liegen die Kosten pro Interessent zwar höher, rechnen sich bei neuen Aufträgen jedoch immer noch.

    Freundliche Grüße
    Matthias Krause

    • Vielen Dank Herr Krause für Ihren Hinweis. Ich sehe das genauso. Da haben wir keinen Dissens. In der Tabelle erschien mir die Gesamtbetrachtung zu unübersichtlich. Das war ein Fehler. Das baue ich noch ein.

      Hier vorweg:
      – In der Variante Telefonakquise „Callcenter“ gewinnen wir insgesamt 30 Interessenten und kommen in der ganzheitlichen Betrachtung auf 267 EURO je Interessent.
      – in der Variante Telefonakquise „Chef“ gewinnen wir insgasamt 105 Interessenten und kommen in der ganzheitlichen Betrachtung auf 128 EURO je Interessent.

      Das sind im Übrigen realistische Zahlen. Interessant – nicht wahr?

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