Zins- und Tilgungsplan – Teil 6 zur Serie „In sechs Schritten zur Finanzplanung“
Fremdkapital – Wer braucht es? Und wann?
Viele Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen stehen irgendwann vor der Frage, ob sie für die Finanzierung ihres Gründungsvorhabens oder für eine Investition einen Kredit aufnehmen sollen. Doch auch für die Deckung des laufenden Geschäftsbetriebs ergibt sich möglicherweise eine Kapitallücke, die für ein Unternehmen bedrohlich werden kann, wenn sie nicht gedeckt wird. Ist dies mit eigenen Mitteln (Eigenkapital) nicht möglich, ergibt sich ein Finanzierungsbedarf durch fremde Mittel, sprich durch ein Darlehen. Dies kann ein ganz normaler Bankkredit sein, doch es kommen auch andere Formen, etwa der Gründerkredit – Startgeld oder ein Mikrodarlehen infrage. Bei der Aufnahme eines Darlehens spielen dessen Laufzeit, der Zinssatz, die monatliche Tilgung sowie die Restschuld eine wichtige Rolle. All das wird im Zins- und Tilgungsplan dargestellt.
Liquiditätsplan: Ermittlung des Kapitalbedarfs
Bei einer anstehenden Investition ist die Sache klar: Ich brauche X Euro, die ich selbst nicht habe, also beantrage ich ein Darlehen.
Gut sieht es immer dann aus, wenn sich ein Unternehmen aus den laufenden Einnahmen speist, wenn also Geldzuflüsse und Geldabflüsse auf dem Konto in der Regel ausgewogen sind und so für die Fortführung der Geschäfte gesorgt ist. Leider fließen aber die Geldmittel nicht immer so, wie man das als Unternehmer, egal ob Existenzgründer oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU gerne hätte.
Um zu ermitteln, ob und in welchem Umfang Kapitalbedarf besteht, ziehen wir den Liquiditätsplan zu Rate. Wie man diesen erstellt, habe ich in Teil 5 dieser Serie „Zukunft planbar machen“ erläutert. Am Ende zeigt der Liquiditätsplan die Zeile „Liquidität kumulativ“. Dabei handelt es sich um den Kontostand am Ende der betrachteten Periode, also des Monats, Quartals, Halbjahres etc. Wenn sich dort eine negative Zahl und damit ein Bedarf an zusätzlichem Kapital zeigt, ist es an der Zeit zu handeln und diesen Bedarf durch Eigenkapital oder Fremdkapital zu decken, um nicht insolvent zu werden.
Zins- und Tilgungsplan: Die Fremdfinanzierung im Blick behalten
Im Zins- und Tilgungsplan wird nun in übersichtlicher Form die Finanzierung des Kapitalbedarfs mit den Krediten und Darlehen und deren Verzinsung und Tilgung dargestellt. Hier hat der Unternehmer immer einen Überblick, wann er die Beträge seines Kredits (Tilgung) einschließlich der dazugehörigen Zinsen zurückzahlen muss und welche Restschuld noch offen ist.
Natürlich gibt es auch für den Zins- und Tilgungsplan einschlägige Tabellenwerke, die das Rechnen für den Unternehmer ganz einfach machen. Die hier vorgestellte Vorlage kommt von NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.V. Wie schon beim Liquiditätsplan muss man nur die blau hinterlegten Felder ausfüllen und kann so den eigenen Zins- und Tilgungsplan ganz einfach erstellen. Die übrigen Zellen errechnet das Programm über hinterlegte Formeln selbst. Die Ergebnisse, also Zinsen, Tilgungen bzw. Restschuld werden aus dem Zins- und Tilgungsplan über interne Verknüpfungen in die übrigen Tabellenblätter der Finanzplanung übertragen. Der Zinsaufwand erscheint im Gewinn- und Verlustplan, die Tilgungen im Liquiditätsplan. Die Zuflüsse aus Gesellschafterdarlehen und ERP-Gründerkredit / Startgeld erscheinen im Liquiditätsplan und bewirken dort einen Liquiditätszufluss.
Zins- und Tilgungsplan: Ein Beispiel aus der Praxis
Aus dem Liquiditätsplan ergibt sich für eine Musterfirma aus Köln ein Kapitalbedarf von 75.000 Euro. Die Firma hat ein Finanzierungskonzept erstellt und die zugehörigen Werte in den Zins- und Tilgungsplan eingetragen, welchen Sie unten verfolgen können (hier habe ich die Tabelle Zins- und Tilgungsplan aus dem Tabellenwerk von start2grow, Dortmund zugrundegelegt.
- Die Gesellschafter geben ihrer Firma ein Darlehen von insgesamt 20.000 Euro (siehe „Gesellschafterdarlehen“ im Zins- und Tilgungsplan unten). Das Darlehen wird im ersten Jahr in zwei Tranchen eingezahlt, und zwar im Januar und im Juli. Dieses Kapital wirkt als Eigenkapital und wird mit 6,0 % verzinst. Tilgungen erfolgen in den ersten beiden Jahren nicht.
- Über ihre Hausbank beantragt die Musterfirma aus Köln bei der KfW einen Gründerkredit in Höhe von 45.000 Euro (siehe „ERP-Gründerkredit / Startgeld“ im Zins- und Tilgungsplan). Der Zinssatz der KfW für den Gründerkredit liegt derzeit (Januar 2014) bei 3,35 % bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Die Auszahlung erfolgt im Januar des ersten Jahres. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Danach beträgt die Tilgung 937,50 Euro im Monat bzw. im Quartal 2.812,50 Euro
- Für die Deckung des Kapitalbedarfs der Firma reicht dies noch nicht aus. Im Zins- und Tilgungsplan sehen wir, dass das Konto immer mal wieder ins Minus rutscht und zwar mit 7.700 Euro im April des ersten Jahres und 5.500 Euro im vierten Quartal des zweiten Jahres (siehe 1. „Kontokorrentkredit“ im Zins- und Tilgungsplan). Daher beantragt das Unternehmen bei seiner Hausbank eine Überziehungslinie in Höhe von 10.000 Euro. Der kalkulierte Zinssatz wird mit 9,5 % beziffert und dieser Wert in den Zins- und Tilgungsplan eingetragen.
HINWEIS: Natürlich erhält das Unternehmen nicht einfach so einen Kredit – weder bei der Hausbank selbst, noch bei der KfW. In beiden Fällen prüft die Hausbank die individuelle Kreditwürdigkeit. Dazu sind vielfältige Unterlagen, so auch eine Selbstauskunft, vorzulegen. Im Zentrum der Prüfung steht der Businessplan mit dem Zahlenwerk aus dem Fünf-Jahres-Plan. Wie solch eine Finanzplanung erstellt wird, habe ich in dieser Serie „Zukunft planbar machen – In sechs Schritten zum Fünf-Jahres-Plan“ erläutert.
Zins- und Tilgungsplan: Zusammenfassung
Der Zins- und Tilgungsplan ist ein wichtiger Bestandteil im Fünf-Jahres-Plan, einem unverzichtbaren Werkzeug für Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen und deren Zukunftsplanung. Der Fünf-Jahres-Plan besteht aus dem Absatzplan, dem Personalplan, dem Gewinn- und Verlustplan, dem Investitionsplan und AfA-Plan, dem Liquiditätsplan und eben dem hier vorgestellten Zins- und Tilgungsplan. Im Zins- und Tilgungsplan wird festgehalten, welche Mittel zur Deckung eines Kapitalbedarfs für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in welcher Höhe und mit welcher Verzinsung zum Einsatz kommen. Mit dem Zins- und Tilgungsplan hat der Unternehmer stets vor Augen, wie hoch die restliche Kreditsumme und die jeweiligen Raten (Tilgung plus Zins) für die Rückzahlung seiner Kredite sind. Der Kapitalbedarf ergibt sich aus dem Liquiditätsplan, der wiederum auf dem Gewinn- und Verlustplan basiert. Alle Werte errechnen sich leicht, wenn man ein gutes Tabellenwerk verwendet, wie es z. B. das NUK Neues Unternehmertum Rheinland, Köln oder die Initiative start2grow, Dortmund bereithalten.
Zukunft Planbar machen – in sechs Schritten zum Fünf-Jahres-Plan
Dieser Artikel ist Teil einer Serie zur Erstellung eines Fünf-Jahres-Plans. Die Serie enthält folgende Kapitel:
- Absatzplan
- Personalplan
- Gewinn- und Verlustplan
- Investitionsplan und AfA-Plan
- Liquiditätsplan
- Zins- und Tilgungsplan
Download Handbuch Finanzplanung
Zum Schluss noch ein Schmankerl: Sie können sich das vollständige Handbuch zur Finanzplanung runterladen.
-> Handbuch zur Finanzplanung für KMU und Existenzgründer
(Foto: © Andrey Plis – Fotolia | © Gina Danders – Fotolia | NUK Neues Unternehmertum)
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